Christof Rasche
Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abwehr von Gefahren, die von Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Spektrum ausgehen, hat für die Landesregierung höchste Priorität. Die Landesregierung tritt diesen Gefahren konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden 20.02.2025 Mitteln entgegen, natürlich mit allen Mitteln des Rechtsstaates. Sofern es sich um ausländische Personen handelt, zählen zu diesen Mitteln selbstverständlich auch ausländerrechtliche, insbesondere aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Bei ausländischen Gefährdern und sonstigen sicherheitsrelevanten Personen wird in NRW auch primär eine Rückführung angestrebt. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um Rückführungen dieser Personen durchzuführen. Allerdings muss eine Rückführung rechtlich zulässig, rechtssicher und auch praktisch möglich sein. In NRW zeigen wir seit vielen Jahren, dass wir auch insoweit sehr konsequent agieren: Allein 2025 wurden in NRW bislang sechs sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Zudem ist eine ausländische sicherheitsrelevante Person freiwillig überwacht ausgereist. Insgesamt wurden seit 2017 in NRW insgesamt 124 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Darüber hinaus sind sechs ausländische sicherheitsrelevante Personen freiwillig überwacht ausgereist. Bereits seit vielen Jahren ist eine erfolgreich praktizierte behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Abwehr von Gefahren etabliert, die von ausländischen Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Spektrum ausgeht. Insoweit ist insbesondere die schon erwähnte Sicherheitskonferenz in meinem Haus zu nennen, die einen wichtigen Baustein im Konzept der Landesregierung zur Bekämpfung extremistischer und terroristischer Gefahren darstellt. Für die Leitung und Organisation der Sicherheitskonferenz ist in meinem Haus eigens ein Referat zuständig. In dieser Sicherheitskonferenz sind die unterschiedlichen wichtigen Handlungsakteure der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene vertreten: das LKA und der Verfassungsschutz, aber auch Vertreter des BAMF, der Bundespolizei, die Zentralstelle Terrorismusverfolgung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Im Übrigen nehmen Vertreter meines Hauses an den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum teil. Durch eine enge und koordinierte Zusammenarbeit wird eine effektive Gefahrenabwehr auch und insbesondere mittels Ausschöpfung aller im konkreten Einzelfall in Betracht kommenden aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen ermöglicht. Zu diesen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gehört im Besonderen die Abschiebeanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz. Sie dient – es wurde hier schon mehrfach zitiert – der Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr, die durch eine Landtag vorrangig ideologisch radikalisierte, insbesondere politisch oder religiös geprägte, Gewaltanwendung oder Drohung gekennzeichnet ist. Anders als in Ihrem Antrag suggeriert wird, wird von dieser Regelung in Nordrhein-Westfalen allerdings bereits seit vielen Jahren zielgerichtet und konsequent Gebrauch gemacht. Trotzdem ist die Feststellung richtig, dass diese Norm den hohen Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit unterliegt, weshalb auch andere Regelungen zur Anwendung kommen, wenn es darum geht, Ausreisepflicht vollziehbar durchsetzen zu können. Wir agieren konsequent bei der Bekämpfung terroristischer Gefahren und bei der Ausweisung von Gefährdern. Allein diesen Punkt in den Mittelpunkt zu rücken, wird allerdings der Komplexität der Gefahrenlage und der Herausforderungen, denen wir uns als Landesregierung konsequent stellen, nicht gerecht. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Thorsten Klute [SPD])
