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Ina Brandes

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Vielen Dank für die Frage. Ich hatte vorhin kurz ausgeführt – wir sind die Rechtsaufsicht über die Universitätsmedizin –, was die Entscheidungspunkte sind, an denen wir als Ministerium überhaupt einbezogen werden. Das waren zunächst 2016 die Unterschrift unter den MedMoP-Vertrag durch Frau Ministerin Schulze und 2017 die Genehmigung des Flächenbedarfs durch Frau Ministerin Schulze. Dann hat die Universitätsmedizin sechs Jahre an der HU-Bau gearbeitet. Es hat zwischendurch immer wieder Schriftverkehr mit unserem Haus gegeben, aus dem ich eben ausführlich zitiert habe, in dem wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Maßgaben aus den Jahren 2016 und 2017 einzuhalten sind. Was die Universitätsmedizin in der Zeit gemacht hat und wie genau die Bearbeitung dieser Haushaltsunterlage vonstattengegangen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. In der Zwischenzeit ist auch keine Hilfestellung durch das Ministerium erwünscht gewesen. Die Art und Weise, wie die Universitätsmedizinen in Nordrhein-Westfalen bauen, nämlich in hoher Eigenständigkeit und mit nur sehr geringem Einfluss durch das Ministerium, ist seit langer Zeit erprobt und funktioniert an den anderen fünf Universitätsmedizinstandorten des Landes Nordrhein-Westfalen weitgehend problemlos. Insofern hat es für uns keinen Anlass gegeben, die Art und Weise, wie an den Universitätsmedizinstandorten gebaut wird, in den letzten Jahren zu hinterfragen. 19.02.2025

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