Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Frau Abgeordnete. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. 20.02.2025 Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen und Mädchen kennt keine Herkunft, keinen sozialen Background und auch kein Alter. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Das ist die traurige Realität vieler Frauen, die Gewalt in unserer Gesellschaft erfahren. Gerade deshalb ist das Gewalthilfegesetz ein Meilenstein für den Gewaltschutz von und die Gewalthilfe für Frauen und Mädchen, weil wir als Staat verpflichtet sind, gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder nicht alleinzulassen. Jahrzehnte haben die engagierten Frauen, die in den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Notrufen arbeiten, für ein solches Gesetz gekämpft. Dass dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden konnte, ist zu einem ganz großen Teil auch ihr Verdienst. Mein Dank gilt ihnen für diesen Kampf, den sie über Jahre und Jahrzehnte geleistet haben, aber auch für den täglichen Einsatz zum Schutz von Frauen und Mädchen. Wir sind mit diesem Gesetz aber natürlich längst nicht bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention oder gar bei der Einlösung des Rechts auf ein gewaltfreies Leben angekommen. Aber wir machen einen wichtigen Schritt. Wir erkennen an, dass Schutz und Hilfe bei Gewalt ein Recht ist. Mit diesem Gesetz wird es tatsächlich auch zu einem Rechtsanspruch von Frauen und Mädchen. Der Bund stärkt mit der Verständigung auf diesen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch und mit der Beteiligung an der Finanzierung den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in unserem Land. Darum haben wir auch politisch gemeinsam lange gerungen. Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Der Schutz und die Hilfe bei Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese gemeinsame Aufgabe wird aber auch nicht nach zehn Jahren enden. Deshalb ist es einerseits gut und richtig, dass auch der Bund sich finanziell beteiligen wird, und das auch bis 2036 fest zugesagt, mit einer Summe von 2,6 Milliarden Euro. Trotzdem ist es auch richtig, dass wir in vier Jahren gemeinsam überprüfen werden, ob diese finanziellen Verabredungen nicht noch ausgeweitet werden müssen. Vor allem steht aber bei diesem Gesetz nicht nur die Planungssicherheit, die wir als Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit den Trägern schaffen müssen, für die Strukturen im Vordergrund, sondern die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern steht im Mittelpunkt. Zu Recht diskutieren wir aktuell sehr intensiv über die Frage von Sicherheit. Dazu gehört eben auch, dass wir über die Sicherheit von Frauen diskutieren. Landtag Denn Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigen in allen Deliktsbereichen: bei häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, digitaler Gewalt oder Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung. 938 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer von vollendeten oder versuchten Femiziden. 360 Frauen starben dabei. Das bedeutet, dass jeden Tag eine Frau Opfer eines Tötungsdeliktes durch einen Partner oder Expartner wird. Jeden Tag wird in diesem Land eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Hinter diesen Zahlen stehen betroffene Menschen. Es stehen Schicksale dahinter. Gewalt ist damit auch nichts Abstraktes, und Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist angesichts dieser Zahlen auch eine Frage der inneren Sicherheit. Frauen und Mädchen müssen sich sicher fühlen können, immer und überall: im öffentlichen Raum, im Internet, am Arbeitsplatz und in den eigenen vier Wänden. Das Lagebild des Bundes zeigt aber deutlich auf, dass dieses Sicherheitsversprechen für viele Frauen und Mädchen eben nicht eingelöst wird. Gerade das verpflichtet uns doch dazu, konsequent weiter zu handeln – in der Umsetzung der Istanbul-Konvention, die im Mai 2011 verabschiedet wurde und in Deutschland im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Auch aktuell ist mit der Gewaltschutzrichtlinie der EU in 2024 ein wichtiger weiterer Schritt im gemeinsamen Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen und im gemeinsamen Bestreben, den Schutz von Frauen und Mädchen bei Gewaltbetroffenheit zu stärken, gegangen worden. Die gesetzliche Vereinbarung, die nun getroffen worden ist, ist wirklich ein Meilenstein, weil sie nämlich deutlich macht, dass wir als Staat den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt sowie die Unterstützung und die Zufluchtsmöglichkeiten für Frauen und Kinder bei Gewaltbetroffenheit ernst nehmen und dass wir sie als eine staatliche Verantwortung und als eine Frage der inneren Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts begreifen. Diese gesetzliche Vereinbarung vollzieht nach, was zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern über Jahrzehnte bereits durch die Länder, Kommunen und Träger aufgebaut wurde – teils unter prekären Bedingungen, die auch durchaus bis heute anhalten. Gewaltschutz ist aber keine freiwillige Leistung, sondern muss Bestandteil sowohl unserer sozialen Infrastruktur als auch unserer Sicherheitsarchitektur sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deswegen ist es wichtig, dass wir den Gewaltschutz zu einer prioritären Aufgabe innerhalb der Landesregierung, aber auch innerhalb dieses Hauses über die 20.02.2025 regierungstragenden Fraktionen hinaus zu einer Priorität gemacht haben. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein hochdifferenziertes Frauenhilfesystem. In den letzten Jahren haben wir auch viel auf den Weg bringen können: mit der Aufnahme von fünf weiteren Frauenhäusern in die Landesfinanzierung, mit der Finanzierung eines neuen Frauenhauses in Gelsenkirchen, mit der Stelle für die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern – etwas, was mir persönlich besonders wichtig ist, weil Kinder immer Mitbetroffene von Gewalt sind, entweder, weil sie selbst Opfer werden, oder, weil sie die Gewalt zwischen den Eltern, die Gewalt gegen ihre Mutter selbst miterleben müssen. Wir haben auch an vielen anderen Stellen die Gewalthilfestrukturen und die Gewalthilfeinfrastruktur weiter gestärkt. Wir tun das auch weiterhin strukturiert, indem wir den Landesaktionsplan Gewaltschutz und Gewalthilfe gemeinsam mit den Trägerstrukturen und mit den Kommunen, aber auch mit den anderen Ressorts weiterentwickeln, weil es keine alleinige Frage der Frauenhilfeinfrastruktur oder des Gleichstellungsministeriums ist. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, hier Spiralen von Gewalt zu durchbrechen. Deswegen ist es wichtig, neben dem dringend notwendigen Schutz von Frauen vor Gewalt auch die Täter und die Täterarbeit in den Blick zu nehmen. Deswegen fördern wir auch Täterarbeit, weil es die Täter sind, die Verantwortung tragen für Gewalt, nicht die Opfer. Deswegen ist es auch eine Frage der Förderung von Täterarbeit. Es ist aber eben auch eine Frage der konsequenten Strafverfolgung, diejenigen für Gewalt verantwortlich zu halten, die dafür verantwortlich sind. Zum Schluss möchte ich sagen, dass ich mich dem, was Frau Kollegin Butschkau gesagt hat, anschließen kann. Ich finde, diese Verhandlungen haben zum Schluss noch einmal gezeigt, dass es bei Themen, die von so großer gesellschaftlicher Bedeutung sind, wie der Schutz von Frauen und Mädchen, wie dieser Beitrag zur inneren Sicherheit für unsere Gesellschaft, möglich gewesen ist, über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zwischen Bund und Ländern aufeinander zuzugehen und Kompromisse zu finden, damit dieses wichtige Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden konnte. Das zeigt, dass wir dazu natürlich als Gesellschaft in der Lage sind. Und das ist, finde ich, ein ganz, ganz wichtiges Zeichen nicht nur für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, sondern auch dafür, dass wir uns hoffentlich daran ein Beispiel nehmen und für andere gesellschaftliche Herausforderungen auch zu ähnlichen Lösungsfähigkeiten kommen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag
