Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Geordnete Staatsfinanzen sind eine wichtige Grundlage für einen stabilen und handlungsfähigen Staat. Sie garantieren langfristig den Erhalt unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Geschützt werden müssen sie vor exzessivem Geldausgeben – durch die Schuldenbremse geschützt. Denn manchmal ist der Staat wie ein Drogensüchtiger. Seine Droge ist, immer mehr Geld ausgeben zu wollen. Und wir wissen alle, was die Folgen von Drogenmissbrauch sind: Der Süchtige geht daran zugrunde. Jetzt gibt es aber einen signifikanten Unterschied zwischen geldsüchtigem Staat und den Drogensüchtigen. Denn die Folgen der Geldsucht tragen meistens die Bürger, nicht der geldsüchtige Staat. Die Bürger müssen nämlich die Zinslasten mit ihrem hart erarbeiteten Steuergeld finanzieren. Auch kommen bei ihnen die Folgen eines Staatsbankrotts an. Glücklicherweise hatten wir das in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht; aber in der deutschen Geschichte gab es das schon. Betrachten wir die Geschichte Argentiniens. Das war mal ein sehr reiches Land. Es wurde aber von den Politikern durch zu viele Schulden in den Abgrund gewirtschaftet. Unter den diversen Staatspleiten haben die Bürger gelitten, nicht aber die dortige politische Kaste. Landtag Deshalb muss mit der Schuldenbremse den Gelüsten von Politikern ein harter Riegel vorgeschoben werden. Dann gibt es endlich nicht mehr die Möglichkeit, alle möglichen Interessengruppen zu pampern oder Wahlgeschenke zu verteilen. Es wird aktuell von verschiedenen Wirtschaftsexperten immer wieder ins Feld geführt, dass man doch die Investitionen von der Schuldenbremse ausnehmen sollte. In der Theorie ist das vielleicht nicht ganz falsch. Aber praktisch werden dann Konsumwünsche einfach zu Investitionen erklärt. Die Gehälter von Lehrern sind dann auf einmal Investitionen in Bildung. Man macht mit solchen Ausnahmeregelungen die Tür für missbräuchliche Interpretationen auf. Deshalb muss es die Schuldenbremse genauso wie derzeit im Grundgesetz geben. Deutschland profitiert immer noch von seiner niedrigen Verschuldung im Vergleich zu Frankreich und dem Vereinigten Königreich. Diese traditionellen Premiumschuldner sind auf den Finanzmärkten wegen ihrer hohen Verschuldung schon angezählt worden. Wir sollten diesem Beispiel nicht folgen. Für beide Länder ist mir übrigens auch nicht bekannt, dass die Infrastruktur dort so viel besser wäre als unsere. Deutschland sollte das Steuergeld nicht für hohe Zinszahlungen, die immer Ausdruck der Risikoeinschätzung an den Märkten sind, verschwenden. Darüber hinaus nehmen zusätzliche Finanzquellen den Druck von der Politik, Verschwendung einzustellen. Es kommt nicht zu der nötigen Priorisierung in Form einer Aufgabenkritik. Der Landesrechnungshof hat eine solche Aufgabenkritik zum Beispiel für NRW immer wieder angemahnt. Wenn wir uns dann manches nicht mehr leisten würden, wäre das besser so. Dann wird nicht weiter Kapital aus produktiven Bereichen des Landes abgezogen. „Schuldenbremse“ heißt übrigens auch nicht, dass überhaupt keine Schulden mehr aufgenommen werden dürfen. Das ist in gewissen Notsituationen und konjunkturell schwierigen Zeiten weiterhin möglich. Für den Bund sieht die Schuldenbremse sogar die Möglichkeit einer begrenzten Schuldenaufnahme von 0,35 % des Bruttosozialprodukts vor. Für eine Änderung der Schuldenbremse ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig. Die Landesregierung hat also direkten Einfluss darauf, ob die Schuldenbremse so existieren bleibt. Es wäre besser so. Mit diesem einfachen, aber klaren Antrag wollen wir allen Fraktionen die Möglichkeit geben, ihre Haltung zur Schuldenbremse klarzumachen. Dann weiß der Wähler in ein paar Wochen, woran er ist. Wir als AfD stehen jedenfalls uneingeschränkt zur Schuldenbremse im Grundgesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD) 31.01.2025
