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Dr. Marcus Optendrenk

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So unterschiedlich kann man mit einem Antrag umgehen. Die Spannweite zwischen der Darstellung des Kollegen Baer und der des Kollegen Witzel war sehr groß. Die rechtliche Einordnung des Kollegen Witzel war so, dass ich sie jetzt nicht in allen Facetten wiederholen muss. Insofern können wir uns an der Stelle auf Themen konzentrieren, die parlamentarisch in die Zuständigkeit des Landtags fallen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Selbstverständlich will ich für die Landesregierung noch einmal bestätigen, dass für diese Frage weder die Zuständigkeit des Landtags noch die der Landesregierung gegeben ist. Wir führen Aufsicht über öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und nicht über Volksbanken und Raiffeisenbanken, die dem Grundsatz der Privatautonomie unterliegen und im Übrigen von der BaFin beaufsichtigt werden. Daher besteht an der Stelle keine Zuständigkeit, hier etwas regeln zu wollen, selbst wenn es regelungsbedürftig wäre, wovon aber nach dem, was wir hier einvernehmlich festgestellt haben, nicht die Rede sein kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und empfehle, so abzustimmen, wie die übrigen Redner es angedeutet haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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