Anja Butschkau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Frau Wendland, ja, in den letzten Monaten wurde sehr viel über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert. Und das nicht ohne Grund. Über 120.000 Menschen unterzeichneten eine Petition des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, die dem Rechtsausschuss des Bundestages überreicht wurde. Leider kam es im alten Bundestag nicht mehr zu einer Entscheidung über die zukünftige Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dennoch steht für mich, steht für die SPD weiterhin fest: Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. – Frauen müssen das Recht haben, über ihren eigenen Körper selbst bestimmen zu können. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Frau Wendland, lassen Sie uns heute aber bitte über einen anderen Aspekt sprechen. Von daher stimmt Ihre Annahme, dass ich jetzt nur über § 218 sprechen will, leider nicht. Ich möchte heute nämlich über die Zwischenergebnisse sprechen, Frau Wendland, die veröffentlicht wurden, anders als es gerade von Ihnen dargestellt wurde, denn die werden durch diese Grundsatzdebatte leider immer wieder in den Schatten gestellt. Es geht um die wohnortnahe medizinische Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch. Für die Betroffenen – ich glaube, da sind wir uns alle einig – ist ein Abbruch eine belastende Situation. Damit meine ich nicht allein den medizinischen Eingriff, sondern auch die höchstemotionale Entscheidungs-27.03.2025 findung und deren Folgen. Sicher ist, keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht. Doch erst nach dieser Entscheidung wird im Grunde deutlich, wie sehr Gesellschaft und Staat Frauen, die einen Abbruch vornehmen wollen, im Stich lassen. In vielen Regionen gerade auf dem Land, aber zum Beispiel auch im nördlichen Ruhrgebiet – das ist ein Zwischenergebnis von ELSA – gibt es heute bereits keine gynäkologische Praxis mehr, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Den Frauen muten wir in dieser belastenden Situation weite Wege und viel Ungewissheit zu, zeitnah einen freien Termin zu finden. Die mangelhafte Versorgungslage wurde in den letzten Jahren von der Landesregierung immer wieder heruntergespielt. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene ELSA-Studie zeigt nun aber auf, dass es in Nordrhein-Westfalen Regionen gibt, in denen die Versorgung unzureichend ist. Damit bestätigt sie das, was Frauen- und Wohlfahrtsverbände, Gynäkologinnen und Gynäkologen und vor allem die Betroffenen immer wieder anmahnen. Die Landesregierung hat das lange Zeit gar nicht interessiert. Es gebe in jedem Regierungsbezirk ein entsprechendes Angebot, Versorgungsauftrag erfüllt. Damit war die Sache für den Gesundheitsminister erledigt. Das sind wir leid. Die Landesregierung darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Zahl der Praxen und Krankenhäuser, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, immer kleiner wird. Schwangerschaftsabbrüche müssen überall in Nordrhein-Westfalen möglich sein – heute und in Zukunft. (Beifall von der SPD) In den nächsten Jahren werden viele Gynäkologinnen, die heute noch Abbrüche vornehmen, in den Ruhestand wechseln. Der Nachwuchs fehlt, zum einen weil die rechtlichen Rahmenbedingungen prekär sind, zum anderen aber auch die Fort- und Weiterbildung in der Praxis nicht stimmt. Die Landesregierung hat dabei einen viel größeren Handlungsspielraum, als sie denkt. In unserem Antrag führen wir hierfür eine Reihe von Maßnahmen auf. Das Land Bremen hat gezeigt, wie Länder einen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Angebot und Wahlfreiheit für eine Abbruchmethode durchsetzen können. Das muss man aber eben auch wollen. Diesen Willen sehe ich bei der schwarz-grünen Landesregierung jedoch nicht. Deshalb ist es Zeit, sich nicht weiter hinter Grundsatzdebatten zu verstecken. Es ist Zeit, endlich Verantwortung zu übernehmen. Es ist Zeit, zu handeln. Also bitte, liebe Landesregierung! – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD) Landtag
