Henning Höne
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, haben SPD und FDP nach dem schwarz-grünen Haushaltschaos 2022 vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Klage eingereicht, weil wir sicher sind, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes gebrochen 19.02.2025 wurde. Jetzt liegt seit einigen Wochen ein Urteil vor. Finanzminister Dr. Optendrenk hat sich im WDR mit der Feststellung zitieren lassen, dass sein Haushalt nicht gegen die Landesverfassung verstoße; das habe schließlich das Gericht festgestellt. Herr Minister, das ist eine relativ eigenwillige Interpretation dieses Urteils; (Simon Rock [GRÜNE]: Nein!) denn das Gericht hat zwei Dinge festgestellt. Erstens. Das Gericht hat festgestellt: Selbstverständlich gilt die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Zweitens. Das Gericht hat gesagt: Weil die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung steht, kann das Landesverfassungsgericht keine inhaltliche Überprüfung dieses Haushalts vornehmen. Insofern ist dieses Urteil keine Bestätigung Ihrer Haushaltspolitik, sondern eine Mahnung für uns; (Beifall von der FDP) denn im Ergebnis bedeutet das, dass gegen einen Landeshaushalt auf Einhaltung der Schuldenbremse nur in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht geklagt werden kann. Meine Damen und Herren, das ist eine theoretische Möglichkeit. In der Praxis wissen wir doch alle gemeinsam, dass niemals eine andere Landesregierung, 25 % der Bundestagsabgeordneten oder gar die Bundesregierung gegen einen Landeshaushalt in Karlsruhe klagen werden. Damit ist die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Nordrhein-Westfalen ein zahnloser Tiger. 12 von 16 Bundesländern haben das besser gemacht. Egal, wie man zur Schuldenbremse steht, ob man sie will oder ob man sie ablehnt, ist es im Rechtsstaat ein grundlegendes, ein fundamentales Problem, wenn die Einhaltung von Gesetzen nicht mehr von unabhängigen Gerichten überprüft werden kann. Dieses Problem haben wir hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Das muss alle Demokraten, das muss alle Anhänger eines Rechtsstaats umtreiben. Darum legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der die Schuldenbremse in die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen übernimmt. Dieser Gesetzentwurf ist eine Einladung an die anderen Fraktionen, darüber ins Gespräch zu kommen. Wir sprechen ja auch an anderen Stellen noch über Ergänzungen der Verfassung. Nicht nur die Grundsätze des Rechtsstaates sprechen für die Schuldenbremse in der Landesverfassung, sondern auch inhaltlich spricht alles dafür. Landtag Erstens. Die Schuldenbremse ist eine Inflationsbremse. Ungezügelte staatliche Ausgabenprogramme sind ein Inflationsbeschleuniger. Dann stellen sich Politiker hin und sagen: Wir wollen mit den zu machenden Schulden den Menschen helfen. – Die Wahrheit ist: Über eine dadurch angetriebene Inflation nehmen Sie es den Menschen wieder weg. Über die Steuererhöhung im Nachgang nehmen Sie es den Menschen wieder weg. Die Schuldenbremse ist eine Inflationsbremse. Schon darum ist sie richtig. (Beifall von der FDP) Zweitens. Die Schuldenbremse bremst unnötige Ausgaben. Sie bremst nicht notwendige Investitionen. Die Investitionsquote im Bund zum Beispiel lag im Schnitt in den fünf Jahren vor Einführung der Schuldenbremse bei 9,8 %. In den Jahren nach Einführung der Schuldenbremse stieg die Investitionsquote auf 11,5 %. Das ifo Institut hat erst vor Kurzem festgestellt, dass das Wirtschaftswachstum in Ländern mit Fiskalregeln höher ist als in Ländern ohne entsprechende Regeln. Folgte man der Logik der Kritiker der Schuldenbremse, müsste man ja meinen, dass zu dem Zeitpunkt, als sie ins Grundgesetz eingeführt wurde, hier paradiesische Zustände herrschten. Aber war das denn so? Waren denn vor der Einführung der Schuldenbremse alle Brücken in Ordnung? Waren alle Schultoiletten in bestem Zustand? Gab es keine Verspätungen bei der Bahn? Wir wissen doch, wie es in Wahrheit ist. Unser Problem ist nicht die Schuldenbremse. Unser Problem sind Parteien und Politiker, die nicht in der Lage sind, zu priorisieren. (Beifall von der FDP) Priorisierung muss möglich sein. In den letzten 15 Jahren hat sich das Haushaltsvolumen des Bundes um 60 % gesteigert. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) In den letzten 15 Jahren hat sich das Haushaltsvolumen des Landes fast verdoppelt. Wer trotz dieser enormen Steigerungen immer noch nicht mit dem Geld auskommt, der wird das auch beim Wegfall der Schuldenbremse nicht. (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Es braucht die Schuldenbremse, um zukünftige Generationen vor der Bequemlichkeit der politischen Gegenwart zu schützen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Bequemlich- keit?) Es braucht die Schuldenbremse in der NRW-Landesverfassung. Das haben CDU und FDP schon mehrfach hier im Plenum gemeinsam eingebracht. Der Vorgänger im Wahlkreis des heutigen Finanzministers, Christian 19.02.2025 Weisbrich, damals stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion, nannte damals die Schuldenbremse in der Landesverfassung – ich zitiere – „ein wichtiges Signal der Glaubwürdigkeit für die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes“. Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse muss in die Landesverfassung – aus rechtsstaatlichen und aus inhaltlichen Gründen. (Beifall von der FDP)
