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Elisabeth Müller-Witt

SPD 27.03.2025 Sitzungen 18/92

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Im Jahr 2019, dem 100. Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung, dem 70. Jahrestag des 27.03.2025 Grundgesetzes und dem 30. Jahrestag der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR, entschieden sich die demokratischen Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtags, ich zitiere aus der Drucksache 17/6245: „die Demokratiebildung in Nordrhein-Westfalen zu stärken und auszubauen.“ Weiter heißt es dort, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Landesregierung wird aufgefordert, einen jährlichen ‚Demokratiebericht‘ zur Lage der politischen Bildung vorzulegen. Dieser soll Beratungsgrundlage im federführend zuständigen Hauptausschuss und in anderen interessierten Ausschüssen sein.“ Dem ist die Landesregierung im Jahr 2021 zum ersten Mal nachgekommen und hat den ersten Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung vorgelegt. Vorangegangen waren zunächst eine thematische Eingrenzung, die Erarbeitung einer Befragung durch ein beauftragtes Institut und schließlich die Durchführung der Befragung sowie abschließende Auswertung. Der umfangreiche Prozess erklärt fast von selbst, dass hierfür ein längerer Zeitraum benötigt wird. Unabhängig von den im Jahr 2022 stattgefundenen Wahlen lag dann dennoch im Jahre 2023 auch der zweite Demokratiebericht zu den politischen und demokratischen Lebenswelten der nordrhein-westfälischen Bevölkerung vor. Bereits im Rahmen der Vorstellung dieses zweiten Berichts wurde insbesondere aus der Wissenschaft angemerkt, dass ein jährlicher Turnus angesichts der umfangreichen Arbeiten am jeweiligen Demokratiebericht kaum noch realisierbar sei. Der Wunsch nach einem veränderten Erscheinungsturnus resultiert vor allem aus dem Bedürfnis, die Qualität der Erhebung und Auswertung dauerhaft zu sichern. Denn aktuell müsste sich noch vor abschließender ausführlicher Befassung mit dem letzten Demokratiebericht direkt der Themenstellung des neuen Demokratieberichts gewidmet werden. Die Auswertung des Berichts ist Grundlage der weiteren parlamentarischen Diskussion, auch für künftige Schwerpunkte. Andererseits sollen sowohl Schlussfolgerungen aus der Auswertung als auch der sich weiterentwickelnde Diskurs der Bevölkerung in die Themensetzung des nächsten Berichts einfließen. Sie sehen, es wird schwierig, wenn man beim jährlichen Turnus bleibt. Von daher wurde empfohlen, vom jährlichen Bericht zu einem Bericht alle zwei Jahre zu wechseln, damit die erforderliche Bearbeitungszeit für einen fundierten Bericht zur Verfügung steht. Um eine sorgfältige wissenschaftliche Erstellung und Auswertung zu ermöglichen, unterstützt die SPD-Fraktion selbstverständlich den heute vorliegenden Vorschlag, dass der Demokratiebericht fortan alle Landtag zwei Jahre vorgelegt wird. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass in Zeiten rasanter Veränderung der jeweils nach zwei Jahren erscheinende Bericht nicht vom Zeitablauf überholt sein darf. Der verlängerte Zeitraum soll in keiner Weise die Notwendigkeit oder Bedeutung eines Demokratieberichts schmälern. Im Gegenteil, in Zeiten, in denen unsere Demokratie permanenten Angriffen von innen und außen ausgesetzt ist und sogar infrage gestellt wird, ist es unverzichtbar, Demokratiebildung mit dem Ziel, sie weiter zu stärken, zu messen. Unser Instrumentenkasten muss deshalb laufend überprüft und wo notwendig neu justiert werden. Nur so kann politische Bildung den permanenten Veränderungen gerecht werden. Wir stimmen also heute dem vorliegenden interfraktionellen Antrag selbstverständlich zu, betonen aber zugleich, dass dies kein statischer Beschluss sein darf. Politische Bildung und Demokratiestärkung müssen als dynamischer Prozess gesehen und begriffen werden. Daher müssen wir als Politik auch weiterhin bereit sein, unsere Beschlüsse, wo erforderlich, zu überdenken und neu zu justieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und von Dirk Wedel [FDP])

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