Sebastian Haug
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem demokratischen und sozialen Rechtsstaat kommt der Sozialisierung von Straftätern eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, den Tätern nach Verbüßen ihrer Strafe wieder einen Einstieg in das gesellschaftliche Leben zu ermöglichen und erneute Straftaten zu verhindern. Richtig verstanden dient die Resozialisierung damit auch dem Schutz potenzieller Opfer von Verbrechen. So weit, so unumstritten. Dieser Antrag erweist dem zentralen Anliegen der Resozialisierung allerdings keinen Dienst. Zunächst einmal ist die direkt im ersten Satz der Begründung aufgestellte Behauptung, dass laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2024 die Zahlen von Straftaten in sämtlichen Deliktsfeldern gestiegen seien, schlicht und einfach falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Die am 12. März von Innenminister Herbert Reul vorgestellte Kriminalstatistik weist aus, dass die Kriminalität in NRW zurückgegangen ist. Die Polizei hat im vergangenen Jahr knapp unter 1,4 Millionen Straftaten erfasst. Das ist ein Rückgang von 1 %. Besonders stark gesunken sind die Fallzahlen in den Bereichen Diebstahl – minus 1,3 % –, Raub – minus 7,3 % – und Waren- und Warenkreditbetrug – minus 6,4 %. Die Menschen in NRW können sich sowohl auf die Frauen und Männer in Uniform als auch auf ihren Innenminister verlassen. Damit ist die erste Feststellung in der von Ihnen beantragten Beschlussfassung, dass die Kriminalitätsrate im Jahr 2024 erneut gestiegen ist, genauso falsch. Und auf unzutreffende Tatsachenbehauptungen stützt man selten zutreffende Schlussfolgerungen. Auch im Übrigen wird der Antrag meiner Auffassung nach dem gesellschaftlich wichtigen, aber komplexen Thema der Resozialisierung nicht gerecht. Er beschränkt sich auf einseitige Schuldzuweisungen und Landtag Pauschalforderungen. Sie fordern in Bausch und Bogen die Rücknahme von Kürzungen, ohne sich die Mühe zu machen, zu prüfen, welche Maßnahmen tatsächlich wirksam, nachhaltig oder noch zeitgemäß sind. Das ist politisch bequem, möglicherweise auch nachvollziehbar, zeugt aber nicht unbedingt von einer sonderlich enthusiastischen Beschäftigung mit der Materie. Wer mehr Sicherheit will, sollte genauer hinschauen und sollte nicht reflexhaft und undifferenziert alte Strukturen verteidigen. Darüber hinaus werden die umfangreichen und in ihrer Wirksamkeit nachgewiesenen Maßnahmen der Landesregierung auf dem Feld der Resozialisierung schlicht und einfach ignoriert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den ambulanten Sozialen Dienst der Justizvollzugsanstalten und dessen Qualitätsstandards. Ich verweise auf die zentralen Beratungsstellen für Straffällige und deren Bezugspersonen, die Zugänge zum Regelsystem erleichtern bzw. ermöglichen sollen. Ich verweise auf das strukturierte Übergangsmanagement zur organisationsübergreifenden Förderung der Wiedereingliederung von Gefangenen, Untergebrachten etc., ein vielfältiges Netzwerk mit diversen Partnern außerhalb der Justizvollzugseinrichtungen. Ich verweise auf das gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufene landesweite berufliche Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration. Ich verweise auf den Aufbau von Vor-Ort-Angeboten für psychisch kranke Gefangene in Anlehnung an die Strukturen der psychiatrischen Landeskliniken. Zur Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen innerhalb der Vollzugseinrichtungen werden Extremismusbeauftragte und Präventionsbeauftragte eingesetzt. Allein im Rahmen des Maßnahmenpakets nach dem Anschlag von Solingen wurden 45 Stellen für Präventionsbeauftragte geschaffen. Ich könnte die Liste gern fortsetzen. Schließlich legt die CDU-Fraktion größten Wert darauf, dass eine verantwortungsvolle und ganzheitliche Justizpolitik nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer von Straftaten im Blick behält. Die Gesellschaft erwartet zu Recht von uns, dass sich der Staat zuerst um den Schutz derjenigen kümmert, die durch Gewalt, Missbrauch oder andere Straftaten zu Schaden gekommen sind. Resozialisierung ist wichtig, aber sie darf nicht auf Kosten des Schutzes der Allgemeinheit und der Opfer gehen. Deshalb war die Einrichtung einer unabhängigen Opferbeauftragten ein so wichtiger Schritt. Deshalb setzt sich die Landesregierung beim Bund kontinuierlich 27.03.2025 für die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung ein. Deshalb gibt es die Landesstiftung Opferschutz NRW, die Menschen, die unverschuldet Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden und dadurch in Not geraten sind, und ihren Angehörigen unbürokratisch und zügig finanzielle Unterstützung gewährt. Die Landesregierung steht für ein ganzheitliches Verständnis von Justiz- und Sicherheitspolitik. Wer Resozialisierung ernst nimmt, muss gleichzeitig die Opferperspektive stärken. Das macht die Landesregierung mit Bedacht, mit Verantwortung, mit wirksamen Maßnahmen und auf der Grundlage praktischer Erfahrungen, nicht mit Symbolpolitik. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
