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Dr. Werner Pfeil

FDP 20.02.2025 Sitzungen 18/90

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor fast zwei Jahren, konkret am 29.03.2023, haben wir an diesem Ort die Einführung eines Resozialisierungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen gefordert. Vonseiten der regierungstragenden Fraktionen wurden wir damals belächelt, (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Heute wieder!) unser Antrag sei unnötig, das sei sowieso geplant und stünde sogar im eigenen Koalitionsvertrag. Das ist auch so – aber auf dem Papier nützt es niemandem, weder den Opfern von Straftaten noch psychisch kranken Tätern noch den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Seitdem warten wir. Untätigkeit im Bereich der Justiz ist leider in dieser Legislaturperiode schon fast zur Gewohnheit geworden, aber gerade im Bereich der besseren Resozialisierung von gewaltbereiten Straftätern besonders unverständlich, zumal sich alle Sachverständigen in der Anhörung im September 2023 einig waren: Wir brauchen verbindliche gesetzliche Regelungen zu Opferschutz und Resozialisierung mit einem strukturierten Übergangsmanagement in die Freiheit. Gefordert wurde von den Sachverständigen auch mehr Unterstützung der freiwilligen Straffälligenhilfe. Passiert ist fast das Gegenteil. Ohne einen Aufschrei in der Opposition und Öffentlichkeit hätte der Justizminister den Täter-Opfer-Ausgleich, eine wichtige Landtag Säule der freien Straffälligenhilfe, für das Jahr 2025 gänzlich gestrichen. In meinem Wahlbezirk Aachen musste Ende 2024 das Café Zuflucht, in der ganzen Region die einzige Therapieeinrichtung für traumatisierte Geflüchtete und Folteropfer, aus finanziellen Gründen schließen. Letzte Woche fand in Düsseldorf eine Mahnwache mit anderen bedrohten Beratungsstellen für Migranten statt. Vom Krieg traumatisierte Geflüchtete sind in unser Land gekommen. Jetzt werden Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen geschlossen. Die Folge: Die Probleme bleiben. Traumatisierte Kriegsflüchtlinge finden nur keine Anlaufstelle mehr. Für die, die daraus rechtswidrige Taten, also Straftaten, begehen, hat dies zweierlei Folgen. Im Maßregelvollzug werden schuldunfähige Täter in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Hier findet eine Entlassung erst nach erfolgreicher abgeschlossener Behandlung statt. Die ambulante Nachsorge ist der letzte Schritt in der Behandlungskette. Anders im Strafvollzug. Hier werden Täter einfach nach Absitzen ihrer Freiheitsstrafe entlassen – unabhängig von ihrem psychiatrischen Zustand und davon, ob von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit weiter ausgeht. Merken Sie etwas? Wir streichen die Beratungsstelle für die, die noch nicht kriminell geworden sind, aber an psychischen Problemen leiden, und wir stellen keine Behandlung für die zur Verfügung, die mit psychischen Problemen in den normalen Strafvollzug geraten. Laut Informationen des Justizministeriums werden fast 30 % als behandlungsbedürftig eingestuft. Das sind aktuell 4.062 Gefangene, die nicht behandelt werden. Wie viele furchtbare Anschläge durch psychisch kranke Wiederholungstäter es noch geben muss, wissen wir derzeit nicht. Das Strafvollzugsgesetz und die Leitlinien für den Strafvollzug NRW aus dem Jahr 2012 zur Resozialisierung inhaftierter Straftäter sind unvollständig und – das wissen wir aus der Anhörung – müssen überarbeitet werden. Selbst wenn Sie unseren vorliegenden Antrag nicht annehmen und ablehnen, bitten wir doch, über das Resozialisierungsgesetz innerhalb der Koalition zeitnah nachzudenken. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Sonja Bongers [SPD])

Alle Reden von Dr. Werner Pfeil Protokoll ↗