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Ina Blumenthal

SPD 26.03.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bessere ist der Feind des Guten und die Erneuerung die Verbündete des Bewährten. Nach über 20 Jahren Erfahrung mit der großen Reform der Abgeordnetenbezüge aus dem Jahr 2004 wissen wir heute ziemlich genau, was sich bewährt hat, was verbessert werden kann und was verbessert werden muss. Wir wollen mehr Verständlichkeit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen aber auch mehr Leistungsgerechtigkeit in der Parlamentsarbeit, und wir wollen mehr Sicherheit für Abgeordnete im Ruhestand. Verständlichkeit, Leistungsgerechtigkeit und Sicherheit – das ist der Dreiklang dieser Reform, die wir jeder Landtag Bürgerin und jedem Bürger mit guten Argumenten begründen können. Ich danke an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgearbeitet haben. Ich glaube, es ist etwas Gutes gelungen. Wir reformieren das Abgeordnetengesetz an drei zentralen Punkten: bei der jährlichen Anpassung der Abgeordnetenbezüge, bei den Amtszulagen für Vorsitzende von Ausschüssen und Unterausschüssen und bei der Altersvorsorge für ehemalige Abgeordnete. Die Veränderungen bei den Abgeordnetenbezügen werden für mehr Verständlichkeit sorgen. Auf die Frage, wie eine Erhöhung zustande komme, lautete die Antwort bisher: zu 50 % aus der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, zu 27 % aus den Bruttojahresverdiensten der Beschäftigten ohne Sonderzahlungen, ohne private Haushalte und ohne öffentliche Verwaltung, zu 3 % aus den Bruttoentgelten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der Tarifgruppe 15, zu weiteren 2 % aus den Bruttomonatsbezügen einer verheirateten Beamtin in der Besoldungsgruppe A 15, zu 15 % aus der Entwicklung der Renten und zu 3 % aus der Entwicklung der Regelleistung für Bürgergeldempfänger. Das ist die Formel, die gerecht und legitim sein soll, indem sie die Einkommensentwicklung möglichst vieler verschiedener Gruppen berücksichtigt. Es ist aber auch eine Formel, die niemand ohne größeren Aufwand nachvollziehen kann. Diese Formel ist nicht verständlich genug, und sie ist nicht transparent genug. Deshalb soll in Zukunft jede Bürgerin und jeder Bürger die Anpassung der Abgeordnetenbezüge an einer einzigen Zahl ablesen können: der Veränderung der durchschnittlichen Nominal- oder Bruttolöhne in Nordrhein-Westfalen. Steigen die Bruttolöhne, steigen auch die Abgeordnetenbezüge, steigen sie nicht oder sinken sogar, dann sinken unsere Bezüge oder bleiben auf dem Niveau. Das ist verständlich und gerecht. Wir tragen schließlich die Mitverantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Profitieren die Beschäftigten, dann profitieren auch ihre parlamentarischen Vertreterinnen im Landtag, profitieren sie nicht, dann gehen auch wir leer aus. Das ist gerecht. Die zweite Änderung wird das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit im Parlament stärken. Wer mehr Verantwortung trägt und mehr Aufgaben zu erfüllen hat, soll auch mehr verdienen. So ist es in der freien Wirtschaft, so ist es in den Kommunen, aber auch im Deutschen Bundestag, und so soll es dann auch hier im Landtag sein: mehr Arbeit, mehr Verantwortung und ein höheres Gehalt. Deshalb werden wir die Bezüge von Vorsitzenden von Ausschüssen und Unterausschüssen um 2,5 % bzw. 1,25 % erhöhen. 26.03.2025 Die dritte Änderung wird für mehr soziale Sicherheit für Abgeordnete im Ruhestand sorgen. Die Renten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Die Renten der Abgeordneten aus dem Versorgungspaket sind es bislang nicht. Rentenerhöhungen sind mit Ausnahme einer minimalen Überschussbeteiligung überhaupt nicht vorgesehen. Das bedeutet: Die Renten der Abgeordneten verlieren durch die Inflation Jahr für Jahr an Wert und auch an Kaufkraft. Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit Blick auf die eigene Rente verstehen, dass das nicht angemessen ist. Deshalb werden wir einen Versorgungszuschlag einführen, der ebenfalls an die Entwicklung der Bruttolöhne der Beschäftigten gekoppelt ist. Auch das ist verständlich und nachvollziehbar. Unsere Reform der Abgeordnetenbezüge ist insgesamt eine Reform mit Augenmaß und Vernunft. Sie bringt vor allem mehr Transparenz, mehr Leistungsgerechtigkeit, aber auch mehr Sicherheit. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen herzlich danken, die an dieser Reform mitgearbeitet haben. Das war gute Arbeit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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