Rodion Bakum
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt ist eines der schlimmsten Verbrechen. Für Betroffene bedeutet das oft eine lebenslange Wunde. Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie habe ich Patientinnen und Patienten erlebt, deren Leben durch solche Taten aus der Bahn geworfen wurde. Glauben Sie mir: Es trifft einen ins Mark, ihre Geschichten zu hören. Diese Menschen brauchen unseren Schutz, und zwar sowohl politisch und gesellschaftlich als auch therapeutisch. (Beifall von der SPD, Sascha Lienesch [CDU], Dr. Werner Pfeil [FDP] und Dirk Wedel [FDP]) Sie brauchen keine Debatte, die ihnen eine vermeintliche Gerechtigkeit vorgaukelt, aber in Wahrheit weder präventiv noch wirksam ist. Genau das ist der Antrag der AfD: ein geheucheltes Sicherheitsversprechen, das sich bei genauerem Hinsehen als unwirksame Symbolpolitik entlarvt. Sie geben an, von den Opfern reden zu wollen, haben aber hier eigentlich nur über die Täter geredet. Sie haben kein Mitgefühl für die Opfer gezeigt. Ihre Lösungsvorschläge erinnern an ein Rechtsverständnis, das eher nach körperlicher Bestrafung als nach wirksamer Prävention klingt. Lassen Sie uns also einmal sachlich bleiben. In Deutschland gibt es seit 1969 ein Gesetz, das eine freiwillige Kastration bei entsprechender medizinischer Indikation inklusive der Möglichkeit einer reversiblen medikamentösen Behandlung erlaubt. Es handelt sich dabei um einen hochsensiblen Eingriff in die 27.03.2025 körperliche Unversehrtheit und in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb ist die Freiwilligkeit völlig zu Recht eine zwingende Voraussetzung; so sieht es das Grundgesetz vor. Auch ein verurteilter Täter bleibt ein Mensch mit Grundrechten – das unterscheidet unseren Rechtsstaat von autoritären Systemen –, selbst wenn unser Bauch und der Stammtisch etwas anderes fühlen. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) In dem Antrag der AfD wird das Prinzip der Freiwilligkeit faktisch infrage gestellt. Sie sagen, die Maßnahme müsse aktiver genutzt werden, und meinen damit, wir sollten den Druck erhöhen. Sie schlagen vor, „die chemische Kastration im Strafvollzug aktiv […] zu präsentieren.“ Das ist eine harmlos klingende Formulierung für Zwang. Was kommt als Nächstes? Strafnachlass gegen Hormonspritze? Ich frage Sie: Wollen wir wirklich, dass sich künftig Täter zwischen Inhaftierung und medikamentöser Körperveränderung entscheiden müssen? Ist das noch Therapie oder bereits Bestrafung durch die Hintertür? Selbst therapeutisch betrachtet kann ich Ihnen als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sehr deutlich sagen: Studien zeigen, dass eine medikamentöse Behandlung vor allem dann wirkt, wenn sie von der betroffenen Person selbst gewollt ist. Ohne Einsicht, ohne begleitende Therapie, ohne stabile soziale Kontrolle ist die Rückfallvermeidung illusorisch – egal, wie niedrig der Testosteronspiegel ist. Der Antrag der AfD macht genau das nicht. Die komplexen Ursachen sexualisierter Gewalt – psychodynamische, soziale und auch biografische Faktoren – werden ausgeblendet. Stattdessen wird auf das Hormonrezept reduziert, was in Wahrheit ein Zusammenspiel aus Macht, Kontrolle, Erlerntem und Kriminalität ist. Ein Täter, der nur hormonell ruhiggestellt wird, aber nie versteht, was er den anderen angetan hat, bleibt gefährlich – wie ein Brandstifter, dem man das Feuerzeug wegnimmt, der aber nie die Lust am Zündeln verliert. Dann ist gerade mehrfach das Schlagwort „archaisch-patriarchale Wertesysteme“ gefallen. Damit suggerieren Sie, dass die Ursachen sexualisierter Gewalt vor allem in bestimmten Herkunftskulturen lägen. (Dr. Werner Pfeil [FDP]: Jawohl!) Sie liefern hier keine Analyse, sondern eine kulturelle Täterfantasie, die mehr über Ihre Ideologie aussagt als über die tatsächlichen Kriminalitätsursachen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP) Dass die Mehrheit der Täter deutsche Staatsangehörige sind und viele der Opfer nicht deutsche Staats-Landtag angehörige, passt nicht in Ihr Weltbild. Sie sprechen von Ehre und Dehumanisierung. Dabei ist es Ihre Fraktion, die mit solchen Anträgen Entmenschlichung betreibt. Sie teilen Täter in gute und schlechte Täter ein, Sie spalten Opfer in gute und schlechte Opfer, und Sie stellen sich über die ethische Komplexität des Strafrechts. Deswegen sagen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Ja zum Opferschutz, Ja zur Prävention und Ja zur Therapie, aber Nein zu Scheinlösung und Zwang. Wir brauchen in NRW mehr spezialisierte Traumatherapieangebote, mehr Nachsorge für Opfer sowie eine bessere Ausstattung der Gerichte und der Justizvollzugsanstalten. Außerdem brauchen wir ein konsequentes Risikomanagement bei rückfallgefährdeten Tätern auf Basis wissenschaftlicher Standards und nicht ideologischer Wunschvorstellungen. Meine Damen und Herren, wir müssen sexualisierte Gewalt mit aller Kraft bekämpfen, aber mit den Mitteln des Rechtsstaats und nicht mit autoritären Reflexen. Der Staat zeigt seine Stärke nicht, indem er sich auf eine Stufe mit den Tätern stellt, sondern, indem er zeigt, dass auch in härtesten Fällen Recht über Rache steht. Das ist unser Anspruch: Recht über Rache. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. Bleiben Sie wachsam und menschlich. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
