Ina Brandes
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Kämmerling, vielen Dank für die beiden Fragen, die ich gerne gebündelt beantworten möchte. Zu Beginn meiner Ausführung möchte ich eines klarstellen: Die Landesregierung steht fest zu ihrer Zusage, den universitären Gesundheitsstandort Aachen zukunftsfest zu machen. Im Zentrum aller Überlegungen steht dabei die langfristige Versorgung der Menschen im Raum Aachen mit exzellenter Gesundheitsversorgung. Auch mit Blick auf die akademische Lehre und Forschung ist ein funktionstüchtiges Universitätsklinikum in Aachen von hohem Landesinteresse. Zunächst zum Thema „Baustopp“. In Ihrer Frage wie auch in der Berichterstattung der vergangenen Tage ist häufig zu lesen, dass die Landesregierung für den neuen Zentral-OP in Aachen einen Baustopp verhängt habe. Das ist falsch. Es gibt keinen Baustopp, weil das eigentliche Bauprojekt, die Errichtung eines Zentral-OPs, noch gar nicht vom Land genehmigt ist. Es sind deshalb durch den Bauherrn, das Universi-Landtag tätsklinikum Aachen, weder Baumaßnahmen vergeben worden, noch wurde mit dem Bau begonnen. Es gibt also keinen Baustopp. An dieser Stelle möchte ich gerne darauf eingehen, was die Rolle der Uniklinik als Bauherr in einem solchen Verfahren ist und an welcher Stelle das Wissenschaftsministerium ins Spiel kommt. Die Aufteilung ist ganz klar: Alle Planungen, alle Abstimmungen mit der Stadt und anderen Genehmigungsbehörden und auch alle Auftragsvergaben – sei es an Planer oder Baufirmen – sind alleinige Aufgabe des Bauherrn, im vorliegenden Fall also Aufgabe des Uniklinikums Aachen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt lediglich Zuschüsse für diejenigen Investitionen der Unikliniken zur Verfügung, die im Landesinteresse sind. Um dieses Landesinteresse sicherzustellen, entscheidet das Land an drei Stellen im Verfahren. Das Land entscheidet erstens, wenn es um die grundsätzliche Entscheidung geht, ob eine bestimmte Baumaßnahme – hier der Neubau einer OP-Abteilung – grundsätzlich aus Landesmitteln geplant werden soll. Für den Zentral-OP in Aachen wurde diese Entscheidung 2016 mit der Unterschrift unter dem MedMoP-Vertrag getroffen, auf den ich gleich zurückkomme. Zweitens entscheidet das Land, wenn die Uniklinik das sogenannte Raum- und Funktionsprogramm vorlegt. In diesem beschreibt die Uniklinik konkret, welche Funktionen – zum Beispiel OPs oder auch Umkleiden – sie in welchen Räumen unterbringen will und wie groß diese Räume sein sollen. Mit einer Genehmigung durch das Land wird dieser Flächenbedarf anerkannt. Für den Zentral-OP erfolgte diese Genehmigung 2017. Auch dazu später mehr. Drittens – und nun geht es tatsächlich ums Geld – entscheidet das Land über eine sogenannte Haushaltsunterlage-Bau, kurz „HU-Bau“. Diese wird von der Uniklinik zusammen mit Planern erarbeitet und beschreibt konkret die bauliche Umsetzung des genehmigten Flächenbedarfs. Zudem enthält die HU-Bau auch eine Kostenermittlung auf Basis dieser Planung. Das Wissenschaftsministerium wiederum bedient sich bei der Beurteilung der HU-Bau des bauchfachlichen Sachverstandes des Bauministeriums. Mit der Genehmigung der HU-Bau durch das Land ist dann auch die Zusage zur Kostenübernahme verbunden. Aus Aachen haben wir auf diese HU-Bau, zu der ich einiges zu sagen habe, bis 2022 gewartet. Diese HU-Bau darf ich nicht genehmigen. Auch dazu später mehr. Für alles andere – bis auf diese drei Punkte, die ich gerade angesprochen habe – ist die Uniklinik Aachen verantwortlich und bleibt es auch. Um Ihnen zu verdeutlichen, welche Entscheidungen die Landesregierung im Laufe der Zeit tatsächlich 19.02.2025 getroffen hat, möchte ich Ihnen in der gebotenen Kürze die Entwicklung des Projekts erläutern. Schon im Jahr 2012 hat die Uniklinik Aachen erstmals angemeldet, dass die Operationssäle im bestehenden Hauptgebäude nicht zeitgemäß saniert werden könnten und dort kein Platz für moderne, große OPs vorhanden sei. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Ausbau der Uniklinik Aachen seinerseits grundsätzlich als notwendig erachtet. Im Jahr 2015 – also vor genau zehn Jahren – startete die Landesregierung das Medizinische Modernisierungsprogramm, auch MedMoP genannt. Für die Uniklinik Aachen wurde der Neubau der Zentralen OP-Abteilung zum Kernbestand dieses Programms. Im November 2016 unterschrieben die damalige Wissenschaftsministerin Svenja Schulze, der damalige Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der damalige Ärztliche Direktor Professor Thomas Ittel und der damalige Kaufmännische Direktor Peter Asché eine Vereinbarung, dass der Bau mit maximal 151 Millionen Euro finanziert werden sollte. Kurz zuvor, im Sommer 2014, wurde in Großhadern das neue OP-Zentrum des Klinikums der Universität München fertiggestellt. Dieses ist sogar noch etwas größer als der in Aachen geplante Bau, hat aber tatsächlich nur 144 Millionen Euro gekostet. Die für das MedMoP zwischen Land und Uniklinik vereinbarten Kosten waren insofern nicht unrealistisch. In der MedMoP-Vereinbarung hat der damalige Vorstand der Uniklinik Aachen auch unterschrieben, dass der Zentral-OP bis 2021 in Betrieb genommen werde. Bis 2021! Wie gerade beschrieben, sollten im Jahr 2016 die Kosten für das Projekt 151 Millionen Euro betragen. Nach dem aktuellen Prüfungsstand aus dem Jahr 2024 liegen die Kosten aber nicht mehr bei 151 Millionen Euro, sondern bei inzwischen deutlich über 500 Millionen Euro. Die Öffentlichkeit fragt sich nun zu Recht, was zwischen 2016 und heute passiert ist, dass die Kosten derart in die Höhe geschossen sind. Leider hat das Uniklinikum Aachen von 2016 bis 2022 gebraucht, um dem Land eine Haushaltsunterlage-Bau vorzulegen. Noch einmal zur Erinnerung: In der MedMoP-Vereinbarung zwischen der damaligen rot-grünen Landesregierung 2016 und dem Uniklinikum Aachen war eine Inbetriebnahme in 2021 vorgesehen. Wir haben die Unterlagen zur Genehmigung der Mittel, also die Voraussetzung für die Umsetzung aller Maßnahmen, aber tatsächlich erst 2022 bekommen. Ich kann Ihnen nicht sagen, warum das so lange gedauert hat. Die Landesregierung hat im Laufe des Prozesses bereits frühzeitig Bedenken hinsichtlich der von der Uniklinik für den neuen Zentral-OP vorgesehenen unterirdischen Bauweise geäußert. Auch damals gab es Landtag schon die Bedenken, dass unterirdisch zu bauen teurer ist, als oberirdisch zu bauen. So wurde bereits 2016, noch vor der Unterzeichnung der MedMoP-Vereinbarung, seitens des Landes eine Alternative in die Diskussion gebracht, bei der zumindest ein Teil oberirdisch errichtet werden sollte. Der damalige Bauminister Michael Groschek hat gefordert, die Wirtschaftlichkeit dieser Alternative einem rein unterirdischen Bau gegenüberzustellen. Der damalige Kaufmännische Direktor der Uniklinik versicherte dem Bauministerium daraufhin, dass die geplante unterirdische Lösung nicht unwirtschaftlicher sei als die oberirdische Alternative. Schon 2016 hat der Bauminister der damaligen rotgrünen Landesregierung Michael Groschek also darauf hinweisen lassen, dass eine Alternative zu der von der Uniklinik Aachen favorisierten unterirdischen Variante geprüft werden sollte. Gleichwohl hat sich das Uniklinikum als Bauherr damals anders entschieden und fortan ausschließlich eine unterirdische Variante verfolgt. Von Anfang an gab es zwischen dem Land und der Uniklinik zudem Diskussionen über die benötigten Flächen. Diese wurden seitens des Landes immer im Hinblick auf die vereinbarten Baukosten von maximal 151 Millionen Euro geführt. Leider wurden auch diese Bedenken des Landes vom damaligen Vorstand der Uniklinik nicht berücksichtigt. Noch bevor überhaupt der Raumbedarf vom Land anerkannt wurde, startete die Uniklinik bereits einen Architektenwettbewerb für den Bau. Mit Schreiben des Wissenschaftsministeriums vom 19. Juli 2016 wurde deutlich darauf verwiesen, dass die Auslobung des Architekturwettbewerbs in alleiniger Verantwortung des UK Aachen geschieht. Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Wissenschaftsministeriums, – damals Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, MIWF, an die Uniklinik Aachen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Da das Raum- und Funktionsprogramm mit dem MIWF bislang noch nicht abgestimmt wurde und dem MIWF bislang auch noch nicht in prüffähiger Form vorliegt, muss ich nochmals darauf hinweisen, dass die Auslobung des Architektenwettbewerbs auf Grundlage des von Ihnen übermittelten Raum- und Funktionsprogramms in alleiniger Verantwortung des Uniklinikums Aachen geschieht. Mögliche Kostenrisiken, die durch die Auslobung des Architektenwettbewerbs vor Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms entstehen, verbleiben somit allein beim Universitätsklinikum Aachen. – Zitat Ende. Letztlich wurde der Flächenbedarf der Uniklinik im Mai 2017 nur reduziert und unter Vorbehalt vom Wissenschaftsministerium unter Ministerin Svenja Schulze anerkannt. In der Genehmigung des Raum-19.02.2025 und Funktionsprogramms vom 19. Mai 2017 hat das Land gegenüber der Uniklinik seine Bedenken abermals deutlich gemacht. Ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten: Wegen der verbleibenden Kostenrisiken genehmige ich das vorgelegte Raum- und Funktionsprogramm im Einvernehmen mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorläufig unter Vorbehalt weiterer Kürzungen (Design-to-Cost). Es handelt sich um eine Maßnahme, die nach dem Sanierungsund Modernisierungsprogramm für die Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalen zeitnah im vereinbarten Kostenrahmen von 151 Millionen Euro zuzüglich 30 Millionen Euro für die Ersteinrichtungen realisiert werden sollen. Die bislang vorliegenden Kostenschätzungen scheinen allerdings noch risikobehaftet. Insbesondere die geplante unterirdische Bauweise der hochtechnisierten Flächen lässt noch nicht erkennen, dass die damit verbundenen Kostenrisiken hinreichend berücksichtigt sind. – Zitat Ende. Das war im Jahr 2017 und zeigt, dass auch die seinerzeitige Wissenschaftsministerin Svenja Schulze die Risiken erkannt und das Raumprogramm nur unter Vorbehalt genehmigt hat. In den folgenden Jahren nach 2017 hat sich die Uniklinik damit befasst, ein Baufeld für die Maßnahme zu schaffen. 2018 erteilte das Wissenschaftsministerium die Genehmigung, vorzeitig mit dem Umbau der Zufahrt der Notaufnahme beginnen zu dürfen. 2021 wurden in der Uniklinik die Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung und zur Änderung der Verkehrsinfrastruktur genehmigt. Dabei wurde die Uniklinik Aachen erneut auf die Skepsis des Wissenschaftsministeriums hingewiesen, ob die Uniklinik wirklich alles unternehme, damit die Baumaßnahme noch im Kostenrahmen bleibe. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich auch aus dem diesbezüglichen Genehmigungsschreiben vom 2. Juni 2021 zitieren: Zudem drohen offenbar erhebliche Kostenüberschreitungen nach der MedMoP-Vereinbarung, auch wenn eine aktualisierte Gesamtkostenschätzung einschließlich der weiteren Kosten für den eigentlichen Neubau noch nicht ersichtlich ist. Bereits bei der vorläufigen Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms war unter Vorbehalt weiterer Kürzungen darum gebeten worden, im weiteren Planungsprozess Vorsorge zu treffen, dass die noch ausstehende Überprüfung der Flächen- und Kostenansätze im Rahmen der noch vorzulegenden Haushaltsunterlage-Bau, die sowohl Flächenkürzungen als auch Standardreduzierungen in der Bauausführung erfordern kann, ohne vergebliche Planungskosten realisiert werden kann. – Zitat Ende. Landtag Bitte behalten Sie diesen Punkt in Erinnerung. Hier haben wir die Uniklinik bereits zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass sie so zu planen hat, dass die Planungskosten auch bei notwendigen Flächenkürzungen oder Standardreduzierungen nicht vergeblich sein dürfen. Ich komme später auf das Thema „Planungskosten“ zurück. Gerne möchte ich aber mit Genehmigung des Präsidenten weiter aus dem Schreiben an die Uniklinik zitieren: Ebenso war auch schon im Hinblick auf Ihre Bauherrenaufgaben und den in der Sanierungs- und Modernisierungsvereinbarung vorgesehenen Kostenrahmen darum gebeten worden, ein belastbares Kostencontrolling zu implementieren, das der Komplexität der Großbaumaßnahme gerecht wird und das auch bei der weiteren Planung und Umsetzung des Vorhabens gewährleistet, dass Kostenüberschreitungen durch Einsparungen an anderer Stelle aufgefangen werden können und die Finanzierbarkeit des Projektes sichergestellt wird. Ich bitte nochmals, diese Maßgaben zu beachten und umzusetzen. – Zitat Ende. Im Herbst 2022 erreichte mein Haus dann nach über sechs Jahren Planungszeit der Uniklinik die sogenannte HU-Bau für die eigentliche Baumaßnahme. Wie ich eingangs erläutert habe, ist das die umfangreiche Planungs- und Kostenunterlage, auf deren Basis das Land letztlich über die Finanzierung der Maßnahme entscheidet und ohne die es der Uniklinik keine Mittel bereitstellen kann. Die beantragten Baukosten betrugen nunmehr schon 346 Millionen Euro. Das stellte gegenüber den ursprünglich vorgesehenen 151 Millionen Euro eine erhebliche Kostensteigerung dar, aber ohne eine vertiefte Prüfung konnte seitens des Landes zu diesem Zeitpunkt noch keine Einschätzung darüber getroffen werden, ob die Maßnahme damit bereits unwirtschaftlich geworden war. Bei der Sichtung der Antragsunterlagen der Uniklinik vom 30. September 2022 zeigte sich, dass die Nutzfläche des Zentral-OPs nicht etwa gekürzt worden war, wie es in der Genehmigung des Raumprogrammes fünf Jahre zuvor gefordert worden war. Im Gegenteil: Die genehmigten Flächen wurden sogar noch überschritten. Es zeigte sich zudem, dass die Unterlagen der Uniklinik in der Vorlage von 2022 nicht prüffähig waren. Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen sowie Nachfragen des Bauministeriums führten dazu, dass die Haushaltsunterlagen von der Uniklinik mehrfach überarbeitet werden mussten. Eine prüffähige Fassung lag somit erst im Herbst 2023 vor. Selbst diese ist immer noch mangelbehaftet. Beispielsweise fehlt ein zusammenhängender Erläuterungsbericht, was die Nachvollziehbarkeit der Unterlage und der Planung erheblich erschwert. 19.02.2025 Die Prüfung wird auch durch eine Vielzahl von verschiedenen Unterlagen zur Kostenermittlung und ein inkonsistentes Zahlenwerk erschwert. Abweichungen vom genehmigten Raumprogramm werden zudem unzureichend erläutert. Die inhaltliche Qualität der HU-Bau entspricht auch nach allen Überarbeitungen durch die Uniklinik bis heute nicht der Bedeutung des Vorhabens und seines Investitionsvolumens. Um Ihnen einen Eindruck von dem Umfang zu geben: Diese Unterlage umfasst mehr als 50 Aktenordner. Zudem deutete sich schon Anfang 2024 an, dass die dort veranschlagten Kosten seitens der Uniklinik Aachen wohl nicht auskömmlich kalkuliert waren. Im April 2024 begann dann ein intensiver Austausch zwischen Land und Uniklinik über mögliche Alternativen. Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Die Frage, ob die langfristige Zukunft der Uniklinik in dem bestehenden Hauptgebäude liegt, dessen Bau vor einem halben Jahrhundert begonnen wurde, oder in einem Neubau, ist weiter offen, und wir prüfen die Wirtschaftlichkeit aller möglichen Alternativen. Aber die Frage, ob der Zentral-OP in der von der Uniklinik geplanten unterirdischen Bauweise so umgesetzt werden darf, ist klar beantwortet. Seit wir kurz vor Weihnachten 2024 die baufachliche Stellungnahme des Bauministeriums zu dieser Maßnahme erhalten haben, steht fest: Wir dürfen das nicht genehmigen. Jetzt ist eindeutig klar, dass die Umsetzung mehr als eine halbe Milliarde Euro kosten würde. Das hat seinen Grund in der Planung der Uniklinik. Die Nutzflächen wurden eben nicht, wie vom Wissenschaftsministerium seit 2017 gefordert, im Hinblick auf die Gesamtkosten reduziert, sondern im Gegenteil sogar ausgeweitet. Das passt zudem gar nicht mit der neuen Krankenhausplanung zusammen, die eine Reduktion stationärer Behandlungen und somit weniger Betten an der Uniklinik Aachen vorsieht. Die Planungen weisen zudem einen außergewöhnlich hohen Anteil an Verkehrs- und Technikflächen auf. Dies führt letztlich dazu, dass die Kosten für einen Quadratmeter Nutzfläche fast doppelt so hoch liegen wie bei vergleichbaren Vorhaben. Ursache für die ungünstigen Flächenkennwerte ist zum einen die unterirdische Konzeption und zum anderen die Anordnung aller wesentlichen Nutzungsbereiche auf einer Ebene. Das bedingt auch eine enorme Ausdehnung des Gebäudes in der Fläche und in der Folge extrem lange Wegstrecken sowohl für die technische Infrastruktur als auch für die Menschen, die sich in dem Gebäude bewegen. Im schlimmsten Fall müssten zum Beispiel Brandverletzte über Strecken von bis zu 350 m durch die Gebäude geschoben werden. Viele Planungsentscheidungen scheinen von den Planern und der Uniklinik, die diese beauftragt hat, ohne eine Kosten-Nutzen-Abwägung getroffen worden zu Landtag sein. Dies betrifft sowohl die Investitions- als auch die späteren Betriebskosten des Vorhabens. Um es eindeutig und klar zu sagen: Mit Blick auf den verfassungsrechtlich festgeschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit darf das Land Nordrhein-Westfalen die Genehmigung für den Bau nicht erteilen. Doch selbst wenn all diese Unzulänglichkeiten in der Planung beseitigt wären, also selbst wenn der Zentral-OP von den Flächen, von den Kosten und vom Betrieb her nicht unwirtschaftlich wäre, dürften wir trotzdem nicht genehmigen, weil die unterirdische Errichtung des Zentral-OP an dieser Position eins zu eins davon abhängt, dass das Hauptgebäude sanierungsfähig ist. Doch der Nachweis, dass das Hauptgebäude technisch und wirtschaftlich sanierungsfähig ist, ist nach wie vor nicht erbracht. Zwar hat die Uniklinik im Laufe des Jahres 2022 ihre eigene Bewertung der Sanierungsfähigkeit des Hauptgebäudes vorgelegt, leider konnte diese aber nicht überzeugen. Zweifel an der technischen Sanierbarkeit konnten nicht endgültig ausgeräumt werden. Insbesondere der mögliche Verlust des Bestandsschutzes stellt die technische Sanierbarkeit infrage. Da wesentliche Eingriffe in die Statik geplant sind, ist der Erhalt des Bestandsschutzes zweifelhaft. Schon die heutigen Anforderungen an den baulichen Brandschutz könnten, wenn überhaupt, nur mit außerordentlichem Aufwand erfüllt werden. Die 24 Treppenhäuser entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen und können nicht entsprechend nachgerüstet werden. Die neuen Anforderungen an Erdbebensicherheit wurden nicht geprüft und dürften angesichts des Alters des Gebäudes wohl nicht erfüllt sein. Zum Hintergrund: Aachen liegt in Deutschlands höchster Erdbebenzone. Es gibt keine Alternative zum bestehenden automatischen Transportsystem, die wirtschaftlich vertretbar und technisch machbar wäre. Auch die Frage, ob sich die Patientenzimmer so herrichten lassen, dass sie die Vorgaben des Arbeitsschutzes erfüllen, ist nicht abschließend beantwortet. Zudem blieb die Frage offen, ob eine Sanierung im Vergleich zu einem möglichen Neubau überhaupt wirtschaftlich ist. Ende 2022, also noch vor der Entscheidung über die mögliche Genehmigung der HU-Bau, hat die Uniklinik für den ersten Bauabschnitt einen sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Lassen Sie mich das kurz einordnen, da gerade in diesem Zusammenhang immer wieder von finanziellem Verlust oder Verschwendung von Steuermitteln die Rede ist. Zunächst einmal ist der Begriff „erster Bauabschnitt“ vielleicht etwas irreführend. Hier wurden nicht etwa Teile des neuen Zentral-OPs gebaut. Es wurden im Wesentlichen Arbeiten durchgeführt, die den Anschluss des später zu errichtenden Zentral-OPs an den Bestand ermöglichen, zum Beispiel das Erstellen 19.02.2025 eines Löschwassertanks und eines Verbindungsgangs mit einer entsprechenden Baugrube. Mit der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist keine vorweggenommene Genehmigung der HU-Bau verbunden. Genau hierauf hat mein Haus den früheren Vorstand der Uniklinik in dem damaligen Genehmigungsschreiben explizit hingewiesen. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns war also lediglich die Zusage meines Hauses, dass die Kosten für die durchgeführten Arbeiten nachträglich aus Landesmitteln finanziert würden, falls die unerlässliche HU-Bau später genehmigt würde. Die Umsetzung erfolgte damit auf eigenes Risiko der Uniklinik. Warum hat das Land nun diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn überhaupt genehmigt? Die Kosten, die die Uniklinik für einen solchen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt hatte, machten nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtkosten aus. Die Uniklinik hat in ihrem Antrag von Ende 2022 Arbeiten für knapp 8,2 Millionen Euro aufgeführt. Das sind gerade mal gut 2 % der Gesamtkosten, die damals noch mit 346 Millionen Euro beantragt waren. Auf der anderen Seite standen mögliche Baukostensteigerungen, die durch jede Verzögerung zwangsläufig entstehen. Bei einem Bauvorhaben in dieser Größenordnung wären das auf jeden Fall zweistellige Millionenbeträge im Jahr. Insofern erschien eine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für diesen ersten Bauabschnitt zu diesem Zeitpunkt aus Sicht der Landesregierung gerechtfertigt. Wenige Monate nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Wissenschaftsministerium musste die Uniklinik im Juni 2023 bekennen, dass sich die Kosten für dieses vergleichsweise kleine Arbeitspaket jedoch auf rund 15,1 Millionen Euro schon fast verdoppelt hatten. Insbesondere hatten sich die Kosten für die Errichtung der unterirdischen Bauwerke mehr als verdoppelt. Natürlich können wir das jetzt nicht auf die viel größere Baugrube des Zentral-OPs hochrechnen, aber als deutlichen Hinweis auf die möglichen Kostenexplosionen bei solchen unterirdischen Baumaßnahmen muss man es schon verstehen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch eine andere Bemerkung. Der Bau des Zentral-OP ist leider nicht das einzige MedMoP-Projekt in Aachen, bei dem es hakt. Es gibt auch bei anderen Maßnahmen deutliche Verzögerungen, etwa beim Bau der operativen Intensivpflege. Der Grundstein für den Neubau wurde im Jahr 2014 gelegt. Erst im Jahr 2023 haben die Rohbauarbeiten begonnen. Zudem wurde der Neubau der Psychiatrie und das Erweiterungsgebäude für Strahlentherapie vom Bauherren UK Aachen wegen nicht finanzierbarer Kosten-Landtag steigerungen über mehrere Jahre zunächst zurückgestellt. Zum Vergleich: Bei den anderen fünf Uniklinika in Nordrhein-Westfalen sind die MedMoP-Maßnahmen inzwischen weitgehend oder sogar schon vollständig abgeschlossen. Herr Kollege Kämmerling, Sie fragen nach den Gesprächen der Landesregierung mit dem Universitätsklinikum. Ich habe bereits dargestellt, dass es über Jahre hinweg immer wieder Schriftverkehr gegeben hat, in dem das Land deutlich seine Bedenken gegenüber den Planungen zum Ausdruck gebracht hat. Im Frühjahr 2024, als sich abzeichnete, dass die vorgelegte Maßnahme unwirtschaftlich sein würde, gab es am 30. April 2024 einen Termin des zuständigen Abteilungsleiters des Wissenschaftsministeriums mit der Leitung der Uniklinik. Im Rahmen dessen wurde der Vorstand aufgefordert, nun endlich alternative, oberirdische Planungen für den Neubau der Operationssäle vorzubereiten. Diese Aufforderung meines Hauses wurde bei weiteren Treffen im Juni und schließlich im Juli und August nochmals bekräftigt. Am 16. August 2024 hat sich auch Frau Staatssekretärin Türkeli-Dehnert aus meinem Haus mit dem Vorstand der Uniklinik hierzu ausgetauscht. Der zuständige Abteilungsleiter hat zudem am 15. September 2024 im Aufsichtsrat der Uniklinik über diese Entwicklung berichtet. Zwischen August 2024 und Ende Januar 2025 erfolgten neben zahlreichen Telefonaten auch mehrere persönliche Gespräche des zuständigen Abteilungsleiters mit dem Vorstand der Uniklinik, bei denen sowohl das Finanzministerium und zuletzt auch das Gesundheitsministerium auf Abteilungsleitungsebene beteiligt waren. Sie fragen zudem, welchen finanziellen Verlust wir dadurch erwarten, dass die Maßnahme so nicht weitergeführt werden kann. Nach Auskunft der Uniklinik Aachen sind rund 33,3 Millionen Euro für Planungskosten, den Architektenwettbewerb, Gutachten, Bebauungsplan und Bauantrag angefallen. Ich weise nochmals darauf hin, dass schon unter Wissenschaftsministerin Svenja Schulze der Hinweis an die Uniklinik erfolgte, dass verlorene Planungskosten im Falle von Flächenkürzungen unbedingt zu vermeiden sind. Es wird noch zu prüfen sein, welcher Anteil dieser Planungskosten wirklich unvermeidbar war. In jedem Fall liegt die Verantwortung für die Planungskosten bei der Uniklinik. Rund 63 Millionen Euro wurden hingegen für Maßnahmen aufgewendet, die ohnehin nötig gewesen wären: 23 Millionen Euro für Vorabmaßnahmen zur Vorbereitung des Baufeldes, 25 Millionen Euro für den Bau des Parkhauses, die über die Parkraumbewirtschaftung refinanziert werden, und 15 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt zum Anschluss des 19.02.2025 Zentral-OP. Der überwiegende Teil dieser Maßnahmen wird auch für ein mögliches Interimsgebäude und gegebenenfalls weitere Bauten auf dem Parkplatz benötigt. Dieses Geld ist also weder verloren noch verschwendet. Jetzt können Sie natürlich fragen: Hätten wir nicht den Baubeginn für den ersten Bauabschnitt untersagen sollen? – Aus heutiger Sicht würde ich das bejahen. Damals haben wir diese Entscheidung getroffen, um der Uniklinik Aachen entgegenzukommen, die aufgrund der von ihr selbst zu verantwortenden Verzögerungen im Planungsprozess im Zeitplan ohnehin schon hinterherhinkte. Wir haben uns seinerzeit also dafür entschieden, zugunsten der Uniklinik Aachen den schnelleren und, wie wir heute wissen, riskanteren Weg zu gehen. Bei allem Verständnis für Kritik an dieser Entscheidung, kann aber niemand allen Ernstes fordern, dass wir den 15 Millionen Euro für diesen ersten Bauabschnitt nun über eine halbe Milliarde Euro für den zweiten und dritten Bauabschnitt hinterherwerfen. Denn wie gesagt hat sich nach Einschätzung der Landesregierung die von der Uniklinik geplante Maßnahme nämlich als unwirtschaftlich herausgestellt, und für eine unwirtschaftliche Maßnahme darf ich keine Steuergelder genehmigen. Trotzdem wollen wir, wie ich eingangs gesagt habe, den Uniklinikstandort Aachen zukunftsfest machen. Wie genau dieses Klinikum der Zukunft aussehen wird, kann ich aktuell noch nicht sagen. Es ist jetzt Aufgabe der Uniklinik, hierzu eine realistische und belastbare Planung vorzulegen. Wir als Landesregierung werden den Standort darin unterstützen, eine wirtschaftlich realisierbare, moderne und bedarfsgerechte Lösung zu finden, die beste Voraussetzungen für Spitzenforschung, für exzellente Ausbildung und für eine Gesundheitsversorgung auf allerhöchstem Niveau bietet. Für diesen Weg haben wir uns bereits auf einen ersten Schritt verständigt. Es soll ein Interimsgebäude gebaut werden, in dem Platz für die vordringlich benötigten modernen OP-Kapazitäten geschaffen wird. Wir gehen davon aus, dass dieses Projekt innerhalb von vier Jahren umsetzbar ist. Damit könnte die aktuelle Not der Uniklinik Aachen sogar schneller gelindert werden als mit dem geplanten Zentral-OP. Noch mal: Der Vorstand der Uniklinik hatte mit der MedMoP-Vereinbarung unterschrieben, dass der Zentral-OP bis 2021 in Betrieb gehen wird. Tatsächlich ist es so: Selbst wenn wir den unterirdischen Zentral-OP heute so genehmigen dürften, wäre mit einer vollständigen Fertigstellung nicht vor Ende 2032 zu rechnen. Dabei sind die Unwägbarkeiten eines so komplexen Bauvorhabens noch gar nicht vollständig berücksichtigt. Allein die Dimension dieser gigantischen Baugrube erscheint mit dem Zeitplan unvereinbar. Landtag Um es klar zu sagen: Wir wissen noch nicht genau, was die Interimslösung kostet, weil das Universitätsklinikum die diesbezügliche Planung noch vorlegen muss. Um jeglicher Legendenbildung vorzubeugen: Ich habe die Genehmigung der HU-Bau für den Zentral-OP nicht deshalb verweigert, weil wir das Geld nicht haben. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben vorsorglich bereits Mittel in ausreichender Höhe im Haushalt hinterlegt. Es muss sich also niemand Sorgen machen, dass kein Geld für diese Maßnahme da wäre. Es geht um Wirtschaftlichkeit, und die ist hier nicht gegeben. Das Klinikum wird nun die Planung für das Interimsgebäude vorlegen müssen. Die Mittel, die mein Haus bislang für den Zentral-OP eingeplant hatte, können hierfür bereitgestellt werden, sodass dessen Finanzierung gesichert ist. Mir ist klar, dass auch dieser Schritt nicht einfach wird. Ich halte es aber für notwendig, dass alle Beteiligten nun gemeinsam an dieser Lösung arbeiten, denn nur so können wir sicherstellen, dass Aachen auch in Zukunft ein herausragender universitätsmedizinischer Standort ist. – Herzlichen Dank.
