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Rainer Schmeltzer

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal ist es ja immer gut, wenn wir über Bauen und Wohnen sprechen. Deshalb: Herzlichen Dank für den Antrag. Der Antrag hat in der Summe 17 Forderungspunkte, davon fünf, die sich an den Bund, an die Bundesregierung richten. Sehen Sie mir nach, dass ich auf diese Punkte gar nicht eingehe. Zwei Punkte sind erledigt, nämlich die Forderungspunkte 11 und 12. Wir sollen uns zum einen in der Bauministerkonferenz dafür einsetzen, dass nur solche DIN-Normen zu technischen Baubestimmungen werden, die der Gefahrenabwehr dienen. – Die Verwaltungsvorschriften „Technische Baubestimmungen“ beinhalten nur Normen, die der Gefahrenabwehr dienen, und keine anderen. Deswegen: erledigt. Die Bauministerkonferenz soll zum anderen auf eine Harmonisierung der 16 Landesbauordnungen hinwirken. – Das macht die Bauministerkonferenz in jeder Sitzung. Ich bitte darum, einfach mal anzuerkennen, dass es Gründe geben kann, warum eine Bauordnung abweicht. In Bayern fällt schlicht und ergreifend mehr Schnee als im Saarland. Ich behaupte das jetzt mal. Das heißt: Die Schneelast, die auf Gebäude in Bayern einwirkt, ist eine andere als in Bundesländern, in denen nicht so viel Schnee fällt. Da können wir mit anderen Lasten arbeiten. Man muss es einfach mal für sich annehmen. Dann kommt man vielleicht auch zu weniger Forderungspunkten, aber es wird ehrlicher – so würde ich es mal sagen. Landtag Sie fordern in Forderungspunkt 14, „die Vorgaben zur Nutzungsänderung im städtischen Bereich zu erleichtern […]. Wenn eine Kommune nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt eine neue Nutzung für die Dauer von zwei Jahren als genehmigt.“ Das haben wir bauordnungsrechtlich bereits geregelt. Allerdings ist die Nutzung für zwölf Monate genehmigt, weil man innerhalb dieser Zeit klären kann, ob man bauordnungsrechtlich noch etwas tun muss oder nicht. Das ist also auch erledigt. Sie fordern eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Frau Abgeordnete Freimuth, das hat mich doch überrascht, weil ich Sie bei einer der letzten Veranstaltungen so verstanden habe, dass Sie sich hätten überzeugen lassen, dass die Genehmigungsfiktion nicht klug sei. Es mag so sein, dass dieser 17. Forderungspunkt nicht Ihrer persönlichen Auffassung entspricht. Das ist manchmal so. Ich weiß ja, wie das ist, wenn Fraktionen Anträge schreiben. Aber das vielleicht als Hinweis: Es ist nicht klug, es so zu tun. Sie wissen, dass in denjenigen Bundesländern, in denen Genehmigungsfiktionen vorherrschen, die Bauaufsichtsbehörden zu Ablehnungsbehörden von Bauanträgen werden. Das ist nicht das Ziel des Ganzen. Ziel muss es sein, frühzeitig in Beratungen zu kommen, zu Lösungen zu kommen. Das ist zugegebenermaßen eine Strecke, die da vor uns liegt, an der wir mit 212 unteren Bauaufsichtsbehörden immer noch arbeiten. Die eine hat mehr Dienstleistungscharakter als die andere – das ärgert mich auch, und das sage ich Ihnen auch. Aber das Problem löst man nicht mit einer Genehmigungsfiktion. Dann bekommt man nämlich ganz viele Bauten in die Umsetzung, an die man als Aufsichtsbehörde nachher repressiv dran muss und einen Rückbau verlangen muss. Sie kennen doch auch die großen Zeitungsberichte. Kürzlich gab es erst einen, bei dem in der Überschrift stand, dass ein Mehrfamilienhaus zurückgebaut werden müsse, weil es 1,26 m höher sei als genehmigt. Das sind Folgen von Genehmigungsfiktionen, und deswegen ist es nicht klug, das so zu tun. Es ist auch nicht im Interesse der Bauherrschaft, geschweige denn in dem der Entwurfsvorlagenberechtigten. Alles zum Thema „Mieterschutzverordnung“ wurde hier, glaube ich, durch die Vorrednerinnen und Vorredner gesagt. Wir haben eine neue Mieterschutzverordnung. Ich darf Sie zumindest einmal darauf hinweisen, dass in den 1950er-Jahren mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bereits eine staatliche Regulierung vorgenommen wurde. Wenn Sie die Begründung in der Einführung dieses Wirtschaftsstrafgesetzbuches lesen, werden Sie merken, dass die Diskussionen aus den 1950er-Jahren und die von heute identisch sind. Es 19.02.2025 gab auch in den 1950er-Jahren Mietpreissteigerungen, die dazu geführt haben, dass die Bundesebene gesagt hat: Wir müssen staatlicherseits in den Preis eingreifen können. – Ich persönlich mache das nicht gerne, weil das auch einer besonderen Begründung unterliegen muss. Wir haben dem Grunde nach mit der neuen Mieterschutzverordnung 57 von 396 Kommunen im Bezug – ich will das hier einmal sagen. Das sind 14,4 % der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der kreisfreien Städte. Ich glaube also schon, dass das Gutachten da sehr ausgewogen ist. Sie fordern, die Grunderwerbsteuer abzusenken. Sie wissen, dass durch Beschlüsse der Länder und des Bundes erhebliche Finanzmittel fehlen, auch im Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen, und wir deswegen nicht die Grunderwerbsteuer absenken können. Das war eine immer gern geführte öffentliche Diskussion, aber aus meiner Sicht ist das nicht der Hauptgrund, warum Eigentum nicht gebildet wird. Ich habe keine Zeit mehr, um auf die Punkte einzugehen, zu denen ich noch nichts gesagt habe, aber die Diskussion, Frau Abgeordnete, liebe Mitglieder der FDP, wird ja fortgesetzt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir freuen uns natürlich auf die weitere Diskussion. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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