landtag.nrw.de ↗

Anja Butschkau

SPD 20.02.2025 Sitzungen 18/90

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 31. Januar 2025 war nun wahrlich keine Sternstunde der deutschen Parlamentsgeschichte. Wir alle erlebten im Fernsehen, über den Livestream oder am Radio, wie aus den Rissen in der Brandmauer Löcher wurden. (Widerspruch von der CDU) Ohne diese Debatte hätte der 31. Januar ein großartiger Tag werden können, denn nur wenige Stunden nach der unsäglichen Diskussion über Migration und die Schließung von Grenzen erlebten wir einen Meilenstein in der Gleichstellungspolitik. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken beschloss der Bundestag den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Opfer von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Bis 2036 wird der Bund 2,6 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um von Gewalt betroffene Frauen zu schützen und Auswege aus der Gewalt zu finden. Endlich geht es auf dem Weg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention voran, über die wir in diesem Hause so häufig diskutiert haben. Auch aus diesem Haus heraus haben wir lange für das Gewalthilfegesetz und den darin verankerten Rechtsanspruch gekämpft. Deshalb ist der 31. Januar 2025 ein guter Tag für die Gleichstellung von Frauen und Mädchen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Landtag Erlauben Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung: In Zeiten der Konflikte, der Krisen und der Uneinigkeit war es eben doch möglich, fraktionsübergreifend eine Mehrheit für ein solch wichtiges Gesetz zu finden. Das kommt dabei heraus, wenn sich Frauen um Probleme kümmern und Konflikte in die Hand nehmen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Deshalb geht mein Dank noch einmal an die Vertreterinnen von SPD, CDU, Grünen und Linken im Bundestag, aber auch an die Vertreterinnen der Länder, die diesen Kompromiss im Bundesrat ebenfalls ermöglicht haben. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von der SPD) All das zeigt, dass es sich lohnt, für Frauenrechte zu kämpfen und auf dem Weg dorthin niemals aufzugeben. Der Rechtsanspruch tritt erst ab 2032 in Kraft. Bis dahin steht uns noch eine lange Zeit bevor – eine Zeit, in der Tausende Frauen Gewalt erleben, in der sie Schutz und Hilfe suchen werden. Viele von ihnen werden leer ausgehen. Das bleibt für mich eine unerträgliche Tatsache. Es wäre deshalb fatal, genau jetzt die Füße hochzulegen. Das Gesetz entbindet die Landesregierung bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs nicht davon, das zu tun, was nun notwendig ist. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie jetzt handelt und nicht den 1. Januar 2032 zum Maßstab ihres Handelns macht. (Beifall von der SPD) Der Ausbau der Frauenhäuser, der Ausbau der Beratungsstellen und der Präventionsangebote muss jetzt beginnen. Ich möchte hier auch noch einmal die Gelegenheit nutzen, um auf die prekäre finanzielle Situation hinzuweisen. In vielen Kommunen stehen wegen leerer Kassen freiwillige Leistungen wie der Gewaltschutz zur Disposition. Zuletzt hatten wir Diskussionen in Köln. Das NRW-Netzwerk gegen Gewalt an Frauen mahnt zu Recht: Köln ist erst der Anfang. Wenn in schwierigen Zeiten beim Gewaltschutz gekürzt und gestrichen wird, ist das ein dramatisches Zeichen. (Beifall von der SPD) Deshalb brauchen wir jetzt eine sichere und auskömmliche Finanzierung der Träger und nicht erst ab 2027, wenn die ersten Bundesmittel fließen. Frau Ministerin Paul, in den letzten Jahren wurde einiges bewegt, von Ihnen, aber auch von Ihrer Vorgängerin Ina Scharrenbach. Das wird zukünftig nicht mehr ausreichen, um sich weiterhin mit Eigenlob zu überschütten. Die richtige Arbeit beginnt jetzt. Wenn Sie den Rechtsanspruch bis 2032 garantieren wollen, 20.02.2025 müssen Sie jetzt nicht nur eine, sondern mehrere Schippen drauflegen. (Beifall von der SPD) Im Interesse der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder heißt es nun, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu schaffen. Standards müssen definiert und der Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen ermittelt werden. Sie müssen die Kommunen und Ihren eigenen Finanzminister mit ins Boot holen. Dann heißt es, ein Frauenhaus, eine Beratungsstelle nach der anderen zu bauen und die Präventionsangebote flächendeckend auszubauen. Nicht zu vergessen: Diese Angebote müssen inklusiv und barrierefrei gestaltet werden. Auch bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Netz lassen wir Sie nicht aus der Verantwortung. Das ist ein Thema, das im Gewalthilfegesetz leider zu kurz kommt. Dabei zeigt das neue Bundeslagebild auf, dass der Tatort „Internet“ wächst und nicht länger unterschätzt werden darf. Frauen und Mädchen dürfen nicht aus der digitalen Welt verdrängt werden. (Beifall von der SPD) Frau Ministerin Paul, Sie tragen eine große Verantwortung. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass Sie die bevorstehenden Aufgaben bewältigen werden. Dabei haben Sie uns an Ihrer Seite. Denn uns alle eint ein Ziel: die Beseitigung der Gewalt an Frauen und Mädchen. Lassen Sie uns also hinsehen, und lassen Sie uns Leben retten. Lassen Sie uns anfangen, und zwar heute. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

Alle Reden von Anja Butschkau Protokoll ↗