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Dr. Patricia Peill

CDU 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Wir stehen heute vor einem wichtigen Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Deutschland. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht legen wir verbindliche Standards für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen fest. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab dem 28. Juni 2025 gilt, soll sicherstellen, dass zentrale Alltagsbereiche wie Bankautomaten, Onlinedienste oder der elektronische Handel für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Doch Gesetze allein reichen nicht – sie müssen auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Genau hier setzt der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an. Die Länder übernehmen die Marktüberwachung und schaffen eine gemeinsame Institution, die sicherstellt, dass Unternehmen die neuen Barrierefreiheitsanforderungen einhalten. Warum ist das notwendig? Derzeit gibt es in den Ländern noch keine ausreichenden Verwaltungsstrukturen mit der erforderlichen Fachkompetenz für diese umfangreiche Marktüberwachung. Deshalb wird eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder eingerichtet, die insbesondere folgende Aufgaben übernimmt: • die Erarbeitung einer Marktüberwachungsstrategie, • die Überprüfung, ob Produkte und Dienstleis-19.02.2025 tungen die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, • die Information von Unternehmen und Öffentlichkeit über die neuen Vorgaben sowie • die Koordinierung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes. Diese neue Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wird ihren Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt haben. Ihr Ziel ist es, dass die Barrierefreiheitsanforderungen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden. Die Herausforderungen sind groß. Die Überwachung erfordert Fachkräfte, technische Prüfmöglichkeiten und klare Verfahren, um Verstöße konsequent ahnden zu können. Die Finanzierung erfolgt durch die Länder, ergänzt durch Bußgelder und Gebühren. Eine faire Verteilung der finanziellen Lasten wird durch den Königsteiner Schlüssel sichergestellt. Wichtig ist jedoch eine realistische Erwartungshaltung. Das Gesetz verbessert den barrierefreien Zugang zu vielen Produkten und Dienstleistungen, aber es garantiert nicht in jedem Fall eine uneingeschränkte Nutzung für alle Menschen. Es setzt Mindeststandards, um bestehende Barrieren abzubauen, doch es gibt weiterhin Bereiche, die nicht vollständig erfasst sind. Deshalb bleibt Barrierefreiheit eine Aufgabe, die auch über das Gesetz hinaus kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die neuen Regelungen nicht nur verabschiedet, sondern auch effektiv umgesetzt werden.

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