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Sebastian Watermeier

SPD 26.03.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Polizeibeauftragter beim Landtag“ – es könnte und sollte vielleicht auch eine Polizeibeauftragte werden –, beschäftigt uns aus unterschiedlichen Perspektiven schon seit Jahrzehnten. Der älteste Antrag, den ich nach oberflächlicher Suche dazu gefunden habe, stammt aus dem Jahr 2002. Er wurde von der FDP-Fraktion gestellt. Ich glaube, Herr Kollege Brockes war damals sogar dabei. Insofern begrüßen wir grundsätzlich, dass wir heute den Schritt zum unabhängigen Polizeibeauftragten gehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Amt das Potenzial hat, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die Polizei weiter zu stärken. Was uns allerdings umtreibt, ist die durchaus mängelbehaftete Umsetzung dieses Vorhabens in Ihrem Gesetzentwurf. Er weist Schwächen auf, die im Beratungsverfahren offensichtlich geworden sind und die wir nicht unkommentiert lassen können. Ein zentrales Problem: Es gibt keine Möglichkeit, anonym oder vertraulich Hinweise einzubringen, ein Manko, das besonders für Informanten aus den eigenen Reihen der Polizei gravierend sein kann. Andere Bundesländer haben diese Hürde bereits überwunden, und wir sollten diesem Beispiel folgen. Ein weiterer Punkt sind die Wählbarkeitsvoraussetzungen. Warum muss hier die Befähigung zum Richteramt oder die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vorliegen? Diese Regelung schränkt den infrage kommenden Personenkreis unnötig ein. In den entsprechenden Gesetzen des Bundes und anderer 26.03.2025 Länder sind die Anforderungen an die Qualifikation jedenfalls nicht so eng gefasst. Gleiches trifft auf die Befugnisse des Polizeibeauftragten zu. In disziplinar- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren soll er nicht ermitteln dürfen, obwohl genau in diesen Fällen eine unabhängige Überprüfung besonders wichtig wäre. Darüber hinaus sollen bereits abgeschlossene Beschwerden im internen Beschwerdemanagement grundsätzlich tabu bleiben, obwohl gerade hier oft eine externe Sichtweise zu wertvollen Einsichten führen könnte. Ein weiterer Punkt: Wird zeitgleich eine Petition zu einem ähnlichen Thema eingereicht, ist eine separate Eingabe beim Polizeibeauftragten ausgeschlossen. Diese Regelung ist zwar grundsätzlich verständlich, aber es fehlt an einer Lösung für Fälle, in denen jedenfalls nicht klar ist, welches Verfahren die betroffene Person eigentlich wählen wollte. Besorgniserregend ist auch, dass der Polizeibeauftragte eine Prüfung ablehnen kann, wenn sich aus der Eingabe der Verdacht auf eine Straftat ergibt, was dazu führen könnte, dass schwerwiegende Fälle nicht ausreichend untersucht werden. Zudem ist die Beschwerdefrist von zwei Monaten zu knapp bemessen. Vier Monate wären hier deutlich angemessener. Auch im Bereich der Befugnisse gibt es Nachholbedarf. So ist die Einsicht in Personalakten grundsätzlich ausgeschlossen, obwohl sie mit Zustimmung der betroffenen Person durchaus möglich sein sollte. Abschließend schlagen wir vor, einen fachlich breit aufgestellten Beirat einzurichten, der die Perspektiven von Polizei, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bündelt. So könnte der Polizeibeauftragte seine Arbeit mit noch effektiverer Unterstützung gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen das Ziel des Gesetzentwurfes, aber die aktuellen Schwächen sind zu gravierend, um ihn in der vorliegenden Form zu akzeptieren. Der Polizeibeauftragte muss unabhängig und handlungsfähig sein, um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Deshalb werden wir uns heute enthalten. Den Entschließungsantrag der Kollegen der FDP-Fraktion werden wir ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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