Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über diesen Antrag gibt mir die Gelegenheit, einige Klarstellungen mit Fakten sowohl aus Sicht des Ministeriums als auch der Landesregierung und im Interesse unseres Landes vorzunehmen. Erstens. Entgegen den Ausführungen in dem Antrag finanziert das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine journalistischen Recherchen und Inhalte. Da das Land also auch nicht die journalistische Arbeit von CORRECTIV finanziert oder teilfinanziert, laufen die Forderungen in dem Antrag ins Leere. Landtag Zweitens. Das Programm „Demokratie leben!“, das zitiert wird, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Bundesprogramm. Drittens. Die geforderten Feststellungen zum Status der Gemeinnützigkeit sind dem Landtag Nordrhein-Westfalen in einem Einzelfall aus gutem Grund schlichtweg aus Rechtsgründen nicht möglich. Ebenso wenig fällt die Überprüfung der Steuerbegünstigung in einem Einzelfall in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Die Feststellung und Überprüfung der Steuerbegünstigung einer gemeinnützigen Organisation obliegen in Bundesauftragsverwaltung dem jeweils zuständigen örtlichen Finanzamt. Aus gutem Grund ist das keine der Politik zugängliche Frage, auch nicht der Leitung eines Ministeriums. Wäre es anders, würde nämlich der Rechtsstaat infrage gestellt. Viertens. Es ist der Landesregierung im Übrigen im Hinblick auf die Verpflichtungen aus § 30 Abgabenordnung – Stichwort „Steuergeheimnis“ – verwehrt, in einem konkreten Einzelfall Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen zu machen. Es unterliegt auch dem Steuergeheimnis, ob und in welchem Finanzamt ein Beteiligter steuerlich geführt wird. Auch aus diesem Grund empfiehlt die Landesregierung, den Inhalt des Antrags abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
