Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – das ist der Leitsatz unseres Grundgesetzes, und das ist auch der Leitsatz unseres Zusammenlebens. Menschenrechte und Grundrechte, dem Schutz der Menschenwürde verantwortlich zu sein – das ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Die Menschenrechte, die Grundrechte sind universell, unteilbar und unverhandelbar. (Beifall von den GRÜNEN) 20.02.2025 Diskriminierungen und menschengruppenbezogener Hass spricht den diskriminierten Menschen aber genau diese Würde ab. Diskriminierungen sind in dem Sinne ein direkter Angriff auf die Würde des Menschen und damit ein Angriff auf unser demokratisches Grundverständnis. Um das klarzustellen, Frau Seli-Zacharias: Es gibt in diesem Land kein Recht auf diskriminierendes Verhalten, wohl aber ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich bin auch einigermaßen konsterniert, dass Ihnen mittlerweile schon die Caritas zu woke ist. Wo wird das noch hinführen, wenn Sie versuchen, alle Akteure der Zivilgesellschaft, die Ihnen nicht zupass sind, als woke, ideologiegetriebene Organisationen zu diffamieren? Ich bin sehr froh, dass wir Organisationen haben, dass wir engagierte Bürgerinnen und Bürger haben, die bei den Themen „Vielfalt“ und „Diskriminierungsschutz“ wichtige Arbeit für den Zusammenhalt und die Demokratie in unserem Land leisten. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Viele Menschen in unserem Land – deshalb ist es so wichtig, dass wir darüber diskutieren – erleben leider in ihrem Alltag noch viel zu häufig Diskriminierung. Sie erleben, dass sie wegen ihrer Religion, ihrer Hautfarbe oder ihrer sexuellen Identität nicht eingestellt werden, schikaniert werden oder schlechter behandelt werden. Ja, es ist notwendig, dass wir darüber Transparenz herstellen, dass wir darüber Datenlagen haben, damit wir im Bereich der Prävention gezielt Maßnahmen ergreifen und beim gesetzlichen Rahmen nachjustieren können. Dass die AfD kein Interesse daran hat, Zahlen zum Rassismus zu haben, dass sie kein Interesse daran hat, eine Faktenlage über Diskriminierung und Ausgrenzung in diesem Land herzustellen, wundert mich ehrlich gesagt nicht. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich finde es aber wichtig, dass wir genau über diese Punkte diskutieren, über die Frage der Diskriminierung und deren Auswirkungen auf unser Zusammenleben, denn Diskriminierung hat unmittelbare Auswirkungen auf die direkt Betroffenen. Das ist keine Bagatelle. Es ist auch für unsere Gesellschaft keine Bagatelle, denn hier geht es nicht um: „Jetzt sei doch nicht so empfindlich, das war doch nicht so gemeint, stell dich doch nicht so an“, hier geht es darum, die Würde anderer Menschen zu achten. Hier geht es auch darum, darstellen zu können, dass das unmittelbare Konsequenzen hat: bei der Wohnungssuche, auch wenn Landtag das ein Regelungsbereich des AGG ist; bei strukturellen beruflichen Hemmnissen; beim Agieren mit staatlichen Ebenen; in ganz alltäglichen Situationen, wenn beispielsweise ein homosexueller Mann, der mit seinem Partner in der Öffentlichkeit Hand in Hand geht, beleidigt wird. All das sind Dinge, die aus meiner Sicht in einer offenen, einer pluralen Gesellschaft so nicht akzeptabel sind und denen wir uns als Gesellschaft widmen müssen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Solche nicht zu banalisierenden Beispiele sind doch nicht nur verstörend, sie zeigen doch auch tatsächlich auf, dass wir als Gesellschaft hier einen Handlungsbedarf haben. Ein wirksamer Diskriminierungsschutz ist daher heute möglicherweise wichtiger denn je. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft und als politisch Verantwortliche, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und für die Gestaltung einer pluralen und einer offenen Gesellschaft, einer Gesellschaft in Vielfalt zu setzen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen in Würde und Sicherheit leben können, frei von Angst vor Diskriminierung und Benachteiligung. Antidiskriminierungsrecht ist demnach kein Nischenthema, sondern natürlich ein zentrales Instrument, das alle Menschen schützt, in ihrer Würde sichert und unsere Demokratie stärkt. Bereits bestehende rechtliche Regelungen, wie insbesondere das AGG, setzen hier richtige Maßstäbe. Es ist richtig, dass in der neuen Legislaturperiode das AGG fortentwickelt werden muss. Ich bin darauf sehr gespannt. Wir werden das natürlich beobachten und unterstützen. Doch in der Praxis zeigen sich eben auch Schutzlücken, nicht nur das AGG und dessen Regelungsrahmen betreffend, sondern auch dort, wo das AGG gar keinen Regelungsanspruch hat. In Kenntnis dieser bestehenden Rechtslücken haben sich CDU und Bündnis 90/Die Grünen bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu schaffen, um diese Lücken gezielt zu schließen. Ich freue mich, dass wir dies offensichtlich in einem breiten Bündnis tun können. Wir diskutieren das gerne gemeinsam im Sinne einer offenen und vielfältigen Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
