Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Geschädigte dieses Falles sind der Bau- und Liegenschaftsbetrieb, das Land Nordrhein-Westfalen und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unseres Landes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb werden wir mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat zur Verfügung hat, diesen Sachverhalt umfassend aufklären. Es geht nicht nur um das mutmaßliche Fehlverhalten Einzelner, sondern es geht auch um den Schutz öffentlicher Mittel, um den sparsamen Umgang mit den Mitteln der Allgemeinheit und um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen. In Nordrhein-Westfalen dulden wir keine Korruption. Auch ich persönlich dulde keine Korruption. Wo gegen Regeln verstoßen wird, ziehen wir die notwendigen Konsequenzen. Zugleich werden wir alles daransetzen, die möglichen Schwachstellen im BLB und möglicherweise anderswo aufzudecken und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholt. Wie Sie wissen, gehen wir in Nordrhein-Westfalen sehr entschieden und mit erheblichem Aufwand gegen alle Formen von Finanz- und Wirtschaftskriminalität vor, egal, wo sie geschieht, egal, ob in der Wirtschaft, im Finanzbereich, in der Organisierten Kriminalität, in der Verwaltung, überall. Das wird auch in diesem Fall so sein. Ein wesentlicher Teil dieser Aufarbeitung ist Transparenz. Deshalb haben wir das Parlament von Anfang an im Rahmen der Vorgaben der Ermittlungsbehörden umfassend informiert. Von Anfang an war es mein Anliegen, volle Transparenz herzustellen. Bereits am 14. Januar, an dem Tag, an dem die Razzien öffentlich wurden und ich erstmals mit dem Sachverhalt überhaupt in Berührung kam, habe ich veranlasst, von uns als Landesregierung aus einen Tagesordnungspunkt für die darauffolgende Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses anzumelden, obwohl auch mir zu diesem Zeitpunkt keine näheren Informationen vorlagen. Dann hat es eine Sondersitzung gegeben, die von anderer Seite völlig berechtigt einberufen worden ist, und wir haben dort und jeweils fortschreitend in den Sitzungen umfassend, soweit 31.01.2025 uns das zu diesem Zeitpunkt möglich war, geantwortet, bis hin zur Fragestunde des Plenums am Mittwochnachmittag. Ich habe Ihnen aber nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Mit der HFA-Vorlage 18/3510 haben Sie ganz viele relevante Informationen zu den bisher ermittelten Sachverhalten, den ergriffenen Maßnahmen und den weiter geplanten Schritten. Den Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts, der am 17. Januar in der Sitzung verlesen worden war, haben wir Ihnen ebenfalls auch schriftlich zur Verfügung gestellt und weitere Erkenntnisse aus dem BLB im Umfang von 54 Seiten. Wir haben Ihnen entsprechend aus dem BLB alles das, was den Vorgaben des LKA und der Staatsanwaltschaft Wuppertal entsprach und was nicht klassifiziert war, mit einer separaten Nachricht zur eigenen Verwendung, zum eigenen Lesen, zum eigenen Nachvollziehen und zum Prüfen übersendet. Wir haben eine vertrauliche Vorlage übersendet. Hier geht es um den Bericht der internen Revision. Dass diese vertrauliche Unterlage schon vorher an anderen Stellen kursierte – darüber haben wir auch in der Fragestunde gesprochen –, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir als Landesregierung verpflichtet sind, uns an die Regeln zu halten. Wenn sich andere nicht an die Regeln halten, heißt das nicht, dass wir uns nicht daran halten dürfen. (Beifall von der CDU und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wir müssen uns weiter an die Regeln halten. Aber um es direkt zu sagen: Damit haben Sie mehrere Hundert Seiten Sachverhalt und Informationen dazu. Damit haben wir im Rahmen des Möglichen nicht nur Transparenz bisher hergestellt, sondern auch eine fundierte Grundlage für eine weitere Aufarbeitung geschaffen. Es geht jetzt aber nicht nur um die Rückschau, sondern eben auch um die weiteren Schritte. Es ist hier schon sehr deutlich darauf hingewiesen worden, dass wir zwei Stränge haben. Das eine sind die Ermittlungen der Justiz, hier insbesondere Staatsanwaltschaft mithilfe des Landeskriminalamtes. Hier habe ich großes Vertrauen, dass dort die weitere Aufarbeitung auch nach den Durchsuchungen vom 14. Januar vorangetrieben wird, dass die strafrechtliche Beurteilung und Betrachtung entsprechend vorgenommen wird. Das Zweite sind die Maßnahmen, die wir selbst unmittelbar ergriffen haben. Das ist eben schon dargestellt worden mit dem Fünfpunkteplan. Ich will Ihnen noch mal sagen, warum diese fünf Punkte nicht nur irgendwelche sind, sondern sehr Landtag gezielt an den Punkten ansetzen, an denen wir bisher identifiziert haben, dass es besonders zu gucken gilt. Das Erste ist die externe Untersuchung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei. Denn nur so können wir jetzt feststellen, ob alles das, was innerhalb des BLB erarbeitet worden ist von der Innenrevision, von der Geschäftsführung, von allen denen, die da beteiligt waren, umfassend aufgearbeitet worden ist. Diese Aufarbeitung geschieht ausdrücklich mit Unterstützung aller sowohl im Finanzministerium als auch im BLB. Diese externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeitet bereits. Und diese rechtliche Prüfung, die auch in dem Zusammenhang stattfindet, wird, so wie Kollege Rock das geschildert hat, fortlaufend erweitert. Ich habe Sie ausdrücklich ermuntert, uns weitere Punkte zu nennen, zu denen wir die Wirtschaftsprüfer entsprechend beauftragen können, weitere Details zu klären. Ich wiederhole dieses Angebot explizit. Am Dienstag ist es im Ausschuss für Haushaltskontrolle schon einmal genutzt worden. Die verschärfte Prüfung der Jahresabschlüsse ist hier an der Stelle eben schon von anderen angesprochen worden. Die Ausweitung der internen Prüfungen auf alle Projekte ist ein wichtiger Punkt, weil eben geschaut werden soll, ob es ein Einzelfall ist oder nicht. Wir wollen sicherstellen, dass das kein systemischer Punkt ist, den wir möglicherweise nicht sehen. Deshalb sind die internen Prüfungen auf alle Projekte ausgeweitet worden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Sofortmaßnahmen in arbeits- und personalrechtlicher Hinsicht sind eben auch schon zitiert worden. Das will ich nicht wiederholen. Das Thema der Sonderprüfung für alle Führungskräfte ist genau der Punkt, an dem wir uns über die Frage, wie das Compliance-System gewirkt hat, schon in den letzten zwei Wochen mehrfach unterhalten haben. Da ist der entscheidende Punkt, dass ein Compliance-System, selbst wenn es aus drei Punkten besteht, dann nachgeschärft und nachgeschult werden muss, wenn beim ersten Punkt es nicht ausreichend beachtet worden ist. Das ist der Grund, warum diese Sonderschulungen ein wesentlicher Bestandteil der Aufarbeitung und des Bessermachens sind. Das ist etwas, was aus der Führung des BLB ausdrücklich begrüßt wird, was uns besonders wichtig ist. Und es soll eine eindringliche Sensibilisierung aller Beteiligten erfolgen. Meine letzte Bemerkung. Ich bin Kollegen Dahm sehr dankbar dafür, dass er eben gesagt hat, der allergrößte Teil der Beschäftigten verdient unser Vertrauen und macht gute Arbeit. Das sollte bei allem nicht vergessen werden. Daneben gilt: Wir schaffen 31.01.2025 Transparenz, wir schaffen sie so, wie es geht, und wir haben Vertrauen, dass auch die Staatsanwaltschaft ihren Teil entsprechend machen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Hartmut Beucker [AfD])
