Christina Schulze Föcking
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was für ein bedeutsamer und notwendiger Schritt! Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, um den Schutz von Mädchen, Frauen und ihren Kindern nachhaltig zu verbessern. Erstmals erhalten Betroffene einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schutz, Hilfe und Beratung – kostenlos. Dieser Schritt war längst überfällig, aber vor allem: Er ist so richtig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gewalt gegen Frauen betrifft nicht nur Einzelne, sondern uns alle. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland 360 Frauen Opfer eines Femizids. Das bedeutet, an jedem einzelnen Tag wurde eine Frau ermordet, 20.02.2025 nur weil sie eine Frau war. Diese Zahlen stehen für tragische Schicksale: Frauen, die Schutz suchten, ihn aber nicht rechtzeitig fanden; Kinder, die in einem von Gewalt geprägten Umfeld aufwuchsen; Familien, die unwiederbringlich zerstört wurden. Deutschlandweit werden täglich 700 Menschen Opfer von Gewalt. Im Jahr 2023 waren es mehr als 256.000 Betroffene, der Großteil davon Frauen und Kinder. Besonders für Kinder ist ein gewaltbelastetes Zuhause auch eine enorme seelische Belastung. Viele erleben diese brutale Gewalt unmittelbar. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen, da viele Mütter aus Angst um ihr Leben und das ihrer Kinder keine Anzeige erstatten oder sich nicht trauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen. Die Frauenhäuser in Deutschland sind überlastet. Jährlich suchen etwa 34.000 Frauen und Kinder Schutz. Doch oft gibt es keinen Platz für sie. Bislang gab es keinen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen – eine Lücke, die zusätzlich zum Gewalthilfegesetz endlich geschlossen wird. Wir alle wissen, dass Schutzstrukturen nicht nur existieren, sondern auch erreichbar sein müssen. Bei verschiedenen Gesprächen in meiner Heimat wird mir die Dringlichkeit immer wieder bewusst. Der Bedarf ist groß, doch die Plätze sind begrenzt. Ein Beispiel: Das Frauenhaus in Rheine bietet derzeit 19 Plätze für Frauen und Kinder, doch der tatsächliche Bedarf ist weit höher. Daher wurde der Bau eines neuen Hauses für Frauen und ihre Kinder mit insgesamt sieben Plätzen begonnen. Das ist eine Perspektive, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Erst kürzlich war ich noch mit meinem Kollegen Markus Höner in Beckum bei „Frauen helfen Frauen“. Auch dort wird das große Engagement deutlich. Frauen und Mädchen werden hier im geschützten Raum der Beratungsstelle ermutigt, ihre Probleme offen anzusprechen, sich zu informieren, ihre Anliegen und Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. Es wird unterstützt, Mut gemacht. Es wird geholfen und bestärkt, wenn die Frauen Schutz suchen und der Gewaltspirale entfliehen wollen. Ich bin dankbar für die vielen Engagierten, die nicht wegschauen, sondern an der Seite der Betroffenen sind. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für ihre Arbeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn wir den Schutz von Frauen und Kindern ernst nehmen, müssen wir auch mit der Unterstützung des Bundes die Finanzierung langfristig absichern. Besonders Kinder, die ihr Zuhause, ihre Schule, ihr soziales Umfeld verlassen müssen, brauchen Sicherheit und Zuversicht. Hier sind alle Ebenen gemeinsam gefordert: Bund, Land und die Kommunen. Landtag Im ersten Quartal 2024 gab es keinen Tag, an dem nicht Frauen mit ihren Kindern abgewiesen wurden. Unvorstellbar! Deshalb ist der Weg der Landesregierung konsequent. Seit März 2023 wurden drei neue Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen, darunter das zweite Haus in Gelsenkirchen. Damit gibt es nun 70 landesgeförderte Frauenhäuser mit insgesamt knapp 700 Schutzplätzen für Frauen und 743 für Kinder. Um weitere Plätze zu schaffen, wurde die Förderpauschale erhöht, und neue Maßnahmen wie die Möglichkeit der Förderung einer zusätzlichen Fachkraftstelle für die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern wurden eingeführt. Denn Gewalt, die Kinder beobachten müssen, und Gewalt, die sie selbst erleben, hat immer negative Auswirkungen. Sie sehen, wie die Mutter geschlagen wird. Sie hören sie schreien. Sie spüren die Aggressionen, erleben unvorstellbare Ängste und fühlen die bedrohliche Atmosphäre. Gerade in Nordrhein-Westfalen gehen wir im Bereich „Kinderschutz“ konsequent unseren Weg weiter. Es ist ganz wesentlich, diese traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten, neue Perspektiven zu entwickeln. Das Gleiche gilt für die Frauen. Häufig brauchen sie lange – lange, bis sie ihren Mann verlassen, zunächst aus der Hoffnung heraus, dass er sich doch noch ändert, dann aus Angst. Laut einem WDR-Bericht sagte eine Betroffene, nachdem sie heimlich die Koffer gepackt hatte – ich zitiere –: Das war das Beste, was ich tun konnte. – Sie ist heute glücklich und macht anderen Betroffenen Mut. Sie möchte ihnen mitgeben, dass das Leben weitergeht und dass man sich sein Leben auch wieder zurückholen kann. Diese Worte zeigen beeindruckend, dass sie diesen Weg sieht und geht. Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein und dennoch, möchte ich sagen, ein Zwischenziel. Wir dürfen nicht müde werden, sondern müssen uns weiter für den Schutz der Betroffenen einsetzen und uns darauf fokussieren. Die Finanzierung soll nach vier Jahren überprüft werden. Aber wir alle wissen, ein sicherer Rechtsanspruch auf Schutz erfordert dauerhafte und verlässliche Mittel. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Frauen und ihre Kinder in Deutschland die Sicherheit erhalten, die sie verdienen, und verlässlich gerade in dieser Notsituation an ihrer Seite stehen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
