Thorsten Klute
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die völlig zutreffenden Äußerungen des geschätzten Kollegen Sascha Lienesch ergänzen darf, dann liegt das ganz sicher auch daran – nein, auf jeden Fall daran –, dass die rechtlichen Hürden zur Anwendung des § 58a Aufenthaltsgesetz zu Recht sehr hoch sind und deshalb bei Gefährdern oftmals andere Vorschriften zur Anwendung kommen, um sie aus diesem Land loszuwerden; denn wir sind uns einig, dass das bei drohender Gefahr zu geschehen hat. Mit diesem Antrag fordert die AfD wieder mal etwas, was es in Deutschland längst gibt, was längst geltendes Recht ist und was selbstverständlich auch angewendet wird. (Vereinzelt Beifall von der SPD) § 58a des Aufenthaltsgesetzes besagt etwas vereinfacht, es ist in Deutschland möglich, Terroristen und Gefährder bei drohender besonderer Gefahr umgehend abzuschieben, und zwar ohne vorherige Ausweisungsverfügung. Diese Regelung kommt immer wieder zur Anwendung, übrigens auch in Nordrhein-Westfalen. Die rechtlichen Hürden dafür sind recht hoch. Deshalb ist es manchmal einfacher, wie eben schon gesagt, auf andere Vorschriften für eine Abschiebung zurückzugreifen. Aber da, wo es möglich war, wurde diese Vorschrift immer wieder als Rechtsgrundlage genommen, auch in NRW, übrigens auch in der vergangenen Legislaturperiode. Kurz gesagt: Das gibt es also, das muss man gar nicht mehr fordern. 20.02.2025 Warum fordert die AfD es hier trotzdem? Weil sie den Menschen im Land mal wieder Sand in die Augen streuen will. Sie will den Menschen ein Märchen erzählen, nämlich das Märchen, dass es all das nicht gibt und dass sie es erst erschaffen muss. Allein das ist schon Grund genug, diesen Antrag abzulehnen. Dann kommt in der letzten Forderung des Papiers noch etwas ganz Steiles. Mit dem, was in Großbritannien und in Italien bereits krachend gescheitert ist, nämlich Leute einfach so nach Ruanda oder nach Albanien oder in andere unbeteiligte Staaten zu verbringen, wollen Sie von der AfD nun auch Deutschland scheitern lassen. Patriotisch ist das nicht. Etwas zu fordern, nur um mal etwas zu fordern, ist nicht nur unpatriotisch, sondern auch noch unseriös. Aber hier fällt noch etwas ganz anderes auf, nämlich die erschreckende Einseitigkeit der AfD in Sicherheitsfragen. Der Landtag wird seit Monaten von der AfD mit Anträgen und Anfragen zu Sicherheitsthemen geflutet, wenn die Täter Issa oder Enamullah heißen. Heißen die Täter aber Ingo oder Ernst, dann schweigt die AfD. Das fällt auf. (Vereinzelt Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Das ist der entscheidende Unterschied zwischen der AfD und allen anderen Parteien hier im Landtag. Uns von der SPD, aber sicher auch den Grünen, der FDP und der CDU kommt es bei der Bekämpfung von Terror und von Kriminalität nicht darauf an, ob der Täter Deutscher ist oder nicht. Für uns ist klar, jede schwere Gewalttat, jedes schwere Verbrechen verdient die volle Aufmerksamkeit und die volle Bekämpfung. Das sind wir auch den Opfern schuldig. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Ich will das an einem Beispiel darstellen. In Deutschland wird im Durchschnitt Woche für Woche mehrfach irgendwo eine Frau getötet – manche sprechen dabei auch von Femizid –, fast täglich übrigens. In vielen Fällen sind das Beziehungstaten. Der Ehemann oder Ex-Mann, der Partner oder Ex-Partner töten zum Beispiel aus Eifersucht. Es gibt dabei recht genaue Untersuchungen zu den Tätern. In den meisten Fällen sind die Täter Deutsche. Sie von der AfD hatten Anfang Januar 2023, namentlich Herr Wagner, hier im Landtag eine Kleine Anfrage zu Tötungsdelikten gegen Frauen in Beziehungen in NRW gestellt, Beziehungsdelikte. Die Landesregierung antwortete Ihnen darauf ausführlich. Im Jahr 2020 zum Beispiel gab es demnach laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Nordrhein-Westfalen 39 registrierte schwere Delikte von Partnern gegen Frauen. 37 davon waren Tötungen oder Körperverletzungen mit Todesfolge. In 30 dieser Fälle waren die Tatverdächtigen Deutsche, und in den anderen Landtag Jahren sah das Verhältnis für Nordrhein-Westfalen nie bemerkenswert anders aus. Auch der Länderbericht zu Forschung und Daten über Tötungsdelikte gegen Frauen in Deutschland spricht eine deutliche Sprache. Der Anteil der Migranten unter den Tätern – so heißt es dort – ist demnach dem Anteil an der Gesamtbevölkerung ziemlich gleich. Deutsche sind also in gleichem Maße Täter wie Nichtdeutsche. Aktivitäten der AfD dazu infolge ihrer Kleinen Anfrage von vor gut zwei Jahren habe ich bei meiner Recherche aber nicht gefunden, keine einzige. Warum wohl? Ich habe da eine Vermutung. Tötungsdelikte gegen Frauen scheinen Sie von der AfD nicht zu interessieren, wenn die Täter Deutsche sind. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die AfD wird nur dann aktiv, wenn die Täter Nichtdeutsche sind.
