Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur zur Klarstellung, damit wir hier über die gleichen Dinge sprechen: Frau Kollegin Butschkau hat sehr klar darauf hingewiesen, dass Frauen einen sicheren Zugang zu medizinischer Versorgung haben müssen und dass sie ein Recht darauf haben; dazu zählt auch ein sicherer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Matthias Kerkhoff [CDU] – Vereinzelt Beifall von der FDP) Dadurch, dass Sie hier einmal mehr Beratung – Beratung! – diskreditieren, sprechen Sie Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Das haben Sie hier vorgetragen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Zur Sache: Wir unterhalten uns an dieser Stelle über ein wichtiges Thema. Ja, die ELSA-Studie wird wichtige Ergebnisse liefern, auch wenn die Ergebnisse noch nicht gänzlich vorliegen. Die Studie liegt derzeit beim Bundesministerium für Gesundheit zur weiteren Prüfung. Einzelne Zwischenergebnisse liegen vor, auf die in diesem Antrag Bezug genommen wird. Ich glaube, dass dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt zu früh kommt, weil Sie schon mit der Antragsüberschrift deutlich machen, dass das Land die Ergebnisse umsetzen solle, die wir aber in Gänze noch überhaupt nicht kennen. Trotzdem ist es richtig, dass in den letzten Wochen und Monaten viel über die Frage des § 218, über die Frage der sexuellen und körperlichen Selbstbestimmung und auch über die Vorsorge und die gesundheitliche Versorgung ungewollt schwangerer Frauen gesprochen worden ist. Ich finde diese Diskussion auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Expertenkommission wichtig, welche die noch geschäftsführende Bundesregierung eingesetzt hat. Die ELSA-Studie leistet gleichermaßen einen wichtigen Beitrag zu einer Diskussion über die ganzheitliche Gesundheitsversorgung von Frauen. Davon ist das nur ein Teil, aber es ist eben ein Teil, über den wir sprechen müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die endgültigen Ergebnisse aber noch nicht vor. Wir haben auf den Weg bringen können, dass die Bundesstatistik Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen künftig auch auf regionaler Ebene ausweist, wodurch die Versorgungslage differenzierter bewertet werden kann. Diese Angabe der Daten, die in § 15 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz neu geregelt wurde, hat auch mein Haus vorangetrieben. Für 27.03.2025 die Länder wird die Datenlage zur Bewertung der Versorgungslage damit noch einmal umfangreicher und aussagekräftiger. Der Befund, dass die Versorgungslage regional unterschiedlich ist, ist richtig. Wir brauchen eine gute und valide Datengrundlage, um dadurch gezielt ermessen zu können, wo möglicherweise Nachsteuerungsbedarfe sind, mit der wir aber auch feststellen können, dass wir gut versorgte Gebiete haben. Die seit Kurzem auf der Seite des Statistischen Bundesamtes zugängliche Statistik weist für das Jahr 2023 aus, dass die Lage sehr unterschiedlich zu bewerten ist. Wir werden das dementsprechend weiter auswerten. Zu diesem Zeitpunkt ist der Antrag etwas verfrüht, aber nicht die Diskussion um das Thema, um das es geht. Der sichere Zugang zu Angeboten der Gesundheitsversorgung für Frauen ist ein ganz zentrales Anliegen dieser Landesregierung. Dazu gehört sowohl der Zugang zu Angeboten der Schwangerschaftskonfliktberatung als auch zu einem sicheren und professionell durchgeführten Schwangerschaftsabbruch. In der Debatte ist deutlich geworden, dass sich keine Frau die Entscheidung, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen soll oder nicht, leicht macht. Deshalb braucht sie jede denkbare Unterstützung. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Wil- helm Korth [CDU]) Dazu gehört der einfache Zugang zu Beratung und Informationen, damit die Frau eine informierte Entscheidung treffen kann. Dazu gehört außerdem eine gesicherte medizinische Versorgung. Vor diesem Hintergrund will ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Abschaffung des § 219a wichtig war, damit Frauen eine informierte Entscheidung treffen können und Ärztinnen und Ärzte nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung stehen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP]) Ja, laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen vor, wenn eine entsprechende Einrichtung innerhalb eines Tages mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Ich persönlich bin der Auffassung, dass dies diskutiert werden muss. Richtigerweise wird mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz den Beratungsstellen, die nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz nach wie vor durch das Land gefördert werden, das Vorhandensein von Beratungsangeboten vorgegeben. Auch die medizinische Versorgung muss sich am Wohl und der besonderen Belastung der Ausnahmesituation ungewollt Schwangerer orientieren. Landtag Vor diesem Hintergrund werden wir sehr genau und in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium, aber auch mit den Beratungsstellen, mit den Kassenärztlichen Vereinigungen etc. über die Studienergebnisse sprechen und uns die differenzierte Datengrundlage genau anschauen. Dadurch tragen wir Sorge dafür, dass ungewollt schwangere Frauen oder Frauen, die in einem Schwangerschaftskonflikt sind, eine klare Beratungsstruktur und Unterstützung finden. Diese sind nicht durch einige Teile dieses Parlaments zu diskreditieren, denn sie leisten eine wichtige und zentrale Arbeit. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass medizinische Versorgung auch bei dem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch vorhanden ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
