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Christian Berger

CDU 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade mal schnell ein paar Absätze meiner Rede gestrichen. Eigentlich hatte ich vor, gescheit darauf zu antworten, aber das ist mir die Sache nicht wert. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Ich weiß auch gar nicht, ob die meisten bei der Rede verstanden haben, worum es eigentlich geht. Es geht um die Kündigung eines Kontos. (Christian Dahm [SPD]: Genau!) Ich konnte der Sache gerade nicht so ganz folgen, aber der Ordnung halber trotzdem fünf klare Punkte zur Sache: Erstens. Privatbanken sind nicht verpflichtet, Geschäftsbeziehungen einzugehen. Es gibt keinen Kontrahierungszwang. Die AfD, die sonst jede staatliche Regulierung als Freiheitsberaubung anprangert, fordert plötzlich genau das, nämlich staatlichen Zwang für private Unternehmen. Ich finde, das ist ein bemerkenswerter Widerspruch. Zweitens: die Rechtslage. Der Bundesgerichtshof hat längst entschieden: Banken dürfen frei wählen, mit wem sie Geschäfte betreiben. Wer das ändern will, greift tief in die unternehmerische Freiheit ein. Die Frage ist also: Will die AfD hierbei Sonderrechte? Die nächste Frage lautet: Will sie diese Sonderrechte nur für sich selbst? Drittens. Kein Konto, keine Handlungsfähigkeit, heißt es im Antrag. Das ist doch wohl lächerlich. Im Antrag wird behauptet, ohne Konto sei man nicht arbeitsfähig. Aber mit Alternativen kennt sich die AfD doch eigentlich gut aus. Sie inszeniert sich hier als verfolgte Partei. Das ist absoluter Unsinn. Fakt ist: Es gibt genug andere Banken. Die entscheidende Frage ist Landtag doch eher: Warum will eine Bank denn nichts mit der AfD zu tun haben? Viertens zur Aussage über die BaFin: Die BaFin ist eine unabhängige Finanzaufsichtsbehörde und keine politische Organisation. Durch die Beaufsichtigung der BaFin wird die Volksbank Düsseldorf Neuss nicht zu einem staatlichen Unternehmen. Die Behauptung im Antrag, der Staat oder die Landesregierung könnten Einfluss nehmen, ist schlichtweg falsch.

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