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Ina Brandes

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Ich habe auch dazu vorhin schon etwas gesagt. 2021, während der Amtszeit von Frau Pfeiffer-Poensgen, wurden in der Uniklinik die Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung und zur Änderung der Infrastruktur genehmigt. Dabei wurde die Uniklinik Aachen erneut auf die Skepsis des Wissenschaftsministeriums hingewiesen, ob die Uniklinik wirklich alles dafür unternimmt, damit die Baumaßnahme noch im Kostenrahmen bleibt. Landtag Mit Genehmigung der Präsidentin darf ich auch aus dem diesbezüglichen Genehmigungsschreiben vom 2. Juni 2021 zitieren: Zudem drohen offenbar erhebliche Kostenüberschreitungen nach der MedMoP-Vereinbarung, auch wenn eine aktualisierte Gesamtkostenschätzung einschließlich der weiteren Kosten für den eigentlichen Neubau noch nicht ersichtlich ist. Bereits bei der vorläufigen Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms war unter Vorbehalt weiterer Kürzungen darum gebeten worden, im weiteren Planungsprozess Vorsorge zu treffen, dass die noch ausstehende Überprüfung der Flächen- und Kostenansätze im Rahmen der noch vorzulegenden Haushaltsunterlage, die sowohl Flächenkürzung als auch Standardreduzierung in der Bauausführung erfordern kann, ohne vergebliche Planungskosten realisiert werden kann. Es geht dann noch weiter. Ich zitiere weiter: Ebenso war auch schon im Hinblick auf die Bauherrnaufgaben und den in der Sanierungs- und Modernisierungsvereinbarung vorgesehenen Kostenrahmen darum gebeten worden, ein belastbares Kostencontrolling zu implementieren, das der Komplexität der Großbaumaßnahme gerecht wird und das auch bei den weiteren Planungen und Umsetzungen des Vorhabens gewährleistet wird, dass Kostenüberschreitungen durch Einsparungen an anderer Stelle aufgefangen werden können und die Finanzierbarkeit des Projektes sichergestellt wird. Ich bitte nochmals, diese Maßgaben zu beachten und umzusetzen.

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