Silvia Gosewinkel
Wir sprechen heute über einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um und soll dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich werden. Gerade für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen und für Menschen mit Einschränkungen ist dies eine grundlegende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Sie ermöglicht es allen Menschen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. In einer modernen, inklusiven Gesellschaft müssen wir dafür sorgen, dass niemand Landtag aufgrund von physischen oder digitalen Barrieren ausgeschlossen wird. Gerade im Bereich von Produkten und Dienstleistungen gibt es hier erheblichen Nachholbedarf. Darüber hinaus ermöglichen klare und einheitliche Standards Unternehmen eine bessere Orientierung und sichern die Einhaltung von Barrierefreiheitsvorgaben. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten, haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, eine zentrale Marktüberwachungsbehörde als Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt einzurichten. Diese Behörde soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen zur Barrierefreiheit erfüllen, Prüfungen durchführen und Verstöße sanktionieren. Sie wird zudem als Verbindungsstelle zwischen Wirtschaft, Verbraucher*innen und Betroffenen fungieren und die Öffentlichkeit informieren. Die Finanzierung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, und die Behörde startet zunächst mit 70 % des geplanten Personals, um sich an praktische Bedarfe anzupassen. Wir begrüßen die Einrichtung dieser Behörde als einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Doch wir fragen uns: Wie wird die Perspektive der Betroffenen eingebunden? Barrierefreiheit kann nur effektiv überwacht werden, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen von Anfang an in die Arbeit der Behörde eingebunden werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Organisationen der Behindertenhilfe und Selbstvertretungen ist essenziell. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Überwachungsstrategie nicht nur formalen Standards entspricht, sondern auch die Bedarfe der Betroffenen berücksichtigt. Trotz der positiven Aspekte bleiben wichtige Fragen offen: • Warum wurde die Behörde nicht an die bereits bestehende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit in Berlin angegliedert? Eine solche Verzahnung könnte Synergien schaffen und bestehende Strukturen nutzen. • Wie wird sichergestellt, dass die neue Behörde effizient mit bereits bestehenden Beratungseinrichtungen zusammenarbeitet? • Ist die ausschließliche Marktüberwachung ausreichend, um Barrierefreiheit umfassend sicherzustellen? Oder sollte die Behörde nicht zusätzlich stärker beratend tätig werden, um Unternehmen bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen zu unterstützen? Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung! Die SPD-Fraktion unterstützt die Stärkung der Barrierefreiheit und begrüßt die Marktüberwachung als einen notwendigen Schritt. Doch die Umsetzung wird ein wesentlicher Schritt zur Inklusion 19.02.2025 sein. Die Einbeziehung der Betroffenen muss stärker verankert, die Vernetzung mit bestehenden Einrichtungen verbessert und die Beratungsfunktion der neuen Behörde ernst genommen werden. Wir fordern die Landesregierung auf, diese offenen Fragen ernst zu nehmen und in den entsprechenden Gremien eines Verwaltungsrates einzubringen. Barrierefreiheit geht uns alle an – lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass sie nicht nur auf dem Papier, sondern in der Lebensrealität der Menschen ankommt.
