Thorsten Klute
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der AfD zu den Krankenversicherungen in Deutschland las, dachte ich zunächst, ich sei im falschen Parlament; denn das Krankenversicherungsrecht ist in Deutschland Bundesangelegenheit und keine Sache der Länder. Um noch einmal kurz und knapp zu sagen, worum es hier geht: Die Nationalisten beantragen im Kern, dass das Land Nordrhein-Westfalen aus dem 26.03.2025 eigenen Haushalt heraus Geld für die Krankenversicherungen gibt, damit Versicherte geringere Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Beim Lesen dieses Vorschlags habe ich mich gefragt, wie man darauf wohl gekommen sein könnte. Ich habe dann nur zwei Möglichkeiten gesehen: Entweder hat an dem Antrag bei der AfD jemand mitgewirkt, der zwar behauptet, sein juristisches Staatsexamen gemacht zu haben, tatsächlich aber Schwierigkeiten hat, dafür den entsprechenden Nachweis zu erbringen, oder man hat zu tief in die Flasche des „Trump-Trunks“ geschaut und meinte, das amerikanische Krankenversicherungssystem in Deutschland einführen zu wollen. Dann gibt es noch eine dritte Möglichkeit, nämlich beide Varianten zusammen haben hier gewirkt. Ich versuche es mal mit ein bisschen Nachhilfe in Verfassungsrecht für die AfD. Das ist ein kostenloser Service, ganz ohne Gebührenrechnung, Herr Dr. Vincentz. (Vereinzelt Beifall von der SPD) In Art. 74 des deutschen Grundgesetzes wird die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung geregelt. Es gibt eine lange Liste von Lebensbereichen, zu deren Regelungen die einzelnen Bundesländer nur dann befugt sind, wenn der Bund selbst nicht von seiner Regelungskompetenz Gebrauch gemacht hat. In dieser langen Liste konkurrierender Gesetzgebungskompetenzen tauchen auch die Sozialversicherungen auf, und darunter fällt auch die Krankenversicherung. Ein einzelnes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen könnte also nur dann für sich selbst die Krankenversicherungsangelegenheiten regeln, wenn der Bund das nicht bereits für ganz Deutschland gemacht hätte. Nun wissen wir aber alle: Der Bund hat das Krankenversicherungsrecht einheitlich für ganz Deutschland geregelt. Wir in NRW sind damit also raus aus dem Spiel. Das ist übrigens auch gut so, so etwas muss in Deutschland einheitlich geregelt sein. Stellen wir uns mal vor, wir hätten in Deutschland von Schleswig-Holstein bis Baden-Württemberg und Bayern 16 unterschiedliche Krankenversicherungssysteme und - beiträge. Das wäre nicht gut. Das sehr föderale Krankenversicherungsrecht der USA – sofern man überhaupt davon sprechen will – darf für uns jedenfalls kein Vorbild sein. Da ist es nämlich in den Bundesstaaten so geregelt, wie die AfD es gerade vorschlägt. Ich finde aber noch einen anderen Punkt im vorliegenden Antrag der AfD ziemlich bemerkenswert. Ganz beiläufig, nicht im Antrags-, sondern im Eingangslyrikteil, heißt es in einem Nebensatz, dass Vorschläge zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht würden. Wörtlich heißt es da – Zitat –: Landtag „Eine weitere Möglichkeit besteht darin, weniger freiwillige Zusatzleistungen anzubieten: Viele Krankenkassen bieten über das gesetzliche Maß hinaus freiwillige Leistungen wie alternative Heilmethoden […] an, […]“ Nun ist es nicht so, dass es für diese Aussage nicht auch gute inhaltliche Gründe gäbe. Vertretbar ist das allemal. Aber Moment mal, war es nicht gerade die AfD, die sich in der Coronapandemie fest an die Seite der Querdenker*innen gestellt hatte und umgekehrt auch? (Lachen von Dr. Martin Vincentz [AfD] – Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Nun ist es bei Weitem nicht so, dass jede Alternativmedizinerin und jeder Alternativmediziner bei den Querdenker*innen wäre, ganz sicher nicht. Das hier zu betonen, ist mir hier sehr wichtig. Aber die Szene der Querdenker*innen sollte schon wissen: Die AfD in Nordrhein-Westfalen will, dass ihre Krankenversicherungen keine alternativmedizinischen Leistungen mehr finanzieren. Das kann man gar nicht oft genug festhalten. (Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wie eben bereits ausführlich dargestellt, offenbart dieser Antrag bei der AfD schwere Mängel bei der Kenntnis des Verfassungsrechts. So ganz überraschend ist das für den einen und die andere vielleicht auch gar nicht. Deshalb kann man diesen Antrag nur ablehnen. Wir von der SPD werden selbstverständlich mit Nein stimmen. Im Übrigen: Wenn man die gesetzlichen Krankenversicherungen wirklich breiter und sicherer aufstellen will, sieht man zu, dass man alle Einkommen heranzieht und nicht nur einen Teil der Einkommen, dass man bei denen, die sehr viel Einkommen haben, eben genauer hinschaut, was sie zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten könnten. Da traut sich die AfD nicht ran, weil sie nur die Partei der Supersuperreichen ist. (Lachen von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Wir lehnen ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
