Markus Wagner
Herr Kollege, das ist eigentlich ganz einfach: Wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt, dann reicht als Überprüfung des Asylantrages aus, dass er aus einem sicheren Drittstaat kommt. Das dauert 30 Sekunden. Stempel drauf, fertig! So einfach ist das. Das Asylrecht ist für jene, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, ausgesetzt. Wenn ich weiß, dass er aus einem sicheren Drittstaat kommt, ist der Asylantrag somit überprüft und nicht zulässig. Das ist eine Sache von 30 Sekunden und nicht eine Sache von drei Monaten oder drei Jahren. (Beifall von der AfD)
