Christof Rasche
Ministerin Paul, bitte. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das MKJFGFI hat eine umfassende Erlasslage zu unterschiedlichsten Bereichen des Ausländerrechts. Ein Teil davon ist die Erlasslage, die auch im Ausschuss gegenständlich war. Andere Erlasse betreffen eher technische Fragestellungen. Wiederum andere betreffen ganz unterschiedliche andere Fragestellungen. Wir sind auch stetig darum bemüht – das finden Sie auch auf der Homepage des MKJFGFI –, welche Erlasse es zu unterschiedlichen Themenbereichen gibt. Lassen Sie mich nur noch einmal auf die Frage eingehen, wann denn die Überarbeitung einer Erlasslage abgeschlossen ist. Darauf ist die klare Antwort: Nie. Denn Erlasse haben natürlich unter Umständen unterschiedliche Laufzeiten und unterliegen damit einer kontinuierlichen Überprüfung. Zu unterschiedlichen Sachverhalten gibt es auch immer wieder die Notwendigkeit, neue Erlasse herauszugeben, beispielsweise den Erlass, den ich gerade schon im Zusammenhang mit einer anderen Frage erwähnt habe, im Kontext der Dublin-Überstellungen. Somit unterliegt natürlich die Erlasslage einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Überprüfung. Dazu zählt im Übrigen auch, wie ich gerade schon Landtag erläutert habe, dass Erlasse an bestimmten Stellen auch einmal auslaufen, weil entweder die landesrechtlichen Möglichkeiten fehlen, um sie weiter fortzusetzen, wie beispielsweise bei Abschiebestoppmaßnahmen, oder auch, weil die Grundlage wegfällt, wie beispielsweise in der Coronapandemie, oder weil sich gesetzliche Grundlagen ändern und damit ein Erlass unter Umständen obsolet werden kann. Aber wir haben eine umfangreiche Erlasslage, die ja dazu dient, die sehr komplexen ausländerrechtlichen Fragestellungen … Das Ausländerrecht gehört mit zu den kompliziertesten rechtlichen Materien, die unsere Rechtslage kennt. Sie unterliegt auch – und das ist zum größten Teil ja eine bundesgesetzliche Regelung – der kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung. Ich erwähne hier beispielsweise das Chancenaufenthaltsrecht, wozu es natürlich auch eine Erlasslage seitens des Ministeriums gibt, und andere gesetzliche Änderungen auf Bundesebene, die dann qua Erlasslage noch einmal weiter heruntergebrochen werden, um die Ausländerbehörden zu unterstützen und bei der Umsetzung der unterschiedlichen gesetzlichen Maßnahmen, die von Bundesebene vorgegeben werden, zu flankieren.
