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Dr. Marcus Optendrenk

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unstreitig ist der Umgang des Staates mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger etwas, das uns in den Parlamenten alle intensiv beschäftigt. Deshalb diskutieren wir über Haushalte. Deshalb diskutieren wir über folgende Fragen: Dürfen Haushalte nur aus Steuern bzw. Gebühren oder dürfen sie auch aus Schulden finanziert werden? Wann, in welchem Fall darf das passieren? In welchem Umfang? Gibt es eine Rechtfertigung, so etwas in einer Notlage zu 19.02.2025 tun? Gibt es beispielsweise eine Rechtfertigung, das in einem bestimmten Zeitraum mit einer Konjunkturkomponente zu tun, bei der, wenn die konjunkturelle Entwicklung wieder in die andere Richtung geht, relativ schnell und im gleichen Konjunkturzyklus ausgeglichen werden muss? Knüpft das wie in der Vergangenheit eher an die Diskussion um Investitionen an, die möglicherweise auf Pump getätigt werden können, weil sie nützlich für die Entwicklung des volkswirtschaftlichen Vermögens und möglicherweise sogar generationengerecht sind? Diese Diskussionen werden in Deutschland seit den 1960er-Jahren geführt. Die Antworten waren sehr unterschiedlich und die Erfahrungen damit auch. Wir haben gesehen – das haben wir in der letzten Runde des Plenums noch miteinander diskutiert –, dass das, was man sich ursprünglich als keynesianische Verschuldungspolitik vorgestellt hatte, in der Praxis nicht gelungen ist. Frei nach Franz-Josef Strauß: Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass ein Politiker einen Geldvorrat anlegt. (Heiterkeit von Markus Wagner [AfD]) Wenn das die Erkenntnis daraus ist, wie man mit entsprechenden Mitteln umgegangen ist, dann war die logische Konsequenz, dass man gesagt hat: Es muss in die andere Richtung gehen; dann müssen wir schauen, dass die Verschuldung nicht zu hoch wird. Deshalb ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aus dem Jahr 2009 die logische Antwort auf das Versagen der Politik und der Regierungen bei der Sparsamkeit in den Jahren davor gewesen. Daher ist zu prüfen, ob das, was jetzt insgesamt in dieser Schuldenbremse verankert ist, tauglich ist oder nicht. Die Instrumente habe ich eben schon zum Teil genannt. Das ist einmal das grundsätzliche Verschuldungsverbot, denn Schuldenbremse heißt nicht nur „Verschuldungsverbot im Grundsatz“, sondern bietet auch Ausnahmen in Situationen, in denen man mit dem Geld des Steuerzahlers allein nicht auskommen kann, ohne Strukturen zu zerstören. Die Schuldenbremse in der Konstruktion, wie sie heute ist, ist vom Grundgedanken her ein Versuch, die Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen umzusetzen. Auf der einen Seite – finanziell und wirtschaftlich – müssen wir nachhaltig wirtschaften, auf der anderen Seite dürfen wir unsere Strukturen nicht kaputtsparen, und drittens müssen wir weiter investieren, und zwar sowohl sozial als auch ökologisch. Diese Schuldenbremse hat also Mechanismen, die viel flexibler sind als das, was öffentlich debattiert wird. Es ist auch wenig sinnvoll, das Thema „Schuldenbremse“ immer wieder ideologisch und grundsätzlich zu diskutieren. Wir sollten mit dem Instrument arbeiten, das wir haben, und prüfen, ob wir an Landtag Stellen, an denen es sich nicht bewährt hat, Veränderungen vornehmen. Dass die Schuldenbremse an sich das bessere Instrument ist gegenüber dem, was vorher war, sollten wir vielleicht auch noch einmal festhalten. Das für alle diejenigen, die glauben, dass eine vermeintlich ehemals goldene Regel so toll gewirkt hat. Das hat sie nicht. (Beifall von Henning Höne [FDP], Dirk Wedel [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 14. Januar festgestellt, dass eine Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht nicht möglich ist, weil die Schuldenbremse in der Landesverfassung nicht verankert ist. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Es hätte aber auch nach Art. 100 Abs. 1 die Möglichkeit gehabt, als Gericht selbst beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen, wenn das Gericht der Überzeugung gewesen wäre, das aus materiellen Gründen tun zu sollen oder zu müssen. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Daher gibt es keinen Ausfall der Überprüfungsmöglichkeit durch ein Verfassungsgericht, selbst über die von Herrn Höne genannte theoretische – auch aus meiner Sicht – Position in der Regelung mit dem Bundestag hinaus. Unsere Aufgabe hier bleibt allerdings – völlig unabhängig von Verfassungsgerichten –, in schwierigen Zeiten, in denen wir nun zweifellos sind, verantwortlich mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und mit den Zukunftschancen unseres Landes umzugehen. Dazu eignet sich eher ein pragmatischer Weg, wie wir ihn in Nordrhein-Westfalen gehen, und kein ideologischer. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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