Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag enthält problematische Feststellungen und Forderungen und ist daher für meine Fraktion nicht zustimmungsfähig. (Beifall von der FDP) Zunächst macht es keinen Sinn, den Landtag oder die Landesregierung aufzufordern, über die Gemeinnützigkeit einer Organisation zu befinden. Diese Prüfung ist Aufgabe der Finanzverwaltung, die darüber unabhängig unter Berücksichtigung von Recht und Gesetz entscheidet. Es steht weder uns als Parlament noch der Regierung zu, in diese Verfahren einzugreifen oder politisch motivierte Bewertungen vorzunehmen. Landtag Auch halte ich den pauschalen Eindruck für falsch, die Arbeit von CORRECTIV insgesamt als – Zitat – „linksradikalen Aktivismus“ einzuordnen. Die Themenbandbreite, die CORRECTIV bearbeitet, und die journalistische Arbeit im Allgemeinen sind differenzierter zu bewerten. Deshalb sage ich an die Antragsteller gerichtet: Mit Ihrer überzogenen Kritik in der textlichen Vorlage, aber auch in dem Vortrag, den wir gerade gehört haben, verstellen Sie den Blick auf durchaus berechtigte Fragen, die man ansonsten auch diskutieren kann, jedenfalls in Teilen. (Beifall von der FDP) Es ist nämlich richtig, dass sich Journalisten auch einer kritischen Debatte zu ihren Veröffentlichungen stellen müssen. Gerade wenn Berichte weitgehende gesellschaftliche und politische Reaktionen hervorrufen, müssen sie sich an journalistischen Standards messen lassen. Nach allem, was heute bekannt ist, ist aus dem vertraulichen Treffen eines bestimmten rechten Personenkreises in Potsdam journalistisch und in der öffentlichen Darstellung danach mehr gemacht worden, als bis heute nachvollziehbar belegbar ist. Das Berliner Landgericht hat festgestellt, dass die Berichterstattung fälschlicherweise den Eindruck nahelege, dass die massenhafte Ausweisung deutscher Staatsbürger nach dem Treffen in Potsdam konkret bevorstehe. Dieser fehlerhafte Eindruck hatte erhebliche politische und gesellschaftliche Konsequenzen, beispielsweise bundesweite Massenproteste pauschal gegen rechts. Etliche Veranstalter haben dann vor Ort deutlich gemacht: CDU und FDP sind damit ganz ausdrücklich auch gemeint. Wer ferner in der Politik Ängste schürt, indem er beispielsweise historisch unhaltbare Vergleiche zur Wannseekonferenz zieht, trägt nicht zu einer sachlichen Debatte bei. Die Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 war ein Treffen hochrangiger Regierungsvertreter zur Planung und Organisation der systematischen Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und Europa unter dem Einsatz von Staatsgewalt – ein abscheuliches Vorhaben. Medien dürfen und sollen wachrütteln, wachsam sein und über Missstände informieren, doch die Faktenbasis der Berichterstattung muss natürlich stets gegeben sein. Ich sage ausdrücklich: Journalismus darf und soll auch eine Haltung haben. Er soll sich beispielsweise der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Werte unseres Grundgesetzes verpflichtet fühlen. Haltung darf aber nicht zulasten journalistischer Sorgfaltspflichten gehen. CORRECTIV bezeichnet die eigene Veröffentlichung als – Zitat von der Homepage, abgerufen am heutigen Tage – „in einigen Fällen überzogen formuliert“. Die 20.02.2025 Journalisten von CORRECTIV haben für diese Berichterstattung aber einen Medienpreis vom medium magazin erhalten. Das wirft Fragen auf, denn gerade die Seriosität der Berichterstattung und die mangelnde Belegbarkeit einiger Behauptungen stehen in der Kritik. Journalistische Auszeichnungen sollten sich primär auf die Qualität der journalistischen Arbeit beziehen und nicht auf deren politische oder gesellschaftliche Wirkung, unabhängig vom inhaltlichen Gehalt. Die Tatsache, dass sich renommierte Journalisten kritisch zur CORRECTIV-Berichterstattung äußern, ist in Beleg zu nehmen. Beispielsweise äußert Anna Schneider, Chefreporterin der WELT, öffentlich erhebliche Bedenken an der Arbeit ihrer Kollegen von CORRECTIV. Sie betont, dass die Qualität und Seriosität der Berichterstattung hinterfragt werden solle. Sie weist zudem darauf hin, dass auch der Begriff „Desinformation“ und die Rolle der Faktenchecker von CORRECTIV durchaus kritisch betrachtet werden können. Besondere Seriosität und Objektivität sind selbstverständlich gefordert. Wenn eine öffentliche Finanzierung durch den Steuerzahler mit im Spiel ist, dann ist das eben nicht nur die Finanzierung einer Position, die im Journalismus, der sich am Markt behaupten muss, legitimerweise eingenommen werden kann – natürlich auch unter dem Gesichtspunkt des Pluralismus –, sondern es gibt dann noch eine ganz besondere Verantwortung, der wir uns alle stellen müssen. Deshalb: Die Pressefreiheit und selbstverständlich auch die Betätigungsfreiheit von Journalisten gelten. In dem Augenblick, in dem öffentliche Gelder ausgegeben werden, haben aber auch wir die Verantwortung, uns das anzuschauen. Das sollten wir auch in Zukunft bei all denen tun, die Zuwendungen bekommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
