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Markus Wagner

AfD 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Woche gab es ein Kanzlerkandidatenduell, und da gab es eine ganz interessante Frage, die als einziger ausgerechnet der noch amtierende Kanzler Olaf Scholz richtig beantworten konnte: 80 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gehen vorzeitig in den Ruhestand, 59 % wegen Sonderregelungen, 18 % wegen Dienstunfähigkeit. Rund ein Drittel der vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst war im Schuldienst tätig. Uns allen dürfte klar sein, dass wir insbesondere im Schuldienst erhebliche Lücken haben. Ansonsten wächst der öffentliche Dienst schneller als die Bevölkerung. 2008 gab es 55 Beschäftigte im öffentlichen Dienst je 1.000 Einwohner, 2022 waren es bereits 62 Beschäftigte im öffentlichen Dienst je 1.000 Einwohner. Das ist eine Steigerung um 13 %. 19.02.2025 Das hat wiederum damit zu tun, dass wir es mit einer gestiegenen Anzahl von Verordnungen und Gesetzen zu tun haben, also genau mit dem Gegenteil von Entbürokratisierung, die ja hier immer vielstimmig beschworen wird. Das Ganze zeigt sich dann auch beim Personalaufwuchs in den Ministerien auf Steuerzahlerkosten, der mittlerweile gigantische Höhen erreicht. Nun meint man also, es sei an der Zeit, für eine Modernisierung im öffentlichen Dienst zu sorgen. Das soll auch das Laufbahnrecht umfassen. Über den hier vorliegenden Gesetzentwurf wird sicherlich in vielerlei Hinsicht in den Ausschüssen zu debattieren sein. Zu begrüßen sind die Regelungen zur Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen. Die Regelungen über die Probezeit bedürfen ebenfalls einer Überarbeitung. Hier liefert der Gesetzentwurf durchaus Ansätze. Problematisch könnte sich allerdings die Berücksichtigung jedweder Teilzeit auf Probe- und Erprobungszeiten auswirken. Der Grundgedanke der Probezeit würde so möglicherweise ausgehöhlt. Auch die Streichung des Beförderungssperrjahres nach der Probezeit bedarf einer eingehenden Prüfung und Diskussion. Diese Regelung hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass Beförderungen auf soliden Erfahrungen basieren. Hier tritt nunmehr die subjektive Wertung an die Stelle einer objektiven Regelung. Der Wegfall der Erheblichkeitsschwelle bei der Neufestsetzung von Probe- und Erprobungszeiten vor dem Hintergrund oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist ebenfalls bedenklich. Diese Schwelle hatte dazu beigetragen, dass nur signifikante Änderungen in der Probezeit vorgenommen wurden. Durch die Neuregelung würde dieses Kriterium entfallen. (Unruhe) Ob die Einstellung im Beförderungsamt ohne Beteiligung des Landespersonalausschusses der richtige Weg ist, wird auch noch zu diskutieren sein. Durchaus zu begrüßen ist ...

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