Ina Brandes
Um mit dem Ministerium zu beginnen: Wir haben die Rechtsaufsicht über das Universitätsklinikum, nicht die Fachaufsicht. Sie können sich auch aufgrund der Tatsache, dass ich aus der Bauwirtschaft komme, vorstellen, dass ich mich in den letzten Jahren wiederholt mit der Frage beschäftigt habe, was wir aus all dem, was hier passiert ist, lernen können und wo eigentlich Verantwortlichkeiten liegen. Die erste naheliegende Frage wäre: Hätte man 2016 den MedMoP-Vertrag gar nicht unterschreiben dürfen, ohne die Universitätsmedizin zu verpflichten, beide Varianten zu planen, also unterirdisch und in Teilen ober- und unterirdisch, so wie Herr Minister Groschek das vorgeschlagen hat? Das lag aber tatsächlich nicht in der Zuständigkeit und in der Verantwortung des Ministeriums – damals nicht und heute nicht. Man war damals nicht und ist heute nicht in der Verantwortung, die Universitätsmedizin anzuweisen, das zu tun. Man hat lediglich darauf hingewiesen und dringend darum gebeten, dass beide Varianten geprüft werden. Das war damals richtig und ist aus heutiger Perspektive, wenn man sich die Verzögerungen anschaut, noch viel richtiger. Es ist aber eben durch die Universitätsmedizin Aachen entschieden worden, dass man nur die unterirdische Variante prüft. Das ist aus meiner Perspektive die Ursünde in diesem ganzen Projekt, liegt aber ganz klar in der Verantwortung der Universitätsmedizin. Warum dann die ganz große Verzögerung eingetreten ist – die sechs Jahre, die es gedauert hat, um diese Haushaltsunterlage zu erstellen, die dann immer noch keine zureichende Qualität hatte –, kann ich Ihnen nicht sagen. Ihre konkrete Frage, ob es Unternehmer, Berater, Planungsunternehmen, was auch immer, gab, die eine Verzögerung herbeigeführt haben, kann ich Ihnen nicht beantworten, weil sich tatsächlich unserer Kenntnis entzieht, was in der Zwischenzeit geschehen ist. Das Einzige, was ich Ihnen sagen kann – das hatte ich gerade auch in meinem ausführlichen Bericht mitgeteilt –, ist, dass wir über alle Regierungen hinweg immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Rahmenbedingungen, unter denen dort geplant wird, nicht wirtschaftlich sind. Die 151 Millionen Euro, die Frau Schulze in dem Vertrag genehmigt hatte, auf dessen Grundlage die ganze Maßnahme bis heute 19.02.2025 beruht – das muss man ja sagen –, waren schon im Jahr 2022 bei Weitem überschritten. Das wussten wir. Aber auch dann ist die Universitätsmedizin nicht der Maßgabe gefolgt, die Kapazitäten zu reduzieren, sondern hat im Gegenteil noch größer geplant als das, was ohnehin vorgesehen war. Was die Grundlage dafür ist, kann ich Ihnen ebenfalls nicht sagen. Insofern sind es alles Entscheidungen, die innerhalb der Universitätsmedizin getroffen worden sind, obwohl das Land Nordrhein-Westfalen wiederholt darauf hingewiesen hat, dass eine Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme unter diesen Bedingungen kaum gegeben sein dürfte.
