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Ina Brandes

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Erstens. Bezüglich dieser Formulierung, ich hätte beispiellose Vorwürfe erhoben, würde ich Sie herzlich bitten, das nicht in irgendeiner Weise zu skandalisieren. Ich habe Ihnen lediglich dargestellt, was sich seit der Entscheidung im Jahr 2015, diese Maßnahme umzusetzen, ereignet hat. Mehr habe ich nicht gemacht. Zweitens. Ich habe Ihnen auch dargestellt, dass Herr Minister Groschek 2016 bereits darum gebeten hat, eine oberirdische Umsetzung dieses Projektes als oberste Denkmalschutzbehörde zu prüfen. Insofern bestanden seiner Auffassung nach auch damals schon keine denkmalschutzrechtlichen Bedenken gegen eine ober- und unterirdische Umsetzung dieses Projektes. Daher gab es auch gar keine Notwendigkeit, die Einstellung dazu oder die Bewertung dessen zu verändern. Sonst hätte Herr Groschek damals diese Variante ja nicht in den Raum gestellt.

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