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Matthias Kerkhoff

CDU 26.03.2025 Sitzungen 18/91

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre wirklich bedauerlich gewesen, zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zu debattieren. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich gemeinsam auf Änderungen im Abgeordnetengesetz verständigt. Neben einigen redaktionellen Bestandteilen wie beispielsweise der Aktualisierung der Zahlen der Abgeordnetenbezüge bzw. des Versorgungswerksbeitrags in § 5 gibt es drei inhaltliche Veränderungen, die ich Ihnen vorstellen möchte. Erstens. In § 15 verändern wir den Mechanismus zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge. Wir vereinfachen die Berechnungsmethode und sorgen für mehr Transparenz, indem wir uns künftig am Nominallohnindex für Nordrhein-Westfalen orientieren. Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Analog zum Deutschen Bundestag wird dieser Index künftig Grundlage für die Anpassung der Abgeordnetenbezüge sein. Zweitens. Die Vorsitzenden der Ausschüsse, den zentralen Arbeitsgremien dieses Landtags, haben im Parlament eine besondere Stellung. Sie leiten nicht nur die Sitzungen und strukturieren die Prozesse, sondern sind auch die zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die jeweiligen Themenbereiche. Wir wollen diese Tätigkeit stärker anerkennen und sehen daher eine Funktionszulage vor, die zu Beginn der kommenden Wahlperiode eingeführt wird und monatlich 2,5 % der Abgeordnetenbezüge 26.03.2025 betragen soll. Dies sind in heutigen Zahlen ca. 350 Euro. Die Vorsitzenden der Unterausschüsse erhalten die Hälfte. Drittens. Wir führen einen Versorgungszuschlag für die Rentnerinnen und Rentner des Versorgungswerkes ein. Der Landtag hat vor mehr als 20 Jahren das System der Altersversorgung verändert. Die wesentlichen Parameter haben sich in dieser Zeit ungünstiger entwickelt als damals angenommen. Die Finanzkrise, die für höhere Eigenkapitalanforderungen der Aufsicht an ein Versorgungswerk im Aufbau gesorgt hat, aber auch die lange Nullzinsphase und die damit einhergehende Absenkung des sogenannten Rechnungszinsfußes haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Die ausgezahlten Renten sind zudem beinahe statisch, auch in Zeiten hoher Inflation. Mit dem Versorgungszuschlag erreichen wir, dass die Versorgungswerkrente künftig steigt und die Empfängerinnen und Empfänger damit an der Einkommensentwicklung teilhaben können. Unsere Verantwortung heute erstreckt sich – ich will das klar sagen – auch auf unsere Vorgängerinnen und Vorgänger. Meine Damen und Herren, die Regelung eigener Angelegenheiten, wie wir sie heute im Abgeordnetengesetz vornehmen oder wie sie auch bei Änderungen der Geschäftsordnung stattfindet, kann und soll uns niemand abnehmen. Wir sind uns aber der Sensibilität und des kritischen Blickes der Öffentlichkeit bewusst, wenn wir in eigenen Angelegenheiten zu entscheiden haben. Wir sind als selbstbewusste Parlamentarierinnen und Parlamentarier davon überzeugt, dass wir an diesen Stellen notwendige Schritte vornehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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