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Christof Rasche

26.03.2025 Sitzungen 18/91

Vielen Dank. – Jetzt folgt Ministerin Paul. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Maßnahmenpaket und seinen drei Säulen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“ liegt im Bereich der Migration ein Schwerpunkt auf der Verbesserung des Rückkehrmanagements durch die Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden. Mit der 26.03.2025 personellen Stärkung ebendieser soll schrittweise die Zuständigkeit der fünf Zentralen Ausländerbehörden in NRW erweitert werden. Wir haben die Mittel für die Zentralen Ausländerbehörden durch das Land bereits zuvor erhöht und mit dem Maßnahmenpaket um zusätzliche 5,5 Millionen Euro zur Unterstützung von Rückkehr und Abschiebung für die Zentralen Ausländerbehörden aufgestockt. Hier geht es darum, die Zuständigkeiten klar zu regeln und eben keine neuen Schnittstellen oder Doppelstrukturen zu schaffen. Nur so können die Kommunen wirksam entlastet werden und das System weiter effektiv aufgestellt werden. Um diesen Prozess zügig und wirksam voranzubringen, hat mein Haus im Dezember eine Online-Informationsveranstaltung für die kommunalen Ausländerbehörden durchgeführt. Im Nachgang konnten diese ihr Interesse an einer Mitarbeit im Projekt bekunden. Im Februar habe ich die Hauptverwaltungsbeamten der fünf ZAB-Kommunen zu einer Informationsveranstaltung und Austausch eingeladen. Dazu kann ich Ihnen sagen: Die ZABs sehen die geplante Zuständigkeitsverlagerung überwiegend positiv. In einem Projektteam aus Vertreter*innen des MKJFGFI, der Bezirksregierung, der ZABs und auch Vertreter*innen der kommunalen Ausländerbehörden werden nun die weiteren Schritte bearbeitet und angegangen. Wesentliche Verbesserungen sollen zusätzlich durch eine gezielte Verbesserung der Datenverarbeitung erzielt werden. Insbesondere sind der Datenaustausch zwischen den Behörden, die Einführung einer zentralen Übersicht der abzuschiebenden Personen, die Erleichterung von Identitätsprüfungen und ein einheitliches IT-Verfahren für die Zentralen Ausländerbehörden vorgesehen. Hierfür stehen im Maßnahmenpaket weitere Mittel in Höhe von rund 5,9 Millionen Euro bereit. Ein weiterer wichtiger Punkt des Maßnahmenpaketes ist die Säule der Prävention. Wir beobachten derzeit, dass sich junge Menschen, insbesondere sehr junge Männer, in allen Extremismusbereichen, überwiegend im Internet, oftmals unbemerkt von ihrem Umfeld radikalisieren. Ziel muss es also sein, dass wir Menschen erst gar nicht diese Radikalisierung ermöglichen. Genau hier setzt Prävention an. Im Rahmen des Maßnahmenpakets sind dort auch gezielt Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Wir stärken den Ansatz der sozialen Beratung von Geflüchteten um 6 Millionen Euro, unter anderem für die Aufstockung der Förderung von Psychosozialen Zentren und die Aufstockung der Sozialberatungsstellen. Die Richtlinie soll am 2. April im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Landtag Zudem werden die Mitarbeitenden in den Aufnahmeeinrichtungen durch Fortbildung und Unterstützung besser in die Lage versetzt, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen. Hierfür werden in den Landesaufnahmeeinrichtungen sukzessive Gewaltschutzkoordinatoren ihre Arbeit aufnehmen. Diese sind schon Teil der Ausschreibungen. Für die Gewaltschutzkoordinatoren stehen ebenfalls Mittel zur Verfügung. Um Radikalisierungstendenzen bei Geflüchteten in Landesaufnahmeeinrichtungen frühzeitig zu identifizieren, werden Projekte zur Radikalisierungsprävention gefördert. Förderanträge können hier noch bis zum 31. März gestellt werden. Darüber hinaus wird ein neues kommunales Landesprogramm „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete“ aufgelegt, und es gibt weitere Angebote der freien Träger für junge Geflüchtete. Die Projekte sind bereits gestartet. Für beide Maßnahmen stehen ebenfalls Mittel von insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren stärken wir die ehrenamtliche Arbeit über das Maßnahmenpaket. Die Koordination von Projekten soll von den Kommunalen Integrationszentren übernommen werden. Zurzeit läuft die Abstimmung zur geänderten Förderrichtlinie für die Kommunalen Integrationszentren mit den anderen Ressorts. Im Rahmen des Maßnahmenpaketes ist auch die Schaffung weiterer Haftplätze im Ausreisegewahrsam in den Blick genommen worden. Neben Büren wird es daher künftig mit Mönchengladbach einen weiteren Standort für eine Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in NRW geben. Der Baubeginn soll schnellstmöglich erfolgen. Dazu werden nun die planungs- und baurechtlichen Verfahren vorbereitet und anschließend umgesetzt werden. – Danke sehr.

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