Marcel Hafke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute befasst sich das Parlament mit einem Thema, das auf den ersten Blick recht technisch erscheint. Tatsächlich betrifft es aber das Fundament unserer parlamentarischen Arbeit, nämlich die Regeln für Mandate, Verantwortung und Transparenz in unserem Abgeordnetengesetz. Diese Änderungen sind aus folgenden Gründen notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, zu erwarten, dass Politik nachvollziehbar und transparent ist. Deswegen müssen Abgeordnetenbezüge, Altersvorsorge von Abgeordneten und Funktionszulagen transparent dargestellt und immer gut begründet geregelt werden. Das bisherige System – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es ausgeführt – war in Teilen recht kompliziert, intransparent und auch realitätsfern. 26.03.2025 Eine faire Altersvorsorge für die Abgeordneten ist beispielsweise kein Privileg, sondern sie schützt die Unabhängigkeit des Mandats; ein Gebot der Verfassung. Mit dem Gesetzentwurf wahren wir die Unabhängigkeit der Abgeordneten und sichern nachhaltige Strukturen für unsere parlamentarische Arbeit. Lassen Sie mich nun die Kernpunkte der Reform im Überblick darstellen. Erstens geht es um die Anpassung der Abgeordnetenbezüge an den Nominallohnindex. Das ist bereits mehrfach angesprochen worden. Die bisherige Regelung ist wirklich recht komplex und mit vielen Einflussfaktoren verbunden. Neu ist die Kopplung an den Nominallohnindex von Nordrhein-Westfalen. Dieser Index zeigt, wie sich die Bruttolöhne und -gehälter in unserer Wirtschaft entwickeln. Unsere Bezüge folgen damit dem, was in der gesamten Gesellschaft passiert. Das stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung und vermeidet Scheindebatten. Zweitens geht es um die Funktionszulagen für Vorsitzende von Ausschüssen und Gremien. Bislang ist es so, dass nur der Präsident und die Vizepräsidenten eine Funktionszulage erhalten. Aber auch die Ausschussvorsitzenden tragen eine große Verantwortung in organisatorischer, aber auch politischer Hinsicht. Sie leiten komplexe Beratungen und tragen maßgeblich zur Qualität von Gesetzgebung und politischer Meinungsbildung bei. Daher ist eine Funktionszulage nur angemessen und sachlich gerechtfertigt. Es geht auch hier nicht um Privilegien, sondern um Anerkennung und Verantwortung. Drittens geht es um die Einführung eines Versorgungszuschlags für ehemalige Abgeordnete. Auch hier ist das Ziel, die Unabhängigkeit zu sichern und gleichzeitig den Staatshaushalt zu entlasten. Vorher gab es in dieser Form keine Dynamisierung der Renten. Ein Inflationsausgleich fehlte. Gerade in den letzten Jahren hat man das sehr massiv gemerkt. Die Renten verloren über viele Jahre hinweg massiv an Kaufkraft. Heute liegt das Rentenniveau der Abgeordneten rund 40 % unter dem System, das früher galt. Das ist ein strukturelles Problem. Die Lösung ist die Einführung eines Versorgungszuschlags, um in Zukunft zumindest einen Teil fair anzupassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz leisten wir einen konkreten Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in unser Parlament. Denn ein starker demokratischer Rechtsstaat beginnt mit einem verlässlichen und transparenten Parlament. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag
