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Ralf Witzel

FDP 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die amtierende Landesregierung hat ein ernstzunehmendes Problem mit der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Das haben mittlerweile mehrere Sachverständigenanhörungen im Landtag eindeutig gezeigt. Bereits Mitte letzten Jahres lagen über 140.000 Besoldungswidersprüche beim Finanzminister vor. Die Landesbeamten fordern damit eine amtsangemessene Besoldung, die sie nicht als gegeben betrachten. Vor diesem Hintergrund darf es niemanden wundern, dass dauerhaft rund 20.000 Stellen beim Land aufgrund von Bewerbermangel nicht besetzt sind. Es gibt aber weitere strukturelle Probleme. Der öffentliche Dienst ist in vielen Funktionen nicht hinreichend interessant für insbesondere Einsteiger und Leistungsträger. Das müssen wir ändern, und alles lässt sich ändern; das ist die gute Botschaft. Wir als Serviceopposition haben daher bereits früher in dieser Wahlperiode mitgeteilt, dass wir sinnvolle Komponenten einer Dienstrechtsreform mittragen und der Landesregierung ferner weitere wertvolle Vorschläge unterbreiten. (Beifall von der FDP) Das Senioritätsprinzip spielt eine zu große Rolle bei der Bezahlung und Aufstiegsperspektiven. Wer lange in derselben Funktion verharrt, bekommt dieselbe Tätigkeit aufgrund höherer Erfahrungsstufen besser bezahlt. Wer lange genug auf eine Beförderung wartet, hat bessere Chancen, diese zu bekommen, da er irgendwann einmal an der Reihe ist. Gerade für junge dynamische Berufsstarter, die in Zeiten des Fachkräftemangels diverse Alternativen in der Wirtschaft haben, ist dieses System wenig attraktiv. Die Zahlen zunehmender Dienstaustritte in den ersten Jahren nach der Ausbildung belegen dies. Von den Berufsverbänden wissen wir, dass die Stellschrauben für eine höhere Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber vielfältig sind. Dazu gehört beispielsweise die Streichung von Beförderungssperrjahren, die Schaffung neuer Anreizinstrumente 19.02.2025 im Besoldungs- und Laufbahnrecht sowie die Anhebung der Einstiegsbesoldung für notwendige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, für die wir heute in puncto Qualität und Quantität nicht hinreichend Bewerber finden. Finanzielle Mittel für attraktivitätssteigernde Maßnahmen sind genügend vorhanden, wenn man nur einen Teil der dreistelligen Millionenersparnisse dafür einsetzt, die jedes Jahr durch die massenhafte Nichtbesetzung vakanter Stellen im Landeshaushalt eingespart werden. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Eines will ich deutlich sagen: Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst stellt die Handlungsfähigkeit des Staates in seinen Kernbereichen sicher. Er schafft damit die Grundlagen für einen starken Rechtsstaat und eine funktionierende soziale Marktwirtschaft und kümmert sich um Daseinsvorsorge. Deshalb gehen auch die Gerichte davon aus, dass dem öffentlichen Dienst eine qualitätssichernde Funktion zukommen muss. Bezüglich der Stellenbesetzung bedeutet dies, dass das Problem der Vakanzen nicht dadurch gelöst werden darf, dass die Anforderungen oder Bewährungszeiten immer weiter gesenkt werden, damit man doch noch irgendwelche Bewerber findet. Diese bedenkliche Entwicklung hat es in den letzten Jahren schon zu intensiv gegeben, und sie wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter beschritten. Sie muss gestoppt werden. Wir alle müssen gemeinsam das Ziel haben, die besten und motiviertesten Köpfe für den öffentlichen Dienst zu gewinnen – trotz und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. (Beifall von der FDP) Das geht letztlich nur durch faire Angebote für gute und überdurchschnittliche Leistungen. Herr Innenminister, ich nenne Ihnen gerne weitere Baustellen, die Ihr Gesetzentwurf enthält. Sie schwächen den Landespersonalausschuss. Das ist bedenklich, denn gerade er hat die Funktion, flexible Ausnahmen zu bewilligen, aber auch einheitliche und gerechte Regelanwendungen im Blick zu behalten. Sie lehnen eine generelle Stellenausschreibung für Vakanzen ab, die eine transparente Ansprache des gesamten Bewerbermarktes ermöglichen würde. Sie halten an sachlich nicht begründeten Benachteiligungen für bestimmte Gruppen fest. Dies gilt beispielsweise für die nicht bezahlte Ausstattung und Bekleidung im Justizvollzug. Sie unterlassen die Aufwertung von beruflicher Qualifikation des dualen Systems, wenn Sie einen Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als Werkstattlehrer weiter mit A9 besolden wollen. Landtag Bereits vorhandene Instrumente der Honorierung besonderer Leistungen wollen Sie nicht stärker zur Anwendung bringen. Der Arbeitgeber Land steht gerade in Nordrhein-Westfalen nicht nur in Konkurrenz mit der privaten Wirtschaft, sondern aufgrund seiner zentralen Lage und als Standort für viele Bundesbehörden, die ja weiterhin in Nordrhein-Westfalen sind, auch ganz unmittelbar im Wettbewerb zum Dienst des Bundes. Dieser Herausforderung müssen wir alle uns, Regierung und Opposition, gemeinsam stellen. Ich tue dies mit einem Zitat, das Sie nachdenklich stimmen sollte. Es stammt von der stellvertretenden Landesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, die das hier im Landtag vor wenigen Wochen wörtlich vorgetragen hat. Zitat: „Wir müssen uns ganz überspitzt auch die Frage stellen: Möchte ich Karriere machen und Verantwortung tragen, oder habe ich doch vielleicht lieber drei Kinder, um hinterher aufs Gleiche rauszukommen?“ Leistung muss sich wieder lohnen, auch im öffentlichen Dienst.

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