Sascha Lienesch
Vielen Dank für den freundlichen Hinweis. Ich habe die Stellungnahme Landtag gelesen, ich war auch bei der Anhörung dabei. Allerdings muss man unterscheiden: Das sind die Fälle, die vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt worden sind. (Zuruf von der SPD: Genau!) Das heißt aber nicht, dass es nicht mehr Fälle gibt. Bei denen wurde vielleicht nicht bis vor das Bundesverwaltungsgericht geklagt, sodass die Fälle dort natürlich nicht aufgelaufen sind. (Beifall von der CDU) Ich beziehe mich auf die Statistik der Landesregierung, und demnach hat sie 123 Fälle seit Erfassung der eigenen Landesstatistik 2017 durchgesetzt. Sie sollten vielleicht mal zwischen ausgeurteilten Fällen und den tatsächlichen Rücküberstellungen unterscheiden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
