Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Diesen Satz haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes unserer Verfassung 1949 in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz aus gutem Grunde vorangestellt. Offenbar war Ihnen damals bewusst, dass es wieder Zeiten geben würde, in denen die Unantastbarkeit der Menschenwürde nicht mehr selbstverständlich sein würde. Sind wir heute wieder so weit? Müssen wir uns im Landtag wirklich mit dem Thema „Zwangskastration“ befassen? Zur Erinnerung: Eine der Spezialgebiete von Dr. Mengele im Konzentrationslager war das Testen von Methoden der Massensterilisation an vielen unschuldig Inhaftierten. Bereits am 14. Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Regierung das entscheidende Gesetz, um im Sinne der Rassenhygiene Zwangssterilisationen und Kastrationen möglich zu machen. Die Parallelen zur Jetztzeit liegen auf der Hand. Auch der vorliegende Antrag richtet sich gegen bestimmte Personenkreise. Ich zitiere aus dem Antrag – was heute schon mehrfach passiert ist –: „Insbesondere Menschen aus archaisch-patriarchalen Wertesystemen bekommen (je nach Subkultur) durch die verschiedenen Sozialisationsinstanzen bestimmte Ehrbegriffe und Rollenbilder vermittelt. So wird u. a. ein bestimmter männlicher Habitus verinnerlicht, welcher sich in der Unterordnung der Frau unter den Mann ausdrückt.“ 27.03.2025 Und weiter: „Es bildet sich ein archaisch-patriarchalisches Werte- und Normensystem heraus, in welchem auch Dehumanisierungsstrategien ihren Platz haben. Es ist bekannt, dass Dehumanisierungsstrategien zu enthemmenden Effekten bei Aggressionen führen.“ Im Antrag wird deswegen gefordert, die chemische Kastration im Strafvollzug aktiv als Maßnahme bei Sexualstraftätern zu präsentieren. (Kopfnicken von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Jetzt frage ich mich: Sind demnach alle Männer mit einem muslimischen Hintergrund – denn genau das ist gemeint – automatisch potenzielle Sexualstraftäter? Und wieso soll ein archaisch-patriarchalisches Werte- und Normensystem zu Dehumanisierungsstrategien führen? Bereits hier gehört dieser Antrag auf den Müll und nirgendwo anders hin. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Laut Definition ist Dehumanisierung die ex- und implizite Wahrnehmung oder Bezeichnung von Personen oder Gruppen als nicht- oder untermenschlich. Mit dem Begriff des Untermenschen müsste sich die AfD ja gut auskennen, der Begriff des Untermenschen stammt schließlich aus dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten. Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen: Wenn man eine bestimmte Personengruppe als potenzielle Sexualstraftäter diffamiert, betreibt man dann nicht dasselbe? Betreibt man dann nicht auch Dehumanisierung? Ich erinnere an dieser Stelle nochmals an Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es ist die Aufgabe jedes Demokraten, die Öffentlichkeit aufzurütteln, dass das Wählen der AfD nicht einfach nur Protest und ein Ausdrücken von Unzufriedenheit mit der Politik bedeutet, sondern eine Rückkehr zum dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte, was man auch an diesem Antrag hier sieht. Es ist entscheidend, dies auch gerade jungen Wählern vor Augen zu führen. Vielmehr müssen wir Folgendes machen: Wir wissen, dass es in diesen Bereichen Probleme gibt. Die Wartezeit für einen Behandlungsplatz für Sexualstraftäter liegt aktuell bei ein bis drei Jahren. Ein weiteres Problem ist, dass nur Personen behandelt werden dürfen, die bereits verurteilt wurden. Bei der Dauer der Verfahren kann dies allerdings dauern, und unter Umständen ist dies viel zu lang. Hier müssen wir ansetzen. Das sind unsere Vorschläge, die haben wir auch schon mehrfach erörtert: Die freie Straffälligenhilfe, die zuletzt vom Justizminister deutlich geschwächt Landtag wurde, muss wieder stärker unterstützt werden. Förderungsgrundsätze müssen überdacht und gegebenenfalls angepasst werden. Wir brauchen dringend mehr Mittel und Personal für den Strafvollzug und die freie Straffälligenhilfe. Der Rückkehr in die Freiheit muss durch ein strukturiertes Übergangsmanagement besser unterstützt werden. All dies haben wir schon gefordert, zu all dem haben wir eine Anhörung durchgeführt, und unter TOP 5 haben wir am heutigen Tage auf Antrag der SPD auch über das Resozialisierungsgesetz gesprochen. Die Anordnung zwangsweiser chemischer Kastration von Menschen lehnen wir ab. Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
