landtag.nrw.de ↗

Sebastian Haug

CDU 20.02.2025 Sitzungen 18/90

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Opferschutz und Resozialisierung – ich wähle ganz bewusst diese Reihenfolge der Begriffe – sind zentrale Anliegen jeder demokratischen Rechtspolitik in Nordrhein-Westfalen, aber natürlich auch darüber hinaus. Alle Opfer von Straftaten verdienen unsere bestmögliche Unterstützung, und auch die Täter sollen nach dem Verbüßen ihrer Strafe wieder in unsere Gesellschaft eingegliedert werden. Eines der Ziele einer erfolgreichen Resozialisierung ist explizit, künftige Straftaten zu vermeiden. Richtig verstanden dient die Resozialisierung damit auch dem Schutz potenzieller Opfer von Verbrechen. Opferschutz und Resozialisierung verdienen daher unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren politischen Einsatz. Und ohne Zweifel ist die Verabschiedung eines Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes ein möglicher Weg, um diese beiden Ziele zu erreichen, ein möglicher Weg, aber eben nicht der ausschließliche Weg. Zum einen ist bei der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am 27. September 2023 auch deutlich geworden, dass wesentliche Bereiche dieser komplexen Materie durch ein Landesgesetz bzw. durch die Landesregierung gar nicht geregelt werden können. Entweder hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz, oder die kommunale Selbstverwaltung wäre berührt. Das gilt vor allem für die Bereiche „Wohnen“, „Schulden“, „Sucht“ sowie das Thema „therapeutische Behandlung psychisch kranker Personen“, auf das die FDP in ihrem Antrag einen besonderen Schwerpunkt gelegt hat. Dies wäre im Rahmen eines sorgfältig vorbereiteten und durchgeführten Gesetzgebungsverfahrens ebenso zu beachten wie die Frage, was alles aktuell schon untergesetzlich geregelt ist. Zum anderen ist Nordrhein-Westfalen beim Opferschutz und bei der Resozialisierung bereits jetzt sehr gut aufgestellt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Ambulanten Sozialen Dienst der Justizvollzugsanstalten und dessen Qualitätsstandards. Haftentlassene, die nicht der Aufsicht des Ambulanten Sozialen Dienstes unterstehen, können sich an die zentralen Beratungsstellen für Straffällige und deren Bezugspersonen wenden, die Zugänge zum Regelsystem erleichtern bzw. ermöglichen sollen. Für die Zeit während der Inhaftierung wurde das strukturierte Übergangsmanagement zur organisationsübergreifenden Förderung der Wiedereingliederung von Gefangenen, Untergebrachten etc. geschaffen – ein vielfältiges Netzwerk mit diversen Partnern außerhalb der Justizvollzugsanstalten. Um die berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen und Haftentlassenen zu fördern, wurde mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ein Landtag landesweites berufliches Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration ins Leben gerufen. Was die Behandlung von psychisch kranken Gefangenen angeht, so werden neben der stationären Behandlung im JVA-Krankenhaus Fröndenberg und der ambulanten Versorgung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten derzeit vor Ort Angebote in Anlehnung an die Strukturen von psychiatrischen Landeskliniken aufgebaut. Zur Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen innerhalb der JVAs werden Extremismusbeauftragte und Präventionsbeauftragte eingesetzt. Allein im Rahmen des Maßnahmenpaketes nach dem Anschlag von Solingen wurden 45 Stellen für Präventionsbeauftragte neu geschaffen. Das umfangreiche Nachsorgenetzwerk von Behörden, Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe und Dritten wird in einer digitalen Landkarte abgebildet. Das ist ebenfalls ein wirksames Instrument zur Optimierung von Übergangsprozessen. Mehr als aktiv ist Nordrhein-Westfalen auch bei dem Bemühen, die Situation von Betroffenen von Straftaten zu verbessern, beim klassischen Opferschutz. Die Landesregierung setzt sich beim Bund kontinuierlich für die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung ein, hat die überfällige Reform des Rechts der psychosozialen Prozessbegleitung mehrfach angemahnt und hat im Jahr 2023 erfolgreich einen Entschließungsantrag zu deren Ausbau in den Bundesrat eingebracht. Sehr gerne verweise ich auch auf die Landesstiftung Opferschutz NRW, die Menschen, die unverschuldet Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden und dadurch in Not geraten sind, und deren Angehörigen unbürokratisch und relativ zügig finanzielle Unterstützung gewährt. Bis zum dritten Quartal 2024 hat die Stiftung 450 Anträge von Betroffenen entgegengenommen. Ende des letzten Jahres hat der Landtag den Kreis der Zuwendungsempfänger noch einmal erweitert und neue Wege für die kurzfristige Anerkennung von Hilfsleistungen geschaffen, wofür ich mich als Vorsitzender des Stiftungsrates sehr herzlich bedanken möchte. Das alles ist nur ein grober Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sehen, dass sowohl im Bereich „Opferschutz“ als auch im Bereich „Resozialisierung“ bereits eine Fülle von Maßnahmen existieren, die ihre Berechtigung und Effektivität in der Praxis unter Beweis gestellt haben. Die Landesregierung geht hierbei mit Bedacht vor – auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Gesetzgeberische Schnellschüsse und Hauruckanträge hier im Plenum … 20.02.2025

Alle Reden von Sebastian Haug Protokoll ↗