Ina Brandes
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ja, eben nicht. Die vertragliche Grundlage, auf der alles, was wir hier seit anderthalb Stunden besprechen, beruht, ist der MedMoP-Vertrag, den Frau Schulze 2016 mit 151 Millionen unterschrieben hat. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) Mehr ist seitdem nicht passiert. Landtag Noch mal: Das ist die vertragliche Grundlage. 2022 hat das Klinikum begonnen, uns eine HU-Bau vorzulegen. Die war 2023 prüffähig. Sie hat da erstmals offiziell dem Land adressiert, dass sie nicht 151 Millionen, sondern 346 Millionen ausgeben will. Die Prüfung dieser Unterlage hat dann ergeben, dass auch die 346 Millionen nicht ausreichen, sondern dass wir über 500 Millionen brauchen. Dafür gibt es keine vertragliche Grundlage. Abgesehen davon dürfte für den Vertrag, den Frau Schulze damals unterschrieben hat, schon lange die Geschäftsgrundlage entfallen sein, weil die Fertigstellung des Gebäudes für 2021 geplant war, wie ich eben auch schon ausgeführt habe. Insofern gibt es keine vertragliche Grundlage dafür. Ich möchte aber eins noch mal klarstellen, weil Sie gesagt haben, die Universitätsmedizin habe unterschiedliche Quellen. Diese Maßnahme wird ausschließlich und allein vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert. Ich habe ausgeführt, wir haben grundsätzlich Mittel für die OP-Kapazitäten in Aachen reserviert. Die hatten wir für den Zentral-OP reserviert, die haben wir jetzt auch für den Interim reserviert. Wir dürfen diese Mittel aber nicht ausgeben, wenn die Planung nicht wirtschaftlich ist. Das ist sie aktuell nicht. Jetzt muss die Universitätsmedizin daran arbeiten, dass sie es wird. Dann können wir die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung stellen.
