Carlo Clemens
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mietwohnungsmärkte sind wie eingefroren – Gnade den Studenten oder den jungen Familien, die sich jetzt in Münster oder Bonn eine Bleibe suchen müssen. Die von der FDP angebotenen Rezepte gehen grundsätzlich in die Richtung dessen, was sich auch die AfD vorstellt. Wir wollen natürlich auch mehr bauen, das Wohnungsangebot ausweiten, günstiger, einfacher und schneller werden und dabei die privaten Vermieter und Bauträger nicht vergessen. Die FDP schießt aber – so meine Einschätzung – teilweise über das Ziel hinaus. Sie will die Mieterschutzverordnung mitten in der größten Not einfach aussetzen. Das ist ideologisch motiviert, in der nackten Theorie auch begründbar, im realpolitischen Kontext aber problematisch für die Betroffenen. Auch wenn die Verordnung nicht an den Ursachen der Wohnungsnot ansetzt, verschafft sie der Politik doch einen Zeitgewinn. Der muss dann natürlich auch genutzt werden. Das sehen wir bei Schwarz-Grün in Bezug auf die Anspannung der Mietwohnungsmärkte nur bedingt. Wir müssen tatsächlich aufpassen, dass wir beim Mieterschutz nicht in eine Art Interventionsspirale abgleiten. Dass die Mietpreisbremse in ihrer jetzigen Form den Neubau behindere, ist jedoch schlichtweg nicht korrekt, denn Neubauwohnungen ab 2015 sind ausgenommen. Dabei muss es allerdings auch bleiben, denn die Investoren dürfen nicht verunsichert werden. Wir als AfD sind – das haben wir in unserem Entschließungsantrag auch deutlich gemacht – für eine Mieterschutzverordnung, allerdings für eine, die auf der Grundlage aktueller Daten situationsgerecht und räumlich treffsicher für einen angemessenen Mieterschutz in NRW sorgt. Das leistet die von der Landesregierung beschlossene Neuverordnung aber nicht. Deren Datengrundlage ist überholt und gemessen an den gesetzlichen Kriterien unvollständig. Der Ansatz der Landesregierung, mit einer einheitlichen Gebietskulisse alles über einen Kamm zu scheren, führt dazu, dass entweder der Kreis der Kommunen ohne besonderen Schutz unnötig groß gezogen wird oder Gemeinden, die das gar nicht in diesem Umfang brauchen, das volle Schutzpaket verordnet Landtag wird. Weil es zwischen Leverkusen, Lohmar und Lotte auf der einen und Köln, Bonn und Münster auf der anderen Seite Unterschiede hinsichtlich der Marktanspannung gibt, braucht es einen differenzierten Ansatz auf der Basis aktueller Daten. Leider hat die Landesregierung vor allem in Person der Ministerin alles dafür getan, eine offene Debatte über die Ausgestaltung der neuen Mieterschutzverordnung zum Preis maximaler Intransparenz zu verhindern. Wegen der Leaks war der WDR am Ende besser unterrichtet als die gewählten Abgeordneten im zuständigen Fachausschuss. Die große Bauwende, die Sie ausrufen, wollen wir natürlich alle. Das ist natürlich ein dickes Brett. Die FDP macht hier viele Vorschläge, die zugegebenermaßen alle nicht neu sind und über die man im Ausschuss dann streiten kann. An dieser Stelle kann nur auf einige Punkte eingegangen werden. Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist auch für mich persönlich ein Herzensthema. Ich habe das hier selbst schon mehrfach als Antrag eingebracht. Dass der nordrhein-westfälische Höchstwert von 6,5 % runter muss, steht außer Frage. Eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % für alle Transaktionen, wie das beispielsweise in Bayern noch der Fall ist, wäre an sich schön. Angesichts der Haushaltsrealitäten hat aus meiner Sicht aber die Entlastung der selbstgenutzten Wohneigentumsbildung Priorität. Dafür sprechen auch familien- und vermögenspolitische Gründe. Deshalb hat die AfD für angemessenes Wohneigentum eine völlige Freistellung von der Grunderwerbsteuer gefordert. Schon vor einem Jahr haben wir beantragt, dass sich NRW im Bundesrat entsprechend für Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz einsetzen muss. Leider hat der zuständige Bundesfinanzminister innerhalb von drei Jahren nicht geliefert – und der hatte damals übrigens das Parteibuch der FDP. Beim Ziel der Senkung der Wohnnebenkosten stehen wir grundsätzlich auch auf der Seite der Antragsteller. Nun aber ein neues Grundsteuermodell in NRW einführen zu wollen, nachdem die Berechnungsgrundlage gerade wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts fundamental reformiert worden ist, Millionen Grundsteuerwerte neu berechnet und Millionen Bescheide verschickt worden sind, ist geradezu weltfremd. Die Beamten in den Kommunen und Finanzämtern in NRW haben vermutlich Besseres zu tun. Die vom Bundeskanzler leichtfertig versprochene Aufkommensneutralität ist eine andere Frage. Die Gemeinden in NRW leiden unter einer unzureichenden Finanzausstattung, wegbrechenden Steuereinnahmen und Ausgabensteigerungen, unter anderem für Personal und Soziales, und sie haben jetzt auch den Schwarzen Peter bei der Grundsteuer. 19.02.2025 Die grundsätzliche Stoßrichtung des vorliegenden Antrags – ich habe das jetzt schon mehrfach betont – geht in eine Richtung, die wir uns auch wünschen. Beim überraschend radikalen Schwenk in Sachen „Mieterschutzverordnung“ gehen wir zum momentanen Zeitpunkt jedoch nicht mit. Stattdessen schlagen wir in unserem Entschließungsantrag eine Differenzierung der Gebietskulisse nach der Eingriffstiefe der Mieterschutzinstrumente sowie den Ausbau von Beratungsangeboten und niedrigschwelligen Schlichtungs- und Mediationsstellen vor, um auch hier die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen zu berücksichtigen. Alles weitere dann im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
