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Bernd Krückel

CDU 20.02.2025 Sitzungen 18/90

Meine Damen und Herren, mir geht es nicht um die Bewertung von CORRECTIV. Da die Bundestagswahl am kommenden Sonntag wohl der Hintergrund auch dieses Antrags ist, will ich mich nicht weiter mit der AfD-Vergangenheitsbewältigung beschäftigen. Vielmehr will ich kurz zur Forderung der AfD im vorliegenden Antrag kommen, näm-20.02.2025 lich CORRECTIV über einen Umweg mundtot zu machen. Nach dem schwärzesten Kapitel der deutschen Geschichte – das auf der Zeitachse keinesfalls nur ein „Vogelschiss“ war – wurden die Landesverfassungen der Bundesländer und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nicht nur der Gewaltenteilung wurde große Bedeutung beigemessen, auch die Trennung zwischen Behördenhandeln und parlamentarischer Einflussnahme ist klar geregelt. So ist das Gemeinnützigkeitsrecht in den Steuergesetzen verankert. Durch die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Gemeinnützigkeit bei Gründung sowie die Abgabe von Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine und Gesellschaften findet ständig und fortlaufend die Prüfung der Gemeinnützigkeit statt. Die Aufgabenteilung ist gut und richtig. Parlamente verabschieden Gesetze, deren Überprüfung anderen Institutionen obliegt. Hierbei muss es bleiben. Die CDU-Fraktion …

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