Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin die Krankheitsvertretung, freue mich aber darüber, dass ich als Mitglied der Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation“ der letzten Legislaturperiode dadurch die Gelegenheit habe, zu dem Antrag zu sprechen. Wer wollte eine lebendige repräsentative Demokratie, wie es in der Überschrift des Antrags steht, nicht? Mit dem Antrag wollen Sie im Jahr 2026 einen Bürgerrat zu einem konkreten Thema einrichten. Sie konkretisieren – das wurde schon gesagt – nur in wenigen Punkten den angegebenen Zweck, der in den Haushaltsberatungen 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung über 500.000 Euro mit Fälligkeit 2026. Mein Kollege Dirk Wedel hat schon einmal erklärt, dass wir uns zu einer starken repräsentativen Demokratie bekennen, in der Parlamente die zentralen Orte der Diskussion und Entscheidung sind. Die repräsentative Demokratie gewinnt allerdings durch neue Instrumente der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb von Wahlen. Das ist unstreitig. Wichtig ist dabei aber, dass der entscheidende Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung – zum Beispiel durch per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte – die Parlamente sind. Nur das Parlament kann legitimierte Entscheidungen treffen. Deswegen ist es wichtig, dass der Beratungsauftrag klar eingegrenzt und die Erwartungshaltung an einen Bürgerrat klar definiert sind. Diese meiner Fraktion wichtigen Anforderungen erfüllt der vorliegende Antrag leider nicht, da wesentliche Parameter zur Arbeit des geplanten Bürgerrats offenbleiben und auch manche aus unserer Sicht in eine falsche Richtung gehen. Ich habe gerade schon erwähnt, dass im Bericht der Enquetekommission der letzten Legislaturperiode zum Beispiel auch eine Evaluation der bisherigen deliberativen Elemente, insbesondere der Bürgerräte, empfohlen wird. Viele praktische Fragen – das ist bei den Anregungen eben schon deutlich geworden – zur Umsetzung solcher Formate in Nordrhein-Westfalen sind ungeklärt. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten zum Beispiel in einem Sondervotum keine Notwendigkeit für eine Evaluation gesehen, aber – Chapeau an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen – inzwischen haben Sie auch die CDU davon überzeugt, auf die 31.01.2025 aus unserer Sicht notwendige Evaluation zu verzichten. Der damalige Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat sich über den Bürgerrat Bildung und Lernen informiert, an dem bis zu 700 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Eine Auseinandersetzung insbesondere mit der notwendigen Anzahl der Teilnehmenden, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit allein durch eine Zufallsauswahl eine ausreichende Repräsentativität der Bevölkerungsgruppen zu erreichen, nimmt der Antrag bedauerlicherweise nicht vor. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Die Kollegin hat eben schon auf Professor Decker hingewiesen, der das in der Enquetekommission immer wieder ausdrücklich unterstrichen hat. Der Antrag geht einen anderen Weg. Während allein eine zufällige Auswahl aus allen Bürgern bei entsprechender Größe des Gremiums aus unserer Sicht sicherstellen würde, dass eine spiegelbildliche Abbildung der Bevölkerung erfolgt, wäre das bei einer Vorauswahl – etwa aufgrund von Kohortenbildung zur Sicherstellung der Repräsentanz bestimmter Gruppen, Interessen usw.; Sie nennen in dem Antrag zum Beispiel neun Gruppen ausdrücklich – nicht mehr der Fall. Jeder so aus der Vorauswahl konstituierte Bürgerrat müsste sich – insbesondere bei einer Gremiengröße von lediglich 80 Teilnehmern – den Vorwurf gefallen lassen, dass er gerade nicht die Zusammensetzung der Gesellschaft repräsentiert, sondern im Schwerpunkt nur die aufgrund einer willkürlichen Vorauswahl vorgefilterten Gruppen. Eine solche Vorauswahl könnte zudem auch die Überzeugungskraft des Bürgerrates untergraben. Religionszugehörigkeiten, Einkommen und eine beliebig fortzusetzende Reihe von Kriterien treten danach zwangsläufig in den Hintergrund. Wir hätten deshalb eher das Modell der Planzellen favorisiert. Die Durchführung eines Bürgerrats ist auch kein Selbstzweck. Ein großes Manko des vorliegenden Antrags ist, dass durch dieses Parlament kein Themenauftrag an den Bürgerrat definiert werden soll. Die unklare Formulierung, dass das Parlament rund um den Prozess der Themenfindung einzubeziehen sei, macht unsere Bedenken nicht geringer. Im Gegenteil: Da sich das Parlament in dem Antrag selbst verpflichten soll, die Handlungsempfehlungen des Bürgerrats zu beraten, stellt sich uns die Frage: Wer außer dem Landtag sollte denn das Thema abschließend festlegen? (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Damit komme ich auch zum Schluss, Herr Präsident. Aus den vorgenannten Gründen ist der Antrag für die FDP-Fraktion genauso wenig zustimmungsfähig wie Landtag die Verpflichtungsermächtigung. Dabei ist uns bewusst, dass Ihnen nach dem nicht genutzten Ablauf der ersten Hälfte der Wahlperiode leider nicht die Zeit bleibt, den Prozess unter Berücksichtigung aller Anforderungen aufzusetzen. Deshalb wäre es aus unserer Sicht wichtiger, die Evaluation voranzutreiben. Dann sind wir auch offen für Neuerungen in der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, vor denen wir uns als Freie Demokraten nicht verschließen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
