Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Entsetzen erinnere ich mich an eine „Aktuelle Landtag Stunde“ des WDR zurück. Der geladene Experte und Kriminalpsychologe Dr. Christian Lüdke sagte in dieser „Aktuellen Stunde“: Das Leben nach der Vergewaltigung wird ein anderes sein. Es muss aber nicht unbedingt schlechter sein. Es ist einfach nur ein anderes. Es sind Äußerungen wie diese und Urteile von Richtern, die sich anscheinend ihrer Verantwortung für die Täter statt für die Opfer verpflichtet fühlen, wenn sie voller Inbrunst dissoziale Vergewaltiger von Kindern, Mädchen und Frauen auf Bewährung verurteilen. Im Juli 2022 wird eine 15-Jährige in Osnabrück vergewaltigt. Das Urteil für den syrischen Vergewaltiger: zwei Jahre Haft auf Bewährung. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass der Mann auf dem Wege sei, ein normaler Mitbürger zu werden, und das Mädchen so wenigstens Schmerzensgeld bekäme. Solche Urteile sind nicht die Ausnahme; sie sind in unserem Land die Regel geworden. Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 über 32.000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichnet, darunter über 5.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Für NRW gilt im Übrigen, dass knapp 60 % der Tatverdächtigen bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten sind. Bundesweit sprechen wir für das Jahr 2023 von 127.000 Straftaten. Und ja, in der Bevölkerung herrscht Unverständnis. Deshalb legen wir heute einen Antrag vor und präsentieren ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Instrument, und zwar die reversible chemische Kastration von Sexualstraftätern. Im Rahmen des Gewaltmonopols des Staates verzichtet der Bürger auf die Anwendung von Gewalt. Im Gegenzug ist der Staat dazu verpflichtet, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Das ist das Fundament unseres Gesellschaftsvertrags. Dieser operative Schutzauftrag soll unter anderem durch präventive und repressive Aufgaben der Polizei verwirklicht werden. Zusätzlich muss die rechtsstaatliche Bestrafung von Verbrechern – und damit die Angst vor ihr – eine Abschreckung erzeugen und so präventive Wirkung auf normabweichendes Verhalten entfalten. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht es dem Täter nicht primär um die Befriedigung des Sexualtriebes, sondern auch um die Ausübung von Macht und Dominanz über das Opfer. Das Opfer soll sexuell erniedrigt und damit psychisch sowie auch physisch zerstört werden. Auch dürfen – das wird viel zu häufig vergessen – die sekundäre und die tertiäre Viktimisierung der Opfer sowie die Traumatisierung der Angehörigen nicht unberücksichtigt bleiben. Für die Opfer ist die Zukunft nämlich ungewiss. 27.03.2025 Die heute präsentierte Maßnahme rührt auch aus dem Wunsch heraus, dass strafrechtliche Normen sich einer veränderten Realität anpassen müssen. Genau das macht nämlich einen resilienten, resistenten und auch wehrhaften Staat, der primär das Schutzbedürfnis der eigenen Bevölkerung im Blick hat, aus. Aber unser Staat ist gegenwärtig eher fragil, gebrechlich, ausgezehrt und leider Gottes in den Augen vieler Täter fast schon gefügig. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ein 100-%-Wirkungsgrad von Normen, das heißt eine vollständige Befolgung der Normen durch die Normadressaten, eine Idealvorstellung ist, die realiter gewiss nicht eingelöst werden kann. Wenn aber Normen Verhaltensanforderungen sind, also ihrem Anspruchscharakter nach auf ihr Einhalten dringen, so muss es Mechanismen geben, die die Durchsetzung der Normorientierung im Verhalten mindestens in einem hohen Ausmaß gewährleisten. Dies bedeutet, dass Mittel und Wege gefunden werden müssen, einen hohen Wirkungsgrad der Normen zu erzielen. Das ist nämlich der Staat den Opfern schuldig. (Beifall von der AfD) Und ja, in der Kriminologie gibt es immer Täterprofile. Jeder Täter hat Schwachstellen. Es existieren somit effiziente Strafansätze gegenüber bestimmten Tätern, und zwar jene, die sie nicht nur strafrechtlich treffen, sondern auch in ihrem Wertedenken empfindlich treffen. Deshalb präsentiere ich Ihnen heute das Instrument der chemischen Kastration bei Sexualstraftaten. Es geht darum, die Täter in ihrem Wertesystem zu desavouieren. Insbesondere Menschen aus archaisch-patriarchalen Wertesystemen bekommen je nach Subkultur durch die verschiedenen Sozialisationsinstanzen bestimmte Ehrbegriffe und Rollenbilder vermittelt. So wird beispielsweise unter anderem ein bestimmter männlicher Habitus verinnerlicht, welcher sich in der Unterordnung der Frau unter den Mann ausdrückt. Im Rahmen dieses Ehrbegriffs wird zwischen der Ehre des Mannes und der Ehre der Frau unterschieden. Frauen, welche sich nicht an bestimmte Verhaltensregeln halten, gelten als ehrlos, obwohl sie sogar in manchen Fällen zur Ingroup gehören. Es bildet sich ein archaisch-patriarchalisches Werte- und Normensystem heraus, in welchem auch – das ist im kriminologischen Sinne ganz wichtig – Dehumanisierungsstrategien ihren Platz haben. Diese Dehumanisierungsstrategien wirken enthemmend. Das zeigt auch der direkte Anstieg der Zahlen. Zu häufig findet bei der vorsätzlichen Tatbegehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine Täter-Opfer-Umkehr in unserem Land statt. Es werden sich mehr Sorgen um den Täter als um das Opfer gemacht. Kriminogene Faktoren, beispiels-Landtag weise eine fehlgeschlagene Integration oder eine fehlende Frustrationstoleranz, werden diskutiert. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wenn ich heute hier vor Ihnen stehe – ich habe vor einigen Wochen mit einem Opfer gesprochen –: Mir persönlich ist es mehr als egal, wieso, weshalb, warum ein Täter eine Frau vergewaltigt. Es gibt keinen aussprechbaren Grund für diese Handlung. Mir sind diese Täter – so wahr ich hier stehe – völlig egal. (Beifall von der AfD) Mit der chemischen Kastration könnte man eine reversible und nichtinvasive Methode etablieren, um Täter empfindlich zu bestrafen und – das ist das Allerwichtigste – den Opfern zu sagen: Der Staat hat bei eurem Schutz versagt; aber er wird mit aller rechtlich zulässigen Härte die Täter bestrafen, die euch das angetan haben. (Beifall von der AfD) Deswegen rufe ich Sie alle, auch die nachfolgenden Redner, ganz klar dazu auf, daran zu denken, dass der Rechtsstaat aufgefordert ist, das zulässige Mittel stärker einzusetzen. Die freiwillige Kastration ist bereits im Gesetz verankert. Nun ist es an der Zeit, auch nach dem Vorbild unserer europäischen Nachbarländer neue Maßnahmen und neue Instrumente zu prüfen. Denn leider Gottes macht diese Realität in unserem Land, die Sie maßgeblich geschaffen haben, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Geht’s noch?) diese neuen Maßnahmen nötig. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
