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Rainer Schmeltzer

26.03.2025 Sitzungen 18/91

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen hat letzten Freitag im Bundesrat den Grundgesetzänderungen zugestimmt, jedoch alles andere als kritiklos. Wir haben dies in Verantwortung für unser Land getan, vor allem mit Blick auf die notwendige Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik in einem starken Europa und zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Es gibt aber viele offene Fragen, und aus Perspektive der Landesregierung darf ich sagen: Das Verfahren war so nicht in Ordnung. Durch die Verhandlungen von Union und SPD mit den Vertretern der Bundestagsfraktion der Grünen konnten Verbesserungen erreicht werden. Mir geht es nicht darum, Verfassungsfolklore zu betreiben, sondern mir geht es um Folgendes: In den Ländern, Städten und Gemeinden wissen die Menschen am besten, was gebaut und was modernisiert werden muss. Und vor allem geht es dort an die praktische Umsetzung. Damit kommen wir zu dem Punkt, den ich auch im Bundesrat kritisiert habe: Warum ist die Verteilung der Mittel nicht entsprechend der Investitionstätigkeit erfolgt? Wenn 60 % der Investitionstätigkeit bei unseren Städten, Gemeinden und Ländern liegen, warum erhalten sie dann nur 20 % der Summe? Die Bundesregierung alleine wird für den Großteil des 26.03.2025 Sondervermögens entscheiden, wie und wofür es ausgegeben wird. Es gibt keine abgesicherte Möglichkeit für Länder, mitzudiskutieren und mitzuentscheiden, sodass es auch sinnvoll und für die Administration bewältigbar sein wird. Ich kann der SPD ehrlich gesagt nur zustimmen: Ja, wir brauchen spürbare Verbesserungen für die Menschen und für die Kommunen. Aber liebe SPD, in den letzten 27 Jahren saßen Sie 23 Jahre lang in der Bundesregierung mit am Tisch. Und ich weise darauf hin: Sie sitzen auch gerade wieder mit am Tisch, um mitzugestalten, auch für die Interessen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Rufen Sie die Kollegen in Berlin an und beschreiben Sie denen, was Sie gerne hätten. Denn der Bund regelt, was mit 400 Milliarden Euro geschieht. Darauf haben wir als Land und als Landesregierung keinen Einfluss. Richtig ist: Das Ergebnis und die Änderungen sind historisch. Und wenn man sagt, dass es historisch ist, muss man auch darüber sprechen, inwiefern dieses historische Ergebnis der Generationengerechtigkeit genügt. Es gibt kein Wort zum Umgang mit der Tilgung der möglichen Schulden, die jetzt aufgenommen werden. Ich meine, dass man sich auch dazu verhalten muss, wenn man einen Finanzrahmen schafft, der zugegebenermaßen dringend notwendige Infrastrukturveränderungen und Verbesserungen ermöglicht, aber eben auch für diejenigen, die heute noch nicht geboren sind, einen großen Teil an Schulden und Zinslast in den kommenden Bundeshaushalten hinterlässt. Welcher Maßstab gilt eigentlich für die Verteilung auf die Länder? Ist der bestehende Schuldenstand relevant? Welche Rolle spielt die kommunale Verschuldung bei der Verteilung der Mittel? Auch da sind Fragen offen, bisher wurden aber keine Antworten geliefert. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Es bleibt richtig, die Schuldenbremse zu reformieren. Wir wollen und müssen den Staat finanziell in die Lage versetzen, massiv in Infrastruktur zu investieren und dabei vor allem immer mitzudenken: Was wir heute in die Infrastruktur investieren, muss einem funktionierenden Staat und der Klimaneutralität dienen. Richtig ist, dass die Länder über die 0,35 %, die ihnen eingeräumt wurden, jetzt mehr Spielraum und Freiheit in der Ausgestaltung ihrer Landeshaushalte erhalten haben. Aber auch dazu ist noch nicht klar, nach welchen Regeln die Bemessungsgrundlage von einer künftigen neuen Koalition erdacht wurde. Zum Schluss will ich sagen: In der Begründung taucht auf, dass die wirtschaftliche Stagnation der letzten zwei Jahre auf eine schwerwiegende, strukturelle wirtschaftliche Krise zurückzuführen ist. Das ist etwas, was wir als Landesregierung, was ich als Wirtschaftsministerin in den letzten Jahren immer und immer wieder adressiert haben. Landtag Deswegen ist es genau richtig, dass wir jetzt in den regulären Verfahren sehr grundsätzlich und sehr intensiv prüfen werden, dass die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Interessen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden, die Interessen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und unserer Bürgerinnen und Bürger in der Ausgestaltung der Ausführungsgesetze Widerhall finden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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