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Elisabeth Müller-Witt

SPD 26.03.2025 Sitzungen 18/91

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft verbringt einen nicht unerheblichen Teil ihrer Zeit im Netz. Dabei sind Kinder und Jugendliche, deren Gehirn noch in der Entwicklung ist und deren Medienkompetenz sich erst im Aufbau befindet, besonders gefährdet. Vor allem dieser hochvulnerablen Gruppe ist die Politik verpflichtet. Seit Jahren nehmen wir die permanent steigenden Zahlen des Medienkonsums zur Kenntnis. Abnicken reicht aber nicht. Wir müssen uns fragen, was wir tun, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen. Der hohe Zugriff auf die zahlreichen Plattformen, die sich mit dem Thema „Kinder bzw. Jugendliche im Netz“ auseinandersetzen, zeigt, dass das Problem vielen Menschen durchaus bewusst ist. So gibt es eine Reihe von Angeboten zur Information und zum Austausch für Eltern und Betreuer. Aber die derzeitige Diskussion über Handyverbote an Schulen zeigt, dass man dem Medienkonsum nicht unkritisch gegenübersteht. Denn Social-Media-Nutzung hat auch ihre dunklen Seiten. Und denen sind Kinder und Jugendliche schutzlos ausgesetzt, angefangen von Mobbing bis hin zu Cybergrooming. Auch auf Spieleplattformen, die sich großer Beliebtheit erfreuen, ist das Problem groß, wie eine ZDF-Recherche jüngst am Beispiel von Roblox zeigt. Ihre Medienkompetenz ist oft nur rudimentär, was sie anfällig macht. Kinder spüren zwar, dass irgendetwas falsch läuft, aber aus Scham oder Angst wenden sie sich häufig nicht an die Menschen, die eigentlich ihre Vertrauten sind: ihre Eltern, Erzieher oder Lehrer. Erschreckend sind die Zahlen der Landesanstalt für Medien. Bei einer Befragung gaben zwar 25 % der befragten Kinder und Jugendlichen an, dass sie mit Cybergrooming in Kontakt gekommen sind, aber nur 5 % der Fälle kamen zur Anzeige. Das Gleiche gilt für Hasskriminalität. Trotz der digitalen Beratungsstellen, die unbestritten eine zielgruppengerechte Ansprache und Unterstützung für Kinder und Jugendliche bieten, mangelt es an einem entscheidenden, wichtigen Baustein: Es fehlt ein Angebot in kindgerechter oder jugendgerechter Sprache bei der staatlichen Strafverfolgung von Delikten, die gegen Kinder und Jugendliche im Netz begangen werden. Dies gilt auch für die Internetwache der nordrhein-westfälischen Polizei. In der analogen Welt wählt die Polizei stets eine zielgruppengerechte und empathische Ansprache, um Kinder und Jugendliche zu erreichen. Eine solche, den Adressaten angepasste Ansprache, fehlt aber bei der Internetwache. Und somit fühlt sich kein Kind, keine Jugendliche angesprochen. Allein der Weg durchs Netz zur Internetwache ist nicht dieser Altersgruppe adäquat angepasst. Daher bedarf es dringend eines Angebotes, das diese Lücke schließt, nämlich einer Anlaufstelle, die Landtag sich schließlich mit der strafrechtlichen Verfolgung von Internetdelikten befasst, eine Anlaufstelle, die die Schnittstelle zwischen der Beratung einerseits und der Polizei andererseits darstellt. Die entscheidende Voraussetzung für die Strafverfolgung ist die Kenntnis der Polizei über Straftaten. Hier bedarf es bei der sensiblen Gruppe der Kinder und Jugendlichen eines Vermittlungsangebots, wodurch die Kontaktaufnahme mit der Polizei erleichtert wird und Kinder und Jugendliche bei der Anzeigenerstattung unterstützt werden. Diese Lücke könnte ein Online-Kommissariat bei der nordrhein-westfälischen Polizei schließen, das speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist und ihre Sicherheit im digitalen Raum gewährleistet. Damit könnte eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen werden, damit Straftaten wie Cybergrooming, Online-Betrug oder die Konfrontation mit gewalttätigen, radikalen oder sexualisierten Inhalten im digitalen Raum angezeigt werden können. In Verbindung mit den guten vorhandenen Beratungseinrichtungen kann dieser Weg einfühlsam begleitet werden. Wesentlich ist aber die leichte Erreichbarkeit und Auffindbarkeit im Netz sowie die kinder- und jugendgerechte Sprache und die entsprechende Gestaltung einer Plattform als Kinder-Online-Kommissariat. Es muss garantiert sein, dass der erste Kontakt durch geschultes Personal erfolgt, das speziell für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert ist. Wünschenswert wäre eine geteilte Besetzung mit Polizeikommissarinnen und -kommissaren und spezifisch pädagogisch geschultem Fachpersonal. Je häufiger und je schneller auf Hinweise reagiert werden kann, desto größer wird das Hellfeld. Zusätzlich spielt die Bekanntheit der Plattform …

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