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Markus Wagner

AfD 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass wir Menschen, die auf der Flucht sind, Schutz bieten müssen. Können Sie mir bitte die Frage beantworten, welchen Schutz wir Menschen bieten müssen, die aus Österreich oder Frankreich oder über die anderen Landgrenzen nach Deutschland kommen? Vor was fliehen diese Menschen? Können Sie mir das beantworten? 19.02.2025 (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Vor geringeren So- zialleistungen!) Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Wagner, wir haben ja heute schon mehrfach die Gelegenheit gehabt, über Migrationspolitik zu diskutieren. Wir haben heute auch schon mehrfach über das Asylsystem diskutiert und mehrfach darüber diskutiert, dass wir uns einen europäischen gemeinsamen Rechtsrahmen gegeben haben. Dazu zählt, dass Menschen das Recht haben, hier Asyl zu beantragen. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Dazu zählt auch, dass sie, wenn sie in einem anderen europäischen Land ihren Asylantrag stellen müssen, dorthin zurückgeführt werden müssen. Und dazu zählt, dass wir an Verbesserungen in diesem System arbeiten müssen. Aber klar ist und bleibt, dass das Grundrecht auf Asyl als Grundsatz fest in unserem Grundgesetz verankert ist. Zu dieser Verantwortung werden wir auch weiterhin stehen. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Die Landesregierung hat, um Verfahren zu beschleunigen, um Klarheit zu haben, ob ein Flüchtling einen Schutzstatus hat oder nicht, und um Verfahren rechtsstaatlich durchzusetzen, eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, beispielsweise den Ausbau des von Ihnen in einem anderen Tagesordnungspunkt schon infrage gestellten Landesunterbringungssystems, um Kommunen zu unterstützen, damit sie die Menschen auch erstversorgen und unterbringen können. In von Krisen und Krieg geprägten Zeiten sehen Menschen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz zu suchen. Es macht eben unseren demokratischen Grundkonsens in unserer Gesellschaft aus, dass wir Menschen, die Schutz brauchen, aufnehmen, ihnen Teilhabe ermöglichen und ihnen Perspektiven bieten. Gemeinsam stehen Bund, Länder und Kommunen in der Verantwortung, Schutzsuchenden zu helfen. Deshalb haben wir als Land den Kommunen auch zugesichert, dass wir sie bei der Unterbringung sowie in finanzieller Hinsicht dabei unterstützen, diese wichtige Aufgabe umzusetzen. Das Recht auf ein faires Asylverfahren ist auch ein zentrales Anliegen unseres Rechtsstaates. Dazu zählt eben, dass wir schnell Klarheit darüber schaffen, wer hier einen Schutzanspruch hat und wer ihn nicht hat. Es zählt auch dazu, Asylverfahren zu beschleunigen, auch in den gerichtlichen Verfahren. Durch Bündelungen von Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer bei den Verwaltungsgerichten konnten hier Landtag bereits Verbesserungen erreicht werden. Zusätzlich werden drei weitere Asylkammern eingerichtet. Steuerung, Ordnung, Humanität: Das sind die Pfeiler, auf denen unsere Migrationspolitik aufgebaut ist – Verantwortung, die wir hier tragen, die wir auch in diesem Haus gemeinsam unter den demokratischen Fraktionen tragen. Die antragstellende Fraktion schreibt in ihrem Antrag: „Nutzen wir die Mehrheit, um das Richtige zu tun.“ Die Mehrheit dieses Hauses hat hier sehr deutlich gemacht, dass das Richtige zu tun auch bedeutet, miteinander in den Diskurs zu gehen, anstatt pauschale Vorverurteilungen und Polemik aus wahlkampftaktischen Gründen zu verbreiten. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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