Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage es gern jedes Mal wieder: Gewalt gegen Frauen ist leider ein Phänomen, das sich durch alle Schichten zieht, durch alle Altersklassen zieht, durch alle Hintergründe zieht. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und es betrifft uns alle. Die allermeisten Opfer häuslicher Gewalt eint eines: Sie sind Frauen. Auch die allermeisten Täter eint eines: Sie sind Männer. Viel mehr Differenzierung 26.03.2025 kann man an dieser Stelle leider nicht vornehmen, weil es sich durch unsere ganze Gesellschaft zieht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Deshalb bin ich sehr froh und auch ein bisschen stolz, dass das Gewalthilfegesetz verabschiedet wurde und mittlerweile in Kraft getreten ist. Denn darum wurde lange politisch gerungen. Mein ausdrücklicher Dank – auch das werde ich immer wieder sagen – für das Erreichen dieses Meilensteins in der Geschichte des Kampfes um den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen gilt den engagierten Frauen in den Frauenhäusern, den Beratungsstellen und den Notrufen, die seit Jahrzehnten für ein solches Gesetz und für den Anspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewaltbetroffenheit von Frauen und Mädchen gekämpft haben. Sie waren beharrlich. Nur deswegen haben wir gemeinsam diesen Meilenstein erringen können. Ich stimme zu und teile, dass der Schutz vor Gewalt umfassend sein muss. Natürlich müssen auch Männer vor häuslicher Gewalt geschützt sein, und natürlich müssen auch Transpersonen vom Schutz vor Gewalt umfasst sein. Wir müssen uns diesem Phänomen der Gewalt in unserer Gesellschaft auch deswegen stellen, weil die Zahlen so alarmierend sind. Wenn wir uns vor Augen halten, dass jeden Tag in diesem Land eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, dann ist das ein sehr klarer Auftrag, zu handeln. Kern des Gesetzes ist deswegen der seit Jahrzehnten geforderte Rechtsanspruch. Es ist übrigens ein sehr viel umfassenderer Rechtsanspruch und Begriff des Schutzes und der Hilfe bei Gewaltbetroffenheit. Auch das ist ein großer Meilenstein und ein Erfolg der beharrlichen und langen Diskussionen. Es geht darum, dass wir gesamtgesellschaftlich, und zwar ressortübergreifend und damit institutionenübergreifend, eine Verantwortung für Schutz und Hilfe bei Gewalt haben. Dieser Rechtsanspruch tritt nun am 1. Januar 2032 in Kraft. Ja, wir dürfen keine Zeit verlieren. Wir werden auch keine Zeit verlieren, weil wir weiter daran arbeiten, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes die Frauenhilfeinfrastruktur und insgesamt den Gewaltschutz auch in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Alle Länder, auch SPD-regierte Länder, haben im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass der erforderliche Ausbau des Unterstützungssystems, die damit verbundenen Analysen, die durchgeführt werden müssen, sowie Bedarfsplanungen, die sich daraus ableiten, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Denn von den Ländern sind erhebliche Vorarbeiten zu leisten, zum Beispiel der Aufwuchs der Schutzplätze und Beratungskapazitäten oder die Landtag Festlegung von fachlichen Standards und vor allem der Finanzierungssystematik. Deshalb wurde den Ländern ein verlängerter Zeitraum eingeräumt, um die Voraussetzungen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zu schaffen. Wir gehen trotzdem bei der Umsetzung weiter voran. Natürlich bleiben wir nicht beim Status quo stehen. Das ist keine Frage. Wir beginnen jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern auch den notwendigen Umsetzungsprozess in der Bedarfsanalyse und der Erarbeitung der abzuleitenden Bedarfsplanung – im Übrigen im Einklang mit der Weiterentwicklung des LAP. Dazu zählen darüber hinaus Maßnahmen von Schutz und Hilfe – keine Frage –, aber auch die Stärkung von Prävention. Wir müssen doch bei aller Wichtigkeit einer entsprechenden Schutz- und Hilfeinfrastruktur dahin kommen, vorzubeugen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen passiert, dass häusliche Gewalt in unserem Land so alltäglich ist. Dazu gehören natürlich auch intervenierende Maßnahmen wie konsequente Wegweisungen und die Stärkung der Täterarbeit, aber beispielsweise auch eine Diskussion um das spanische Modell einer Fußfessel. All das sind Maßnahmen, die man in diesem Zusammenhang diskutieren muss. Wir werden nicht nachlassen, das bereits bestehende Frauenhilfesystem weiter auszubauen; denn für die Landesregierung hat der Gewaltschutz Priorität. Deswegen haben wir diesem Gesetz im Bundesrat natürlich zugestimmt; denn es ist wichtig. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir in den letzten Jahren auch einiges beim Ausbau des Hilfesystems weiterentwickelt haben. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 70 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen, 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, 12 spezialisierte Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel sowie Anlaufstellen für Betroffene von Zwangsheirat und im Themenkomplex „FGM/C“. Das heißt, wir haben eine hoch differenzierte Frauenhilfeinfrastruktur, auf der wir jetzt weiter aufsetzen werden. Dazu zählt auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen den Gewaltschutz breiter denken und auch Schutz und Hilfe für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in Nordrhein-Westfalen implementiert haben – mit den fünf landesgeförderten Schutzwohnungen sowie dem Männerhilfetelefon, an dem sich mittlerweile auch andere Bundesländer beteiligen. Sie sehen: Wir nehmen das sehr ernst. Ich finde, da ist wirklich ein Meilenstein gelungen. Lassen Sie uns im Geiste des Schulterschlusses, der überhaupt erst ermöglicht hat, dass dieses Gewalthilfegesetz noch gekommen ist – das war ein Schulterschluss aus der demokratischen Mitte heraus über die Ebenen hinweg –, jetzt daran arbeiten, dieses Gewalthilfegesetz 26.03.2025 umzusetzen und Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
